ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Nach Aussage Dr. Klein lehnt die DiBa Anträge von Widerrufern ab. Hypothekendiscount hat kein Problem mit einer Vermittlung, will aber erst nach erfolgreichem Widerruf bzw. Entlassung aus dem Altvertrag tätig werden. Interhyp hat ebenfalls kein Problem, allerdings sagte man dort, dass man zunächst nur eine Vorprüfung machen wolle, ansonsten bekäme man bei Antrag von der neuen Bank nur einen unterschriebenen Vertrag mit 2 Wochen Widerrufsfrist. Örtliche Spk hat ebenfalls kein Problem, aber ich mache gerade die Erfahrung, dass die wahlich nicht die schnellsten sind...
Was ich nicht verstehe....die brauchen doch erst mal für eine Angebotserstellung nichts von dem Wort "Widerruf" erfahren...
Angebot heisst ja auch erst mal... ich brauche die Summe X am Tag Y....was sind die Konditionen und wäre das nach angegebenen Rahmenbedingungen machbar.
Oft wollen die ja die Altverträge sehen. Eigentlich gehen die denen nichts an.
Meine Erfahrung bis jetzt... Sparda N hat kein 0 Problem mit Widerrufler (dort haben wir mit "offenen Karten" gespielt),
ansonsten habe ich problemlos bei der örtlichen Sparkasse (=Gehaltsgirokontoführendes Institut) ohne Angabe der abzulösenden Bank geschweige denn Angabe des Grundes eine Anschlussfinanzierung für die Ablösung unserer PV-Anlage bekommen...
Die sind nun auch dran, ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung ein zu widerrufendes Darlehen der S´Hall zu erstellen.. Grundbucheintragung 4.Rang...
Selbst die Sparkasse, bei der bisher die PV-Anlage finanziert war und wir auch schon den Widerruf erklärt haben...hat uns mit Hinweis der Möglichkeit der Kündigung (nicht grundpfandrechtl. abgesichert) und dem Angebot der hiesigen Sparkasse ein Angebot gemacht und das ist wesentlich besser als das der anderen... Das Wort Widerruf wurde nicht in den Mund genommen, weder von uns noch von denen...
Also, ich würde immer so vorgehen....Angebot erstellen lassen, Zusage bekommen (dass es von der Bonität etc. klappen würde) und dann anfragen, ob noch weitere Bedingungen für die Ausgabe des Darlehens hinderlich wären...danach wird ne Bank kaum sagen könne...."ach nö, wegen Widerruf machen wir das nicht...."
Mir scheint, dass im Moment die Sparkassen auch wesentlich zugänglicher sind als andere Banken, wohl wissend, dass das Geschäft in Zukunft schwieriger wird...
Bei uns haben die Sparkassen auch ein Produkt (egal wie es heisst) was bis 50.000Euro ohne Grundbucheintragung mit einem sehr attraktiven Zins eine Umschuldung ermöglicht. Vorteil, der Kredit ist jederzeit ganz oder teilweise kündbar bzw. rückführbar. Max. VFE 1% (gesetzlich verankert)
Kann man also auch jederzeit mal wieder umschulden, falls der Zins noch weiter fällt, was er tun wird....
Das gleiche gilt für Darlehen, die grundpfandrechtlich abgesichert aber mit einem variablen Zins ausgestattet sind. Wäre auch ein Möglichkeit. Ich suche mir einen Finanzierer, der mir einen Darlehen mit variablen Zins ermöglicht. Lass den dann eine Zeitlang laufen (zumindest solange wie das Zinsniveau sinkt bzw. gleich bleibt) und schulde dann irgendwann um in ein festverzinsliches Darlehen...
Du selber wohnst also außerhalb des Bezirks des LG Potsdam, hast aber deine Klage beim LG Potsdam einreichen können, weil der Darlehensvertrag mit der Niederlassung Potsdam der DKB geschlossen wurde. Ist das so richtig?
