Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von kalliwero
    kalliwero ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo alle, auch bei mir ging es um einen Vertrag mit der DSL Bank. Ich habe erstmal selbst den Widerruf erklärt, nachdem mir eine Prüfung der Verbraucherzentrale klargemacht hat das die Belehrung falsch ist. Da die Bank meinen Widerruf selbst nicht akzeptiert haben, hatte ich mich erst an eine kanzlei aus dem internet gewandt, die kostenlose prüfungen anbietet von Widerrufsbelehrungen. Da habe ich aber eher ein Standardschreiben bekommen, was mich jetzt nicht überzeugt hat. Ich wollte auch ein paar Informationen, was denn nach dem Widerruf genau passiert usw. Dann habe ich ich mich nochmal auf Empfehlung an eine andere Kanzlei im Rhein-Main Gebiet gewandt, die auf Bankrecht und gerade wohl auch Widerrufe spezialisiert ist. Die Widerrufsbelehrung habe ich dort noch einmal prüfen lassen - sie ist wohl klar falsch. Die prüfung hat zwar etwa gekostet, dafür hat man mir aber auch konkret zu eminem Fall die erfolgsschancen und risiken sehr auf meinen Fall bezogen erklärt, was ich gut fand. die ersten beratungskosten wurden dann auch für das anschlussverfahren berücksichtigt. Dort laufen wohl auch sehr viele Verfahren gegen die DSL Bank und andere Banken. Einige müssen wohl klagen... bei anderen kann man sich einigen... so auch bei mir. Wir sind nun soweit, dass eine für mich gute Einigung möglich ist mit der ich einiges sparen kann, was ganz gut für mich ist denke ich, so dass es sich unterm strich gelohnt hat - auch wenn es schon etwas gedauert hat.

    Gelernt habe ich bisher, dass man sich eigene Versuche des Widerrufs wohl eher sparen kann - ich hatte da mehrere lange briefe geschrieben - ohne Erfolg. Scheint wohl grundsätzlich so zu sein das die Bank das nicht macht wenn man da als Kunde selbst ankommt.

    Naja viel Erfolg allen !
    Grüße Kalli

  3. Avatar von Reset14
    Reset14 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @kalliwero

    Danke für den Bericht, das ist doch mal eine klare Aussage .

    Grüße

  4. Avatar von Nobody
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo ich bin neu hier im Forum und habe auch einen Darlehensvertrag bei der DSL-Bank. Im konkreten Fall geht es um eine Änderungsvereinbarung (vorgezogene Konditionenanpassung) die im März 2007 zu einem bereits vorher bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Mit dieser Änderungsvereinbarung wurde der (ansonsten) am 30.9.2009 auslaufende Darlehensvertrag vorzeitig um 10 Jahre bis zum 30.9.2019 verlängert.

    Die Widerrufsbelehrung enthält zum Beginn der Widerrufsfrist folgende Formulierung:

    Die WF beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - eine Urkunde oder eine Abschrift der Änderungsvereinbarung sowie die
    Fernabsatzbedingungen
    - und die Inormationen zu Fernabsatzverträgen erhalten hat, jedoch nicht
    vor dem Tag des Vertragsabschlusses
    ..................

    Für eine Einschätzung zur rechtlichen Wirksamtkeit bzw. Unwirksamkeit der
    Widerrufsbelehrung wäre ich dankbar. Ich habe bereits verstanden, dass man bei der DSL-Bank ohne anwaltliche Hilfe offenbar nicht weiterkommt.

    @kalliwero:
    Könntest Du mir freundlicherweise die Adresse der Kanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet zukommen lassen?

    Viele Grüße
    Nobody

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Nobody
    Hallo ich bin neu hier im Forum und habe auch einen Darlehensvertrag bei der DSL-Bank. Im konkreten Fall geht es um eine Änderungsvereinbarung (vorgezogene Konditionenanpassung) die im März 2007 zu einem bereits vorher bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Mit dieser Änderungsvereinbarung wurde der (ansonsten) am 30.9.2009 auslaufende Darlehensvertrag vorzeitig um 10 Jahre bis zum 30.9.2019 verlängert.

    Die Widerrufsbelehrung enthält zum Beginn der Widerrufsfrist folgende Formulierung:

    Die WF beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - eine Urkunde oder eine Abschrift der Änderungsvereinbarung sowie die
    Fernabsatzbedingungen
    - und die Inormationen zu Fernabsatzverträgen erhalten hat, jedoch nicht
    vor dem Tag des Vertragsabschlusses
    ..................

