ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Cool, danke :-)
Habe Ihnen einen Termin in 2 Wochen genannt mit 4% Zinsen, was verlangst du von denen?
Kannst du mir auch noch verraten wie es sich a) mit Gebühren bei Bausparverträgen handelt und B) gibt es bei bereits abgelösten Bauspar- Krediten (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, durch Anschluss Finanzierung abgelöst) Widerrufsjoker Optionen?
Üblicherweise kann man 5 Prozent Zinsen bei der Rückzahlung von Banken verlangen (hat der BGH mal so entscheiden). Auch bei Bausparkrediten gilt der Widerrufsjoker..
Abschlussgebühren gelten - soweit ich weiß - nicht als Bearbeitungsgebühren im Sinne des BGH-Urteils.
Das ist doch keine Mogelpackung. Der Zins wurde immerhin von 4,5 auf unter 2,0 % abgesenkt.
was ist daran nicht zu verstehen? Erstens schrieb ich nicht "2%", sondern "knapp unter 3%", zweitens wären selbst 2% eine Milchmädchenrechnung,
denn zweieinhalb Jahre 4,5% Zinsen zu zahlen ist unterm Strich wesentlich billiger, als 10 Jahre 2% (bzw. 3%) Zinsen zu zahlen!? Außerdem hatte ich zuvor auch erwähnt, dass ich die Restschuld sofort tilgen kann
wenn du mich meinst - ja, es handelt sich im Wortlaut um die selbe WB. Lediglich statt "Allgemeine Deutsche Direktbank" steht bei mir "ING-DIBA".
Vertragsdatum war Ende 2005.
Hallo zusammen und danke an ducnici.
Meine WRB ist wie Colonia oben von ING im Jahr 2008.
Ja ich versuche meinen Vertrag über meinen Anwalt zu widerrufen. Und das Vergleichsangebot von ING spricht mich nicht an. Wie oben erwähnt, werde ich noch bis 21.11 entscheiden.
Nochmal meine Frage:
- Hat jemand Erfahrungswerte bei dieser Sache in Frankfurt?
- was passiert, wenn ich das schlechte Angebot von ING nicht nehme?
Beste Grüße
wenn du noch unschlüssig bist, kannst du den Ombudsmann-Joker ziehen. Vorteile sind, dass
du den Druck auf die Bank weiter erhöhen kannst
du nochmal mehr Gewissheit erhälst
es dich nichts kostet
du Zeit gewinnst, indem in der Zwischenzeit evtl. ein klares Urteil vorliegt.
das Ombudsmann-Verfahren Verjährungs-hemmend wirkt
Cool, danke :-)
Habe Ihnen einen Termin in 2 Wochen genannt mit 4% Zinsen, was verlangst du von denen?
Kannst du mir auch noch verraten wie es sich a) mit Gebühren bei Bausparverträgen handelt und B) gibt es bei bereits abgelösten Bauspar- Krediten (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, durch Anschluss Finanzierung abgelöst) Widerrufsjoker Optionen?
Danke
Bei den Kreditbearbeitungsgebühren kannst Du zurückverlangen:
* die Kreditbearbeitungsgebühren
* die Zinsen die Du für die Gebühr gezahlt hast, diese sind ja anteilig in der Rate enthalten
* für diese geleisteten Zahlungen von Dir an die Bank dann auch die gezogenen Nutzungen, die die Bank dadurch erhalten hat.
Üblicherweise 5% über Basiszins BGB. Man kann aber auch versuchen, den Dispozins, den die Bank üblicherweise von ihren Kunden verlangt hat, ansetzen. Denn mit Deinem Geld, dass die Bank zu Unrecht kassiert hat, hat sie ja gearbeitet und weiteres Geld verdient. Man könnte also argumentieren, Dein Geld konnte die Bank dann den Kunden zur Verfügung stellen, die ihren Dispokredit in Anspruch genommen haben...