Demnach kann also eine Bank nicht nur an ihrem (Haupt-) Sitz, sondern auch an dem Sitz einer Niederlassung - zumindest wenn diese den Vertrag geschlossen hat - verklagt werden. Danke für die Aufklärung.
Auch in unserem Vertrag steht Potsdam als Adresse für die Internetfiliale der DKB drin. Im Darlehensvertrag, in der Widerrufsbelehrung etc. steht überall die Jägerallee in PD.
Nur...in den mit dem Vertrag ausgehändigten
"Unterrichtung von Verbrauchern für den Fall des Fernabsatzes für Finanzdienstleistungen"
steht als ladungsfähige Anschrift dann die
Taubenstr. in Berlin...
Sorry, der Link war in der Tat falsch, und ich habe ihn hier im Zitat und oben in meinem Originalbeitrag korrigiert. Was meint Ihr zum Inhalt?
Zitat:
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 06.03.2015 um 09:38 Uhr:
Der Streitwert entspricht aber nicht unbedingt dem errechneten Vorteil. Die Gerichte neigen dazu, da mindestens die Restschuld anzusetzen. Zuweilen ist sogar zu hören: Der gesamte Kreditbetrag ist einzusetzen. Es hängt auch davon ab, worum genau sie streiten. Es ist in manchen Konstellationen möglich, Teilbeträge zu fordern und so den Streitwert zu begrenzen. Beispiel: Noch laufender Kredit. Widerruf, Zahlung weiterer Raten erfolgt unter Vorbehalt. Sie können dann die Rückzahlung der nach Widerruf gezahlten Raten fordern. Die sind nicht mehr geschuldet, wenn der Widerruf wirksam war. Klar: Die Bank kann mit Ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kreditbetrags zzgl. Zins aufrechnen. Das macht aber nichts. Sie können den Rechtsstreit dann für erledigt erklären, ihrerseits die Forderung auf Rückzahlung der Raten zur Aufrechnung stellen und zahlen dann im Ergebnis wie gewünscht nur den Differenzbetrag noch.
Im Prinzip sicher keine schlechte Sache für jemanden der klagen will / muss, aber keine RSV bekommt. Nachteil ist, dass man einige Monate warten müsste, bis die Streitwertgrenze zum Landgericht erreicht wird.
Ich gehe mal davon aus, dass niemand beim Amtsgericht starten möchte, denn dann wäre das LG statt des OLG die Berufungsinstanz.
Wer also z.B. eine Rate von 750€ / monatlich unter Vorbehalt zahlt, müsste 7 Monate warten bevor die 5.000€ Grenze zum LG überschritten ist.
Dann beträgt das Kostenrisiko für die 1. + 2. Instanz bei 5.250€ Streitwert 5.716€.
Danke für Dein Beispiel mit den 750€ p.M., aber was ist mit den Zinsen/Nutzungen, auf die der Kunde Anspruch hat? Damit dürfte der Mindeststreitwert von 5000€ für ein LG schneller erreicht werden. Richtig?
ich bin heut eher zufällig über diesen super interessenten Thread gestollpert.
Irgendwie bekommt man, wenn man nach "Widerrufsjoker" googelt, auf 1000 Seiten suggeriert, dass 80% aller Widerrufe sowieso, formal falsch wären und man deshalb nur mit dem Finger schnippen müßte um aus seinem Vertag zu kommen. Wenn ich mich jetzt durch die 60 Seiten hier arbeite, bekomme ich eher den Eindruck, dass kaum ein Fall gerichtlich auch wirklich durchkommt - und einfach ist das offenbar garnicht.
In meinem Fall habe ich 07/2008 bei der DKB unterschrieben. In meinem Widerruf steht das "frühestens" , denn die DKB hat den Widerruf offenbar noch von der 2002/2004 Vorlage kopiert.