    Für eine Einschätzung zur rechtlichen Wirksamtkeit bzw. Unwirksamkeit der
    Widerrufsbelehrung wäre ich dankbar. Ich habe bereits verstanden, dass man bei der DSL-Bank ohne anwaltliche Hilfe offenbar nicht weiterkommt.

    @kalliwero:
    Könntest Du mir freundlicherweise die Adresse der Kanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet zukommen lassen?

    Viele Grüße
    Nobody
    Ja, und wann wurde der ursprüngliche Vertrag abgeschlossen? Ich nehme mal an, 1999?

    Da hat es noch keine gesetzliche Vorgabe zur WRB gegeben. Und bei einer Verlängerung spielt eine WRB keine Rolle. Es wird ja nur der bestehende Vertrag verlängert.

    Es scheint aber so, als wenn die Bank allein aus "heilenden" Gründen einfach mal eine WRB nachgeschoben hat...

    Wird in der Praxis oft gemacht. Da wird versucht, falls man ursprünglich versäumt hat dem DN eine WRB auszuhändigen oder eine falsche WRB ausgehändigt hat, durch Aushändigung einer neuen, aktuellen und vor allem nicht anfechtbaren WRB im Nachhinein bei einer Vertragsverlängerung das Ganze zu "heilen"...

  6. Avatar von Nobody
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @ducnici:

    Deine Einschätzung zum Altvertrag von 1999 ist richtig. Der wäre aber, wie ich schon dargestellt habe, am 30.9.2009 ausgelaufen.

    Welche Relevanz hat denn nun dann die Wiederrufsbelehrung die man mir in 2007 im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung übermittelt hat. Es kann doch nicht sein, dass man mir eine solche Wiederrufsbelehrung zuschickt und dann später argumentiert, diese habe (wegen des Altvertrages) überhaupt keine rechtliche Bedeutung. M.E. ist es so, wenn die Bank eine solche Wiederufsbelehrung übermittelt (nachschiebt) und dem Kunden damit eine rechtliche Option (zumindest) suggeriert, dass sie dann auch die möglichen Rechtsfolgen (also einen Widerspruch) tragen muß. Wenn im Zusamenhang mit einem Darlehensgeschäft eine Widerrufsbelehrung erfolgt, obwohl ein solcher Widerruf in diesem Fall gar nicht möglich wäre, dann hat dieser Vorgang für mich den Charakter einer fehlerhaften Rechtsauskunft (die Folgen hat derjenige zu tragen,der die fehlerhafte Rechtsauskunft erteilt).

    Wäre für Eure Meinung dankbar.

    Schöne Grüße
    Nobody

  7. Avatar von Squeezig
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,

    Da ich diese Woche einen Termin bei der Bank gemacht habe, bitte ich euch mir eine Einschätzung zu meiner Widerrufserklärung zu geben:

    Mein Darlehen wurde Ende 2009 mit folgendem Mustertext abgeschlossen:

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
    Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Vertragsantrags
    zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Widerrufsfolgen
    Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für ein Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.

    Wo könnte sich hier der Fehler verbergen? Ich versuche hier seit geraumer Zeit weiterzukommen.
    - Ist das mit den 14/30 Tagen nicht verwirrend? Gibt es hier ein BGH-Urteil?
    - Ist es interessant das ich mein Darlehen ausser Haus unterschrieben habe? Ich war also nicht in der Bank.

    DANKE für eure Hilfe!!!

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Nobody
    @ducnici:

    Deine Einschätzung zum Altvertrag von 1999 ist richtig. Der wäre aber, wie ich schon dargestellt habe, am 30.9.2009 ausgelaufen.

    Welche Relevanz hat denn nun dann die Wiederrufsbelehrung die man mir in 2007 im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung übermittelt hat. Es kann doch nicht sein, dass man mir eine solche Wiederrufsbelehrung zuschickt und dann später argumentiert, diese habe (wegen des Altvertrages) überhaupt keine rechtliche Bedeutung. M.E. ist es so, wenn die Bank eine solche Wiederufsbelehrung übermittelt (nachschiebt) und dem Kunden damit eine rechtliche Option (zumindest) suggeriert, dass sie dann auch die möglichen Rechtsfolgen (also einen Widerspruch) tragen muß. Wenn im Zusamenhang mit einem Darlehensgeschäft eine Widerrufsbelehrung erfolgt, obwohl ein solcher Widerruf in diesem Fall gar nicht möglich wäre, dann hat dieser Vorgang für mich den Charakter einer fehlerhaften Rechtsauskunft (die Folgen hat derjenige zu tragen,der die fehlerhafte Rechtsauskunft erteilt).

