Zitat von
VobaBad
Hallo zusammen, bin neu hier und nachdem ich jetzt 70 Seiten durch habe, bin ich leider mit meiner Konstellation nicht so richtig weiter und frage deshalb einfach mal. Eventuell mitlesende Anwälte können mir evtl. auch eine (natürlich unverbindliche) Einschätzung geben.
1. Verträge
2 Finanzierungsverträge Oktober 2008 für Kauf eines schlüsselfertigen Hauses samt Grundstück (kein Eigenbau also, der finanzierte Vertrag ist ein "Kaufvertrag", kein "Bauvertrag" o.ä.). Beide bei der VoBa Bad-Bad*Ra, gleicher Abschlusstag, gleiche WRB. 110.000 und 150.000, einmal 4,92% (auf 15 Jahre festgeschrieben), einmal 4,99% (auf 10 Jahre).
Laut Auskunft zweier Anwälte WRB falsch.
2. RSV
Advocard RSV seit 2011, zum Vertragszeitpunkt bestand andere RSV (vermutlich irrelevant).
Erste Deckungsanfrage negativ, übliche Begründung (Neubau).
3. Widerruf
Bisher nicht getätigt, weder selbst noch durch RA.
Jetzt meine Fragen:
Ich habe zwei Anwälte die Verträge prüfen lassen, beide sind der Meinung, dass die WRB falsch sei (Einzelheiten weiß ich nicht, zwar kein "frühestens", aber sonst einige Unterschiede zur gesetzlich vorgegebenen). Beide Anwälte wollen mich (natürlich) vertreten.
Kostenberechnung RA 1: Streitsumme = Restschuld = insg. ca. 230000. Pauschale Gebühr von 400 Euro für Tätigkeit (im Falle von Scheitern), bei außergerichtl. Einigung Kosten nach RVB ca. 8000-9000 Euro (nur mündlich mitgeteilt, weiß ich nicht mehr genau).
Kostenberechnung RA 2: Streitsumme = VFE = insg. ca. 40000. Pauschale Gebühr von 2.500 Euro für Tätigkeit (im Falle von Scheitern), bei außergerichtl. Einigung Kosten nach RVB zusammen 5.300 Euro.
Prozesskosten für drei Instanzen von RA 2 ausgerechnet: insg. 43.000.
Frage 1: Wie kommen diese beiden sehr unterschiedlichen Berechnungen zustande? Vor allem wie kommt RA 2 bei einem deutlich geringeren Streitwert auf fast 2/3 der Gebühr nach RVG?
Frage 2: Sind diese beiden "Angebote" vergleichbar mit Euren? Was ist "marktüblich"?
Frage 3: Kann man meine RSV doch noch zur Deckung bewegen, wenn man den Weg eigene WRE - Ablehnung - RA mandatieren eingeht?
Frage 4: Lohnt sich eventuell der Abschluss einer RSV ohne Wartezeit (ARAG?)?
Frage 5: Wenn sich das Prozesskostenrisiko auf 43.000 beziffert, mein wirtschaftlicher Vorteil auf bisher ca. 20000-24000 zu viel gezahlte Zinsen und bei (bereits abrufbarer) Umschuldung auf eine Finanzierung mit 1,5% zukünftiger Ersparnis von ca. 24.000 (alles über den Daumen), dann wäre mein Risiko also gleich der Ersparnis. Also die Frage wie man hier handelt, wie sehen die Erfolgsaussichten aus? Bin kein Zocker, aber ziemlich angepisst...
Es sieht bei mir generell so aus: Seit 6 Jahren buckel ich mich rund, um die Raten bezahlen zu können. Aufgrund von laufender (einvernehmlicher) Scheidung sollte der Name meiner Ex-Frau aus dem Vertrag genommen werden (alle Sicherheiten eh von meiner Seite), dafür verlangt Bank ohne weitere Ausführungen 800 Euro. Die letzte Auszahlung vom Finanzierungskonto erfolgte erst Anfang 2012 (lange mit Bauträger rumgestritten), natürlich von dem länger gebundenen Vertrag. Heißt: Trotz immer pünktlicher Zahlung eine immer dem eigenen Vorteil bedachte Bank, von daher bin ich ziemlich stinkig und möchte natürlich versuchen, eine Rückabwicklung zu erreichen. Aber das Prozesskostenrisiko ist natürlich sehr unterschiedlich zu berechnen (s.o. Streitwert).
Wie seht Ihr das? Ist man in diesem Falle mit dem Erlass (wenn es überhaupt so weit kommt) der VFE zufrieden? Oder versucht man eine RSV abzuschließen, um den harten Weg zu gehen? (Ich erinnere daran: 6 Jahre mit 5% Zins getilgt, da kommt einiges zusammen).
Danke im Voraus für Einschätzungen!