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, sollte das Wörtchen "frühestens" die Widerrufsklausel zunächst ja schon mal prinzipiell ungültig machen. Die Bank kann sich weiterhin wohl auch nicht darauf berufen vom offiziellen Muster abgeschrieben zu haben, denn seit 03/2008 gab es ja bereits die neuen Vorlagen ohne das "frühestens". Ich habe also 07/2008 noch die veraltete Version von 2004 unterschrieben.
So weit ich mich erinnere habe ich hier in den 60 Seiten beim Querlesen iregendwo einen ähnlich gelagerten Fall bei der DKB gelesen, leider finde ich Ihn gerade nicht mehr. Es wäre super, wenn der oder die Leidensgenosse/in mir was zu Ihrem "Umgang" mit der DKB schreiben könnten (gerne auch PM) - wäre echt nett.
Danke für Dein Beispiel mit den 750€ p.M., aber was ist mit den Zinsen/Nutzungen, auf die der Kunde Anspruch hat? Damit dürfte der Mindeststreitwert von 5000€ für ein LG schneller erreicht werden. Richtig?
Wie ich den test-Redakteur verstehe, soll die Rückabwicklung des Darlehens nicht Gegenstand dieser 1. Klage sein, sondern nur mit kleinem Einsatz = Streitwert soll über die Rückforderung der wenigen unter Vorbehalt gezahlten Raten geklärt werden, ob ein WRR besteht. Denn selbstverständlich können die Raten nur zurückgefordert werden, wenn sie unberechtigt gezahlt wurden. Das ist wiederum nur dann der Fall, wenn das Darlehensverhältnis auch heute noch widerrufbar ist.
Erst wenn das WRR somit gerichtlich bestätigt ist, soll in einem 2. Prozess die große Lösung = Rückabwicklung des gesamten Darlehens eingefordert werden. Dieses mal auf wesentlich sicherer Grundlage, denn ohne schwerwiegenden Grund wird dasselbe Gericht dieselbe WRB nicht plötzlich als ordnungsgemäß einstufen können.
So habe ich mir die Idee, die hinter dem Vorschlag steckt zumindest vorgestellt. Ob das in der Praxis allerdings tatsächlich auch so ablaufen kann oder es doch einen Haken gibt, kann ich leider nicht beurteilen.
Stutzig macht mich allerdings, dass ich diesen eigentlich doch naheliegenden Vorschlag bisher nie von Juristenseite geäußert gelesen habe.
Ich habe also 07/2008 noch die veraltete Version von 2004 unterschrieben.
Du solltest deine WRB haargenau mit der Musterbelehrung vergleichen, die bis zum 31.03.2008 gültig war. Hätte die DKB diese Musterbelehrung vollständig ohne inhaltliche Veränderung übernommen, dann wäre die Verwendung dieses Muster auch im Juli 2008 noch rechtswirksam möglich gewesen.
In der seinerzeitigen BGB-InfoV ist nämlich leider in § 16 geregelt, dass für einen Übergangszeitraum bis zum 30.09.2008 sowohl altes wie auch neues Muster nebeneinander verwendet werden können.
Da man wohl auch jetzt noch eine RSV abschließen kann, welche ist zu empfehlen?
Zitat von Test.de
[Update 18.06.2014] Rechts*schutz*versicherungen müssen Streitig*keiten um den Widerruf von Kredit*verträgen auch dann bezahlen, wenn der Versicherungs*vertrag erst nach dem Kredit*vertrag abge*schlossen wurde. Darauf weist Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier hin. Laut Bundes*gerichts*hof, Urteil vom 24.04.2013, Aktenzeichen: IV ZR 23/12, kommt es darauf an, wann die Bank sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Zu diesem Zeit*punkt muss der Rechts*schutz*versicherungs*vertrag geschlossen sein.
ich bin heut eher zufällig über diesen super interessenten Thread gestollpert.
Irgendwie bekommt man, wenn man nach "Widerrufsjoker" googelt, auf 1000 Seiten suggeriert, dass 80% aller Widerrufe sowieso, formal falsch wären und man deshalb nur mit dem Finger schnippen müßte um aus seinem Vertag zu kommen. Wenn ich mich jetzt durch die 60 Seiten hier arbeite, bekomme ich eher den Eindruck, dass kaum ein Fall gerichtlich auch wirklich durchkommt - und einfach ist das offenbar garnicht.