Diese Zinsen würden Dir dann zustehen (siehe auch das Urteil vom LG Karlsruhe, vom 11.04.2014) außer die Bank kann eine andere Begründung liefern...und ihre Zahlen offen legen...was nicht passieren wird...
was ist daran nicht zu verstehen? Erstens schrieb ich nicht "2%", sondern "knapp unter 3%", zweitens wären selbst 2% eine Milchmädchenrechnung,
denn zweieinhalb Jahre 4,5% Zinsen zu zahlen ist unterm Strich wesentlich billiger, als 10 Jahre 2% (bzw. 3%) Zinsen zu zahlen!? Außerdem hatte ich zuvor auch erwähnt, dass ich die Restschuld sofort tilgen kann
@PMK: Mein Verständnis ist hier wie folgt: (Die Rechnung legt zugrunde, dass der Zinsanteil über die Laufzeit fällt und der Tilgungsanteil steigt; d.h. klassisches Annuitätendarlehen).
Stauts quo (Annahme): Du hast eine Restschuld von EUR 100.000 und zahlst derzeit 4,5% Zinsen bei einen Tilgungssatz von 3%. Zinsbindungsfrist läuft bis November 2016. Dann würdest Du von heute bis November 2016 (24 Monate) knapp EUR 9.000 Zinsen zahlen und hättest das Darlehen um gut EUR 6.000 getilgt. Demnach hättest Du im November 2016 eine Restschuld von etwa EUR 93.500.
Angebot der ING (Annahme): Die Restschuld von EUR 100.000 wird mit 2,8% verzinst und die Tilgungsrate steigt auf 4,7% (so bleibt die monatliche Ratenzahlung gleich; EUR 625). Dann hättest Du im gleichen Zeitraum nur EUR 5.400 an Zinsen gezahlt und das Darlehen gleichzeitig bereits um EUR 9.500 getilgt und kommst demnach auf eine Restschuld von etwa EUR 90.000. Wenn das Angebot auf 10 Jahre festgeschrieben wird komme ich nach 10 Jahren auf eine Restschuld von EUR 68.000.
Demnach würdest Du zunächst von heute bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist auf jeden Fall schon ordentlich Geld sparen. Wenn Du das Angebot der ING nicht annehmen würdest, kannst Du nur eventuell nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auf gleiche Zinskonditionen umsteigen. Anders kann die Rechnung meiner Meinung nach nur dann ausgehen, wenn die Restschuld nur noch sehr gering ist und Du mittlerweile anteilig wesentlich mehr tilgst.
Da ich kein Mathematiker bin oder vielleicht irgendetwas übersehe - Könntest Du nochmal erklären, warum Du das Angebot der ING in Deinem konkreten Fall unattraktiv findest?
@PMK: Mein Verständnis ist hier wie folgt: (Die Rechnung legt zugrunde, dass der Zinsanteil über die Laufzeit fällt und der Tilgungsanteil steigt; d.h. klassisches Annuitätendarlehen).
Stauts quo (Annahme): Du hast eine Restschuld von EUR 100.000 und zahlst derzeit 4,5% Zinsen bei einen Tilgungssatz von 3%. Zinsbindungsfrist läuft bis November 2016. Dann würdest Du von heute bis November 2016 (24 Monate) knapp EUR 9.000 Zinsen zahlen und hättest das Darlehen um gut EUR 6.000 getilgt. Demnach hättest Du im November 2016 eine Restschuld von etwa EUR 93.500.
Angebot der ING (Annahme): Die Restschuld von EUR 100.000 wird mit 2,8% verzinst und die Tilgungsrate steigt auf 4,7% (so bleibt die monatliche Ratenzahlung gleich; EUR 625). Dann hättest Du im gleichen Zeitraum nur EUR 5.400 an Zinsen gezahlt und das Darlehen gleichzeitig bereits um EUR 9.500 getilgt und kommst demnach auf eine Restschuld von etwa EUR 90.000. Wenn das Angebot auf 10 Jahre festgeschrieben wird komme ich nach 10 Jahren auf eine Restschuld von EUR 68.000.
Demnach würdest Du zunächst von heute bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist auf jeden Fall schon ordentlich Geld sparen. Wenn Du das Angebot der ING nicht annehmen würdest, kannst Du nur eventuell nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auf gleiche Zinskonditionen umsteigen. Anders kann die Rechnung meiner Meinung nach nur dann ausgehen, wenn die Restschuld nur noch sehr gering ist und Du mittlerweile anteilig wesentlich mehr tilgst.
