Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

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  1. Avatar von pepes
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Hallo,
    habe eine Frage zu Vorfälligkeitsentschädigung:
    In 2010 Iunie ist doch eine neun Gesetz Rausgekommen wegen
    Vorfälligkeitsentschädigung EU Richtlinie neun Verträge 1% von Restwert.

    Warum redet hier keine darüber in Forum?

    Ich habe eine Imoblien gekauft in Iunie 2010 und meine Kreditveträge
    von Sparkasse habe in Iulie gemacht Grundschuld 240.000€.

    Meine Kredite laufen seit 4 Jahren und jezt wegen günstige Zins und hochen
    Belastung bei der Sparkasse 1500€/Monatlich, habe überlegt Umzuschulden
    Schwäbisch Hall Bausparkasse.

    Nur die Hochen Vorfälligkeitsentschädigung hat mich Erschräckt,
    währe in den Fall zwischen 15.000€ und 25.000€ mindestens.

    Jezt müsste Eigentlich 2400€ Zahlen 1% von der Restsumme?

    Nur die Banken sagt keine was die wollen sogar Geld für die Berechung
    pro Kredit 100€ ich habe 3,4 Kredite bei der Bank währe dann
    300, 400€.

    Muss in diesen Fall nichts mehr Zahlen für die Berechung weil
    1 % von der Restsumme ist kein Problem zu Berechnen.

    Verstehe nicht warum redet kein hier in Forum darüber über die Neun Gesezt?

    Oder sehe Falsch?

    mfg.
    Pepes

  2. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Das gilt nur für Verbraucherkredite, nicht für Annuitätendarlehen....

    Somit siehst Du es leider wirklich falsch.

  3. Avatar von pepes
    pepes ist offline
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    O Nein!
    Dann wird Teur blöde Vorfäligkeitentschädigung 20.000 € ~
    Bei 240000 € Rest.

    Grusse
    Pepes

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Gehen Sie auf Paragraph 500 BGB, dort steht auch Verbraucherdarlehensvertrag. Es gilt hier für Ratenkredite.

  5. Avatar von iwv24
    iwv24 ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Hallo,

    auch wenn die Beiträge schon älter sind, Sie haben auch noch im Nachgang die Möglichkeit den Vertrag auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen, auch wenn Sie die Vorfälligkeit bereits bezahlt haben. Dies ist für Sie kostenfrei. Wir haben bisher über 200 Verträge überprüft und eine Quote von ca. 85%.

    Viele Grüße,

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    @iwv24

    Ihre Werbung nervt mich, beteiligen sie sich erst mal konstruktiv an den Diskussionen und tragen dazu bei, dass due User aufgeklärt werden, dann können sie hier rumgrasen.

    Das was sie anbieten bieten wir aus der Hüfte an!!! Nervt einfach!

  7. Avatar von iwv24
    iwv24 ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Guten Morgen,

    warum helfen Sie den Personen dann nicht? In der Regel kostet die Überprüfung der Verträge etwas und dafür sind wir Deutschen einfach zu geizig, da wir nicht wissen was im Endeffekt dann wirklich dabei rumkommt.

    Viele Grüße & durchhalten, Wochenende ist in Sicht

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    @Iwv24

    Ist das jetzt ihr Ernst? Diese Thematik begleiten wir, siehe hier


    WRB unwirksam? - Erfahrungen - Klageschrift - RAW - Ratenversicherung - BGH-Entscheidungen & Musterbelehrungen
    Zinsstatistik - Prozesskosten - Basiszins - Verzugszins



    seit Jahren und es ist selbstverständlich dass solche eine Prüfung kein Geld kostet. Schauen sie sich hier im Forum auch mal um? Lesen die Threads zu dieser Thematik?

    Da greifen sie hier alte Posts auf um Werbung zu platzieren, statt sich an den Diskussionen in den verschiedenen Threads zu beteiligen, um damit den Informationsgehalt und den Nutzen dieser Threads weiter zu steigern.

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