In meinem Fall habe ich 07/2008 bei der DKB unterschrieben. In meinem Widerruf steht das "frühestens" , denn die DKB hat den Widerruf offenbar noch von der 2002/2004 Vorlage kopiert.
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, sollte das Wörtchen "frühestens" die Widerrufsklausel zunächst ja schon mal prinzipiell ungültig machen. Die Bank kann sich weiterhin wohl auch nicht darauf berufen vom offiziellen Muster abgeschrieben zu haben, denn seit 03/2008 gab es ja bereits die neuen Vorlagen ohne das "frühestens". Ich habe also 07/2008 noch die veraltete Version von 2004 unterschrieben.
So weit ich mich erinnere habe ich hier in den 60 Seiten beim Querlesen iregendwo einen ähnlich gelagerten Fall bei der DKB gelesen, leider finde ich Ihn gerade nicht mehr. Es wäre super, wenn der oder die Leidensgenosse/in mir was zu Ihrem "Umgang" mit der DKB schreiben könnten (gerne auch PM) - wäre echt nett.
Gruss
Frank
Dann lies bitte noch mal den Thread hier durch, besonders die letzten Seiten... hier wurde gerade zur DKB einiges geschrieben, da ein Forenteilnehmerin letzte Woche wohl erfolgreich gegen die DKB geklagt hat...
Und mit Ihr waren an dem Tag 12 Verhandlungen gg. die DKB...
Und ob Deine WRB wirksam ist oder nicht....entweder schaust du selbst mal in den anderen Thread, wie schon vom Vorschreiber angedeutet und vergleichst, dort haben wir die WRB der DKB schon ausgiebigst diskutiert......oder Du setzt dort einfach mal Deine WRB samt Vertragsdatum und Angaben ob Fernabsatz zutrifft bzw. ein verbundenes Geschäft vorliegt, rein, wenn Du nicht sicher bist...
In der seinerzeitigen BGB-InfoV ist nämlich leider in § 16 geregelt, dass für einen Übergangszeitraum bis zum 30.09.2008 sowohl altes wie auch neues Muster nebeneinander verwendet werden können.
erst mal danke für Eure Hilfe. Das mit der Übergangszeit hatte ich bisher nicht gefunden. Dann ist die Belehrung wohl von der Seite OK.
Ich habe gerade mal Wort für Wort verglichen. Die DKB hat ziemlich genau abgeschreiben aber an 1 Stelle verändert:
Anstatt "Die Frist beginnt frühestens" (2004), heißt es bei mir "Der Lauf der Frist beginnt". Des Weiteren fehlt die Überschrift "Widersrufsrecht" zum ersten Absatz komplett.
Rein formal steht das Wort "Widerrufsbelehrung" im Unterschied zur 2004 Vorlage nicht Zentral sondern linksbündig. Ansonsten sehe ich keine Unterschiede.
Der Vertrag wurde per Post zugeschickt.
Wenn jemand was zum aktuellen Urteil der hier diskutierten DKB Sachen hat, wäre ich sehr dankbar. Ich finde in diesem Thread nur die Infos, dass es wohl bald einen Prozess geben wird, nirgends aber, dass es schon Urteile hierzu gibt.
erst mal danke für Eure Hilfe. Das mit der Übergangszeit hatte ich bisher nicht gefunden. Dann ist die Belehrung wohl von der Seite OK.
Ich habe gerade mal Wort für Wort verglichen. Die DKB hat ziemlich genau abgeschreiben aber an 1 Stelle verändert:
Anstatt "Die Frist beginnt frühestens" (2004), heißt es bei mir "Der Lauf der Frist beginnt". Des Weiteren fehlt die Überschrift "Widersrufsrecht" zum ersten Absatz komplett.
