ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Grund ist nicht, wie so oft, das Wörtchen "frühestens", sondern dass in der WRB lediglich auf die Pflichten nach dem Widerruf hingewiesen wird, und nicht auf die Rechte.
Kennt jemand diese Art der WRB und wer hat Erfahrungen mit dem Verhalten der Diba nach dem Widerruf!
Bitte per PN
Nachtrag :
Heute haben wir die Antwort der Diba per email erhalten.
Hier der Originalwortlaut:
Sehr geehrte Frau xxxxx und Herr xxxxxx,
ein bereits geschlossener Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Es ist deshalb nicht möglich, diesen zu widerrufen.
Hallo Zusammen,
ich gehe mit einem Immobiliendarlehensvertrag der Sparkasse das Thema Widerruf an. Bisheriger Ablauf: zur anliegender fehlerhaften WRB ("Klassiker") habe ich den Widerruf Ende 2014 ausgelöst, Sparkasse hat abgelehnt, meine RSV hat Deckung für aussergerichtliche Vertretung durch einen RA zugesagt, der RA hat letzte Woche der Sparkasse angeschrieben.
Der Vertrag in Höhe 30.000 € stammt aus 2004, die beliehene Immobile wurde 2012 verkauft bei 2000 € VFE. Das Ziel ist die Rückabwicklung.
Die Frage stelle ich jetzt in den Raum, je nach Reaktion der Sparkasse, ob hier eine aussergerichtliche Einigung anzustreben wäre oder das Risiko des Klageweges gesucht werden sollte. Was meint Ihr ?
Hallo,
nachdem meine SK nicht reagierte (trotz RA), habe ich Klage eingereicht. Vielleicht stellt sich die Frage eines Vergleichs nicht! Bin mal gespannt was bei dir raus- und rum kommt....
nachdem meine SK nicht reagierte (trotz RA), habe ich Klage eingereicht. Vielleicht stellt sich die Frage eines Vergleichs nicht! Bin mal gespannt was bei dir raus- und rum kommt....
Gruß
Hallo PitParker,
das deckt sich ja auch mit den Einschätzungen anderer Forenteilnehmer. Mein RA hat der Sparkasse für nächste Woche eine Frist gesetzt. Melde mich dann wieder.
Von denen von Euch, die gerade Klagen am Laufen haben bzw. bereits das Urteil kennen, würde ich gerne wissen, ob der Richter einen Einigungsversuch vorgeschlagen/empfohlen hatte oder nicht. Danke!
EDIT und PS:
Welchen Nutzen hat ein Kunde bei einem Vergleich, wo er doch Gerichts- und Anwaltskosten (und ggf. Gutachterkosten) anteilig selbst tragen muss, selbst wenn eine RSV einspringt? Oder hängt das von der RSV ab?
Angenommen, es ginge z.B. nur um die Rückerstattung einer bereits vom Kunden gezahlten VFE (also keine komplette Rückabwicklung) und man einigte sich auf 50% der VFE, müssten Kunde und Bank dann jeweils Gerichtskosten/2 + jeweils eigene Anwaltskosten tragen? Oder (Summe Gerichtskosten + gesamte Anwaltskosten)/2?
Vor allem vor dem Hintergrund, dass dabei auch noch eine Einigungsgebühr beim RA anfiele, wäre das doch ein nachteiliger Weg.
Richter schlagen grundsätzlich Vergleiche vor, weil sie dann nämlich kein Urteil schreiben müssen. Es sei denn, sie sind davon überzeugt, dass die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat - dann sagen sie das aber auch in der ersten mündlichen Verhandlung.....
Welchen Nutzen hat ein Kunde bei einem Vergleich, wo er doch Gerichts- und Anwaltskosten (und ggf. Gutachterkosten) anteilig selbst tragen muss, selbst wenn eine RSV einspringt? Oder hängt das von der RSV ab?
Die RSV übernimmt auch im Fall der Einigung die Kosten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Verhältnisse beim Vergleich stimmen. Wenn sich der Kunde beim Vergleich mit 30 % seiner Forderung begnügt und dafür die Hälfte der Vergleichskosten tragen soll, dann wird die RSV nur anteilige Kosten in Höhe von 30 % übernehmen.
Danke, aber ich verstehe nicht, was gemeint ist mit "...und dafür die Hälfte der Vergleichskosten tragen soll...", denn wer legt denn fest, welchen Anteil der Vergleichskosten der Kunde tragen soll? Der Richter?
Und was sind bei dieser Berechnung die Vergleichskosten? Die eigenen Anwaltskosten zzgl. Gerichtsgebühr, oder die gesamten Prozesskosten, also auch die Anwaltskosten der Gegenseite?
Moin,
ich habe heute eine Antwort der DSL Bank erhalten nachdem ich eine Mahnung zur Antwort gesendet hatte. Nach meinem Widerruf am 06.03.2015 hatten sie bis 27.03.2015 Zeit zu antworten was sie aber nicht gemacht haben.
Antwort der DSL Bank ist das meine WRB(2005) geprüft werde und da z. Zt. ein hohes Auftragsaufkommen vorliegt wird es etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden sie sich dann schriftlich in einiger Zeit melden.
Moin,
ich habe heute eine Antwort der DSL Bank erhalten nachdem ich eine Mahnung zur Antwort gesendet hatte. Nach meinem Widerruf am 06.03.2015 hatten sie bis 27.03.2015 Zeit zu antworten was sie aber nicht gemacht haben.
Antwort der DSL Bank ist das meine WRB(2005) geprüft werde und da z. Zt. ein hohes Auftragsaufkommen vorliegt wird es etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden sie sich dann schriftlich in einiger Zeit melden.
Mal sehen was da dann für eine Antwort kommt.
Moin, Moin Casixx
Ich habe der DSL erst ein Schreiben gesendet mit der Bitte um Anpassung. Die Antwort war, dass sie viel zu tun hätten.
Nach dem die Frist um 2 Wochen überschritten war, habe ich Widerrufen mit mit dem Hinweis von eugh.
Nach dem die Frist abgelaufen war habe ich angerufen. Ergebnis: Sie brauchen noch 8-10 Wochen um den Widerruf zu bearbeiten.
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, der jetzt erst einmal die RSV einschaltet und dann sehen wir weiter.
Ich glaube die DSL Bank macht einen auf Verzögerung. Aber ich habe auch Zeit. Ein Alternativangebot habe ich in der Tasche.