Da ich kein Mathematiker bin oder vielleicht irgendetwas übersehe - Könntest Du nochmal erklären, warum Du das Angebot der ING in Deinem konkreten Fall unattraktiv findest?
Vielen Dank!
nochmal zum mitschreiben: ich kann die Restschuld jetzt/sofort tilgen!
Warum sollte ich also über 10 Jahre hinweg insgesamt 21613€ (um bei deinem Zahlenwerk zu bleiben) Zinsen zahlen wollen, wenn ich beim Status Quo lediglich 8865€ Zinsen berappen müsste und nach zwei Jahren bereits komplett tilgen könnte?
Klar, jede Verzinsung erscheint als Geldverschwendung, wenn Du jetzt sofort alles tilgen und demnach keinen Euro Zinsen mehr zahlen würdest. Vor dem Hintergrund, dass Du ursprünglich davon ausgehen musstest, wesentlich mehr Zinsen für das Darlehen zu zahlen und jetzt die Zinslast einfach so verringern kannst, wäre ich trotzdem erstmal froh über diesen Teilerfolg.
Kanzlei Sylvenstein hatte dazu übrigens auch mal was Interessantes geschrieben. Googelt mal "Fairplay beim Widerrufsjoker". Da wird ein Artikel aus der FAZ aufgegriffen. Finde ich ganz vernünftig.
Kanzlei Sylvenstein hatte dazu übrigens auch mal was Interessantes geschrieben. Googelt mal "Fairplay beim Widerrufsjoker". Da wird ein Artikel aus der FAZ aufgegriffen. Finde ich ganz vernünftig.
Finde ich auch sehr vernünftig, aber meine Bank hat meinen vernünftigen Vergleichsvorschlag kompromisslos abgelehnt. Da ich von meiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage habe, bin ich jetzt natürlich auch nicht mehr so kompromissbereit.
@Hanomag: Klar, das wäre ich auch nicht. Um welche Bank handelt es sich?
In dem Zusammenhang: Wenn man sich so durch dieses und andere Foren liest hat man ja manchmal den Eindruck, dass man als Verbraucher fast dankbar sein muss, wenn die Bank einem (vergleichsweise) bessere Konditionen anbietet und somit mittelbar das Widerrufsrecht zubilligt.
Mich würde daher mal die ehrliche Meinung in diesem Forum interessieren:
Seid Ihr - Hand aufs Herz - der Meinung, dass es eigentlich reiner Formalismus und insofern eigentlich illegitim ist, sein Recht hier auszuüben und tatsächlich auch die Interessen der Banken zu berücksichtigen sein müssten? Man liest ja immerhin, dass mittlerweile Milliarden Rückstellungen gebildet werden, weil die Widerrufswelle jetzt erst so richtigt beginnt. Oder findet Ihr, dass es das legitime Recht des Verbrauchers ist, auf diese Weise gegen Banken vorzugehen und insofern das Verbraucherrecht radikal für sich zu nutzen?
Ich finde "Verbraucherrechte sind keine Gnadenrechte" (kommt nicht von mir, sondern von der bereits genannten Kanzlei mit dem schönen Namen... Sylvenstein). Hier schlägt jetzt vielleicht mal das Pendel gegen die Banken aus, aber im allgemeinen ist der Verbraucher ja schon in solchen Dinge der Dumme. MAn sieht das ja schon daran, dass viele Verbraucher im Wissen um ihr Recht trotzdem nicht davon Gebrauch machen, weil sie Angst vor Kosten etc. haben. "Auch im Wissen um diesen kalkulierten Rechtsbruch gibt es gesetzlich verankerte Verbraucherrechte. Und diese sind keine Gnadenrechte." :eek:
Interessant ist auch die vertretene Meinung, dass der Darlehenszins durchaus mit einem marktüblichen variablen Zins erstattet werden könnte
"Schließlich wird mit Variante 3 dem Aspekt Rechnung getragen, dass das Festzinsdarlehen jederzeit widerrufbar war. Die Gebrauchsvorteile des Kunden können auch so interpretiert werden, dass es ihm erspart blieb, ein Darlehen mit veränderlichen Zinsen aufzunehmen. Dann müsste die marktübliche Verzinsung der Veränderung kurzfristiger variabler Finanzierungen folgen, sich in Phasen sinkender Zinsen erheblich verbilligen.