Rein formal steht das Wort "Widerrufsbelehrung" im Unterschied zur 2004 Vorlage nicht Zentral sondern linksbündig. Ansonsten sehe ich keine Unterschiede.
Der Vertrag wurde per Post zugeschickt.
Wenn jemand was zum aktuellen Urteil der hier diskutierten DKB Sachen hat, wäre ich sehr dankbar. Ich finde in diesem Thread nur die Infos, dass es wohl bald einen Prozess geben wird, nirgends aber, dass es schon Urteile hierzu gibt.
Gruss
Also, noch mal...es gibt einen anderen Thread, über dem die Wirksamkeit von WRB diskutiert wird. Hier wird nur über Erfahrungen in Bezug auf Verhandlungen mit der Bank, Sicherstellung von Finanzierung etc. diskutiert.
Bitte daher Deine Beiträge hier löschen und im anderen Thread einstellen. Es wird sonst zu unübersichtlich und andere Forenteilnehmer sollen auch über Deinen Beitrag und den Folgebeiträgen lernen und profitieren!
Und wenn bitte, die WRB ganz und vollständig einstellen! Du erwartest, dass Du andere ihre Zeit opfern (bei schönstem Sonnenschein) und Dir eine Antwort geben. Dann solltest Du auch die 15min Zeit haben, Deine WRB abzutippen und zwar wortgenau!
Das verstehe ich jetzt nicht. ich suche nach Erfahrungen mit der DKB und der Thread heißt doch "Widerrufsjoker - Erfahrungen". Warum bin ich hier falsch ?
Die Arbeit (bei uns scheint die Sonne übrigens nicht..) wollte ich euch doch geanu damit abnehmen, dass ich die WB schon selber Wort für Wort durchgekaut habe und die einzigen Unterschiede rausgearbeitet habe. Ich tippe das Ding auch gerne ab, auch in einem anderen Thread, nur ändert sich damit meine WB nicht weiter zur 2004 Version. Wenn ich falsch liege bitte ich meinen Post in den anderen zu verschieben, bin leider ein Foren-Dummy und finde die funktion nicht - sorry.
Hallo,
nach langem hin und her, habe ich mich nun auch mal hier angemeldet. Mein Darlehen läuft über die Victoria (Ergo) Versicherung. Habe die Widerrufsbelehrung von 2008 von zwei Rechtsanwälten prüfen lassen. Beide sind der Auffassung, dass diese angreifbar ist. Selbst ein Mitarbeiter der Victoria hat mir das telefonisch schon mitgeteilt. Daraufhin habe ich meinem Darlehen widerrufen.
Jedoch ist die Victoria (Ergo) Versicherung anderer Meinung in Ihrem Ablehnungsschreiben und räumt mir stattdessen (angeblich aus Kulanz) bessere Zinskonditionen ein. Jedoch soll ich mich innerhalb einer Woche entscheiden und habe somit keine Möglichkeit den Vertrag genau zu prüfen. Was mir nur aufgefallen ist, dass man die Tilgung, welche vorher 2mal jährlich kostenlos zwischen 1-8% variieren konnte nur noch zwischen 1-4% variabel ist. Das sind die neuen Verträge. Darauf werde ich mich aber nicht einlassen, da mir die Dauer der Rückzahlung sonst zu lange dauert.
Ich hatte die komplette Rückabwicklung (inkl. Zinsen) gefordert. Aber wie schon geschrieben, will die Ergo sich darauf nicht einlassen. Mein Anwalt hat nun erst einmal eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung gestellt.
Hat schon jemand anderes Erfahrungen mit der Victoria / Ergo Versicherung sammeln können und kann darüber berichten? Wie würdet ihr vorgehen, klagen, oder sich auf das neue Angebot einlassen?
Gruß,
A.
Das verstehe ich jetzt nicht. ich suche nach Erfahrungen mit der DKB und der Thread heißt doch "Widerrufsjoker - Erfahrungen". Warum bin ich hier falsch ?