    Wäre für Eure Meinung dankbar.

    Schöne Grüße
    Nobody
    Nobody, das kann Dir im einzelnen nur ein Anwalt sagen...

    ich denke, die Frage ist ja auch, wie die Vertragsverlängerung von 2009 gestaltet ist. Ist es ein komplett neuer Vertrag oder wird es als Vertragsverlängerung betitelt?
    Bei ersterem könnte man sagen, neuer Vertragsabschluss mit WRB, neues Spiel, neues Glück...
    Bei zweiterem...wird es schwierig. Der Vertrag von ´99 brauchte keine WRB. Und eine WRB von 2007 bezieht sich auf den Vertragsabschluss der ja wohl in ´99 lag...

    kurzum, unserer hat nur den Fall geschildert, dass man gerne bei einer Verlängerung eine gültige WRB nachschiebt und auf "heilende Wirkung" hofft. Wie sich das aber verhält, wenn der ursprüngliche Vertrag überhaupt keine WRB benötigte...das kann Dir nur ein Anwalt sagen...

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Squeezig
    Hallo,

    Da ich diese Woche einen Termin bei der Bank gemacht habe, bitte ich euch mir eine Einschätzung zu meiner Widerrufserklärung zu geben:

    Mein Darlehen wurde Ende 2009 mit folgendem Mustertext abgeschlossen:

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
    Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Vertragsantrags
    zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Widerrufsfolgen
    Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für ein Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.

    Wo könnte sich hier der Fehler verbergen? Ich versuche hier seit geraumer Zeit weiterzukommen.
    - Ist das mit den 14/30 Tagen nicht verwirrend? Gibt es hier ein BGH-Urteil?
    - Ist es interessant das ich mein Darlehen ausser Haus unterschrieben habe? Ich war also nicht in der Bank.

    DANKE für eure Hilfe!!!

    Auch hier....ohne genaues Datum des Vertragsabschlusses keine genaue Beantwortung möglich! zum 04.08.2009 wurde der Mustertext geändert...

    was bedeutet die "1" hinter "(einem Monat)"?

  10. Avatar von Squeezig
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo. Vertragsabschluss war am 16.11.2009.
    Der Vordruck der Widerrufsbelehrung (Volksbanken) ist jedoch Version 06.09.....

    Die "1" verweist auf die Frist gemäß §355 Abs 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsabschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.

  11. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Meine Antwort veröffentliche ich besser als eigenen Beitrag.

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Squeezig
    Hallo. Vertragsabschluss war am 16.11.2009.
    Der Vordruck der Widerrufsbelehrung (Volksbanken) ist jedoch Version 06.09.....

    Die "1" verweist auf die Frist gemäß §355 Abs 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsabschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.
    Ok, also keine Fussnote wie bei den Sparkassenverträgen...

    1. Man verwendet FAST inhaltlich den Mustertext, der Gültigkeit BIS zum 04.08.2009 hatte...unterzog ihn aber Änderungen. Das hat zur Folge, dass für diese verwendete WRB keine Übergangsfrist gelten kann (BGH Urteil)

    Änderungen:

    1. entweder "14 Tage" oder "ein Monat". Ist vom Darlehensgeber auszuwählen. Nicht beides.

    2. "Der Lauf der Frist beginnt..." statt "Die Frist beginnt..."

    3. "...beginnt einen Tag nach..." statt "...nach Erhalt dieser Belehrung." Zudem ist die Bezeichnung "einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung" in Verbindung mit Erhalt von Angebot etc. irreführend. Es gibt dazu ein BGH Urteil, siehe unten

    4. Fehlt der Adressat des Widerrufes. Ausser er wurde von Dir weg gelassen...


    => Mustertext nicht 1zu1 übernommen => keine Schutzwirkung => keine Übergangsfrist...

    => Mustertext, gültig AB 04.09.2008 wurde ebenfalls nicht 1zu1 verwendet => keine Schutzwirkung!


    WENN keine Schutzwirkung vorliegt, kann man sich den Fehlern widmen.

    siehe Punkte 1, 3 und 4

    zu Punkt 1: irreführend

    zu Punkt 3: "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen
    Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.

    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."

    Finanztest 07/2014


    zu Punkt 4: falls der Adressat fehlt, grosser Fehler!


    Hoffe geholfen zu haben...BGH Urteil googeln und lesen!