Möglicherweise war der Darlehensgeberin schon recht frühzeitig bekannt, dass sie ihre Darlehensnehmer fehlerhaft belehrt hatte. Sie rechnete also jederzeit mit dem Darlehenswiderruf und hatte sich deshalb in vorausschauender Weise für eine rollierende kurzfristige Refinanzierung des Festzinsdarlehens entschieden. Dann aber verdiente sie an den gezahlten Zinsen auf das Darlehen in einer Phase sinkender Zinsen erheblich. Ein marktüblicher Festzinssatz würde diese Zinsgewinne absichern."
Interessant ist auch die vertretene Meinung, dass der Darlehenszins durchaus mit einem marktüblichen variablen Zins erstattet werden könnte
"Schließlich wird mit Variante 3 dem Aspekt Rechnung getragen, dass das Festzinsdarlehen jederzeit widerrufbar war. Die Gebrauchsvorteile des Kunden können auch so interpretiert werden, dass es ihm erspart blieb, ein Darlehen mit veränderlichen Zinsen aufzunehmen. Dann müsste die marktübliche Verzinsung der Veränderung kurzfristiger variabler Finanzierungen folgen, sich in Phasen sinkender Zinsen erheblich verbilligen.
Möglicherweise war der Darlehensgeberin schon recht frühzeitig bekannt, dass sie ihre Darlehensnehmer fehlerhaft belehrt hatte. Sie rechnete also jederzeit mit dem Darlehenswiderruf und hatte sich deshalb in vorausschauender Weise für eine rollierende kurzfristige Refinanzierung des Festzinsdarlehens entschieden. Dann aber verdiente sie an den gezahlten Zinsen auf das Darlehen in einer Phase sinkender Zinsen erheblich. Ein marktüblicher Festzinssatz würde diese Zinsgewinne absichern."
Siehe Variante 3
[url=https://www. E]
Ja, das ist sehr interessant. Interessanter dürfte aber sein, was sich realistischerweise per Vergleich erreichen lässt. Hier ist Augenmaß gefragt. Viele Kanzleien versprechen das Blaue vom Himmel, um den Streitwert des Widerrufsjokers künstlich hoch zu treiben oder nennen die gesamte Darlehenssumme als Streitwert. Wenn man "Streitwert Widerrufsjoker" eingibt stößt man da auf Interessantes...
kann die Bank auch "widerrufen" oder gilt das nur für den Kunden?
Die Bank könnte sich doch jederzeit am mich wenden:
Hallo Herr Ramm,
Ihre Verträge sind ungültig, wir möchten gerne mit Ihnen einen neuen Rechtsgültigen Vertrag abschließen. Wir wenden uns schon heute und proaktiv an Sie, weil wir Ihre Rückabwicklungsansprüche gering halten möchten.
Tun Sie aber nicht, und ich habe bis her auch nicht widerrufen, weil ich täglich mit dem der Bank geliehenen Geld verdiene? Habe ich den Text so richtig verstanden? ;-)
kann die Bank auch "widerrufen" oder gilt das nur für den Kunden?
Die Bank könnte sich doch jederzeit am mich wenden:
Hallo Herr Ramm,
Ihre Verträge sind ungültig, wir möchten gerne mit Ihnen einen neuen Rechtsgültigen Vertrag abschließen. Wir wenden uns schon heute und proaktiv an Sie, weil wir Ihre Rückabwicklungsansprüche gering halten möchten.
Tun Sie aber nicht, und ich habe bis her auch nicht widerrufen, weil ich täglich mit dem der Bank geliehenen Geld verdiene? Habe ich den Text so richtig verstanden? ;-)
Nein, das Widerrufsrecht steht allein dem Verbraucher zu.