Die Arbeit (bei uns scheint die Sonne übrigens nicht..) wollte ich euch doch geanu damit abnehmen, dass ich die WB schon selber Wort für Wort durchgekaut habe und die einzigen Unterschiede rausgearbeitet habe. Ich tippe das Ding auch gerne ab, auch in einem anderen Thread, nur ändert sich damit meine WB nicht weiter zur 2004 Version. Wenn ich falsch liege bitte ich meinen Post in den anderen zu verschieben, bin leider ein Foren-Dummy und finde die funktion nicht - sorry.
Gruss
Wieso fragst Du nach Erfahrungen mit der DKB, wenn Du noch nicht mal sicher bist, ob Deine WRB rechtswirksam ist oder nicht?
Ein Schritt nach dem anderen. Deine Fragen hab ich so verstanden, dass Du eben erst mal wissen willst ob die WRB ungültig sein könnte...
Und ich geb halt ungern Auskunft nur wegen ein paar Wortfetzen. Mit großer Wahrscheinlichkeit hast Du die allseits bekannte, unwirksame WRB. Aber wissen tun wir das erst, wenn wir sie kompletter Ausführung gelesen haben.
Fernabsatz ist übrigens nicht, dass der Vertrag per Post zugeschickt wurde. Sondern dass die ganzen Vertragsverhandlungen etc. über Telefon, Fax, Email oder als "Haustürgeschäft" stattgefunden haben.
Da wäre also noch wissenswert, wie das vorher gelaufen ist.
Aber nun bitte doch im anderen Thread... einfach kopieren und dort Frage stellen... ;-)
Hallo,
nach langem hin und her, habe ich mich nun auch mal hier angemeldet. Mein Darlehen läuft über die Victoria (Ergo) Versicherung. Habe die Widerrufsbelehrung von 2008 von zwei Rechtsanwälten prüfen lassen. Beide sind der Auffassung, dass diese angreifbar ist. Selbst ein Mitarbeiter der Victoria hat mir das telefonisch schon mitgeteilt. Daraufhin habe ich meinem Darlehen widerrufen.
Jedoch ist die Victoria (Ergo) Versicherung anderer Meinung in Ihrem Ablehnungsschreiben und räumt mir stattdessen (angeblich aus Kulanz) bessere Zinskonditionen ein. Jedoch soll ich mich innerhalb einer Woche entscheiden und habe somit keine Möglichkeit den Vertrag genau zu prüfen. Was mir nur aufgefallen ist, dass man die Tilgung, welche vorher 2mal jährlich kostenlos zwischen 1-8% variieren konnte nur noch zwischen 1-4% variabel ist. Das sind die neuen Verträge. Darauf werde ich mich aber nicht einlassen, da mir die Dauer der Rückzahlung sonst zu lange dauert.
Ich hatte die komplette Rückabwicklung (inkl. Zinsen) gefordert. Aber wie schon geschrieben, will die Ergo sich darauf nicht einlassen. Mein Anwalt hat nun erst einmal eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung gestellt.
Hat schon jemand anderes Erfahrungen mit der Victoria / Ergo Versicherung sammeln können und kann darüber berichten? Wie würdet ihr vorgehen, klagen, oder sich auf das neue Angebot einlassen?
Gruß,
A.
Auch hier... bitte WRB im anderen Thread einstellen. Es kann Dir keiner einen Rat geben ohne zu wissen, WIE fehlerhaft die WRB tatsächlich sein KÖNNTE ohne genaueres zu wissen...
Bei dem Angebot auf aktuelle Zinsen...wie hoch gegenüber dem Vertragszins und dann für die Restlaufzeit (2008 ist ja mit 10Jahren6Monaten kündbar, also sagen wir grob noch 3 Jahre) oder wieder fest für 10Jahre...?
Oft wird nämlich ne Mogelpackung angeboten...z.B. 2% mit Vertrag für wieder 10Jahre fest...und der aktuelle marktübliche Zins liegt weit unter den 2%...dann kannst selbst ausrechnen, dass Du zwar in den ersten Jahren was gegenüber dem aktuellen Vertrag was gespart hast, aber in den darauffolgenden 7 Jahren wieder das drauf zahlst, als wenn Du Dir auf dem freien Markt Angebote einholst, vergleichst und mit den günstigsten Anbieter abschliesst...
Die komplette Rückabwicklung wirst Du außergerichtlich schwer bis gar nicht durchsetzen können. Das höchste der Gefühl scheint im Moment zu sein, wenn einen die Bank ohne Zahlung einer VFE raus lässt. Normalerweise lehnen die mittlerweile grundsätzlich ab und schauen wer eine RSV, das Geld, den Mumm und die Nerven hat, Klage einzureichen...
Zudem geht nicht hervor, ob Du schon Widerruf erklärt hast. Wenn nicht, wird die RSV eine Deckungszusage ablehnen, da sie als schadensauslösendes Ereignis erst die Ablehnung eines erklärten Widerrufes sehen.
Für Dich gilt nun, erst mal ne Anschlussfinanzierung sicherstellen. Zumindest als Angebot, nach! Prüfung Deiner Bonität. Also, dass die ablösende Bank sagt, wir machen das! Zins kann man natürlich noch nicht festschreiben, ausser per Forward.
Du könntest auch überlegen, ob Du für das 2018 auslaufende Darlehen jetzt schon ein Forward Darlehen abschliesst. Dann hättest Du die Finanzierung sicher, je nach dem wie das mit der bisherigen Bank läuft, kannst Du auch ein FW-Darlehen auch vorher abrufen. Hast nat. Zinsaufschlag.
Wenn die Finanzierung sicher ist, also sicher, wie schon gesagt, dass die Bank sagt, wir machen das auf jeden Fall...
Angebot mit dem dann aktuellen Zins erstellen lassen zu dem Zeitpunkt wo Du dann..
2. den Widerruf erklärst. Um den Schadensfall auszulösen würde ich den ohne Begründung hinschicken. Danach wird zu 99% ne Ablehnung kommen.
=> Schadensfall eingetreten
3. Gang zum Anwalt
=> RSV anschreiben
4. Deckungszusage Ja
=> Mandat erteilen,
5. Deckungszusage Nein
=> Überlegen ob man das Risiko eingeht, Mittel aufbringen kann um mind. die Gerichtsgebühren einzahlen zu können bwz. die Kosten zahlen zu können (im worst case)
Beachte, wenn Du den Anwalt beauftragst, den Widerruf zu erklären, übernimmt das nicht die RSV. Denn dann ist noch kein Schadensfall eingetreten. Auch ist dies nicht der Fall wenn Du den Widerruf erklärst und ausgiebigst darlegst, warum wieso weshalb und die Bank dann weiter mit Dir verhandelt.
Hallo,
wie schon geschrieben, die WRB wurde bereits von entsprechenden Fachanwälten geprüft und für fehlerhaft erklärt. Und den Widerruf habe ich persönlich bereits eingereicht und von der Victoria eine Ablehnung ohne Begründung erhalten!
Bin dann damit zum Anwalt und bin jetzt einmal gespannt, ob meine RSV eine Deckungszusage erteilt.
Das Angebot klingt zwar gar nicht so schlecht 1,83% Zinsen auf ca.15Jahre und danach schuldenfrei, anstatt 5,1% auf angepeilte 20Jahre + Nachfinanzierung. Aber wenn man bedenkt, was man spart, wenn man seine Zinsen auch zurück bekommt, dann ist das eine Lachnr...
Darüber hinaus stört mich, dass ich in dem neuen Vertrag die Tilgung nicht mehr zwischen 1-8% varriieren kann, sondern nur noch 1-4%!
Anschlussfinanzierung, bzw Rückzahlung des gesamten Kredits wäre auf jeden Fall gesichert...
Und ein Punkt, in dem die Versicherung Rechts einräumt alles an Dritte zu übertragen. Was bedeutet das?
Gruss,
A.
Wie ich den test-Redakteur verstehe, soll die Rückabwicklung des Darlehens nicht Gegenstand dieser 1. Klage sein, sondern nur mit kleinem Einsatz = Streitwert soll über die Rückforderung der wenigen unter Vorbehalt gezahlten Raten geklärt werden, ob ein WRR besteht. Denn selbstverständlich können die Raten nur zurückgefordert werden, wenn sie unberechtigt gezahlt wurden. Das ist wiederum nur dann der Fall, wenn das Darlehensverhältnis auch heute noch widerrufbar ist.
Erst wenn das WRR somit gerichtlich bestätigt ist, soll in einem 2. Prozess die große Lösung = Rückabwicklung des gesamten Darlehens eingefordert werden. Dieses mal auf wesentlich sicherer Grundlage, denn ohne schwerwiegenden Grund wird dasselbe Gericht dieselbe WRB nicht plötzlich als ordnungsgemäß einstufen können.
So habe ich mir die Idee, die hinter dem Vorschlag steckt zumindest vorgestellt. Ob das in der Praxis allerdings tatsächlich auch so ablaufen kann oder es doch einen Haken gibt, kann ich leider nicht beurteilen.
Stutzig macht mich allerdings, dass ich diesen eigentlich doch naheliegenden Vorschlag bisher nie von Juristenseite geäußert gelesen habe.
Das sollte ich mal meinen Anwalt fragen ? Seine Antwort würde mich echt intressieren................
Hallo,
wie schon geschrieben, die WRB wurde bereits von entsprechenden Fachanwälten geprüft und für fehlerhaft erklärt. Und den Widerruf habe ich persönlich bereits eingereicht und von der Victoria eine Ablehnung ohne Begründung erhalten!
Bin dann damit zum Anwalt und bin jetzt einmal gespannt, ob meine RSV eine Deckungszusage erteilt.
Das Angebot klingt zwar gar nicht so schlecht 1,83% Zinsen auf ca.15Jahre und danach schuldenfrei, anstatt 5,1% auf angepeilte 20Jahre + Nachfinanzierung. Aber wenn man bedenkt, was man spart, wenn man seine Zinsen auch zurück bekommt, dann ist das eine Lachnr...
Darüber hinaus stört mich, dass ich in dem neuen Vertrag die Tilgung nicht mehr zwischen 1-8% varriieren kann, sondern nur noch 1-4%!
Anschlussfinanzierung, bzw Rückzahlung des gesamten Kredits wäre auf jeden Fall gesichert...
Und ein Punkt, in dem die Versicherung Rechts einräumt alles an Dritte zu übertragen. Was bedeutet das?
Gruss,
A.
ist das finanzierte Objekt kein Neubau und ist selbstgenutzt?
Widerruf gegenüber der Bank hast Du also erklärt? Der Satz ist nämlich missverständlich.
Du schreibst, Du hast den WR eingereicht (bei wem?) und hättest eine Ablehnung der RSV bekommen...
Du bekommst nicht Deine gezahlten Zinsen zurück!
Es wird bei einer Rückabwicklung ein marktüblicher Zinssatz angesetzt (DN => Bank) und die bisher gezahlten Raten (Z+T) müssen von der Bank mit 5% über Basiszins BGB verzinst werden...
Aber natürlich macht das ne Menge aus, vor allem wenn man bedenkt, Du könntest nach freier Wahl für 15 Jahre den Zins aussuche... aktuell ca. 1,35%...
Mach doch ne Berechnung, Rückabwicklung (test.de bietet einen Rechner an), dazu noch den Zinsunterschied zwischen einer anderen Bank mit 1,35% vs. den 1,83%...
und vielleicht machen Sie Dir ein günstigeres Angebot...
Bezüglich der Frist mit einer Woche würde ich mich nicht unter Druck setzen lassen...