    ;-)


    PS: den Zusatz fürs Fernabsatzgeschäft ist verwendet worden ("Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für ein Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.")

  13. Avatar von Squeezig
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von ducnici
    Ok, also keine Fussnote wie bei den Sparkassenverträgen...

    1. Man verwendet FAST inhaltlich den Mustertext, der Gültigkeit BIS zum 04.08.2009 hatte...unterzog ihn aber Änderungen. Das hat zur Folge, dass für diese verwendete WRB keine Übergangsfrist gelten kann (BGH Urteil)

    Änderungen:

    1. entweder "14 Tage" oder "ein Monat". Ist vom Darlehensgeber auszuwählen. Nicht beides.

    2. "Der Lauf der Frist beginnt..." statt "Die Frist beginnt..."

    3. "...beginnt einen Tag nach..." statt "...nach Erhalt dieser Belehrung." Zudem ist die Bezeichnung "einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung" in Verbindung mit Erhalt von Angebot etc. irreführend. Es gibt dazu ein BGH Urteil, siehe unten

    4. Fehlt der Adressat des Widerrufes. Ausser er wurde von Dir weg gelassen...


    => Mustertext nicht 1zu1 übernommen => keine Schutzwirkung => keine Übergangsfrist...

    => Mustertext, gültig AB 04.09.2008 wurde ebenfalls nicht 1zu1 verwendet => keine Schutzwirkung!


    WENN keine Schutzwirkung vorliegt, kann man sich den Fehlern widmen.

    siehe Punkte 1, 3 und 4

    zu Punkt 1: irreführend

    zu Punkt 3: "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen
    Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.

    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."
    Finanztest 07/2014


    zu Punkt 4: falls der Adressat fehlt, grosser Fehler!


    Hoffe geholfen zu haben...BGH Urteil googeln und lesen!

    ;-)


    PS: den Zusatz fürs Fernabsatzgeschäft ist verwendet worden ("Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für ein Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.")
    Hallo und danke für die super ausführliche Antwort.
    Denkst du mit den Argumenten könnte ich eine Chance haben und kann mit breiter Brust vorstellig werden?

    Gab es ab dem 04.08.2009 eine Musterwiderrufsbelehrung? Der Adressat fehlt nicht. Das habe ich ausgelassen da ich dort keinen Fehler finden konnte.

    Zusätzlich wurde die Widerrufsbelehrung mit einem Datum durch einen Stempel versehen. Ich weiß leider nicht mehr ob der Berater das vor Ort abgestempelt hat oder es bereits zuvor abgestempelt war. Ist das vielleicht auch noch ein Argument?

    Ich habe damals den Vertrag unterschrieben und keine weitere Urkunde erhalten. d. h. es ist alles in einem. Ist das evtl auch noch ein Argument?

    Sofern ich Erfolg habe, spendiere ich Ihnen für Ihre Hilfe eine gute Flasche Wein ;-)

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Squeezig
    Hallo und danke für die super ausführliche Antwort.
    Denkst du mit den Argumenten könnte ich eine Chance haben und kann mit breiter Brust vorstellig werden?

    Gab es ab dem 04.08.2009 eine Musterwiderrufsbelehrung? Der Adressat fehlt nicht. Das habe ich ausgelassen da ich dort keinen Fehler finden konnte.

    Zusätzlich wurde die Widerrufsbelehrung mit einem Datum durch einen Stempel versehen. Ich weiß leider nicht mehr ob der Berater das vor Ort abgestempelt hat oder es bereits zuvor abgestempelt war. Ist das vielleicht auch noch ein Argument?

    Ich habe damals den Vertrag unterschrieben und keine weitere Urkunde erhalten. d. h. es ist alles in einem. Ist das evtl auch noch ein Argument?

    Sofern ich Erfolg habe, spendiere ich Ihnen für Ihre Hilfe eine gute Flasche Wein ;-)
    Der Gesetzgeber hat 2002 Mustertexte vorgegeben, die mehrmals geändert wurden. Man musste die Mustertexte nicht zwingende verwenden. Es kann ja auch eine WRB frei formuliert werden, die aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen musste...

    Es spielt keine Rolle, wo der Vertrag unterschrieben wurde und/oder ob der alles gleichzeitig ausgehändigt wurde...bitte dafür das Urteil durchlesen..

    Du brauchst kein anderes Argument. Wenn Dir das BGH-Urteil nicht ausreicht, weiß ich auch nicht... ;-)

    Es ist eben wichtig, dass der Mustertext nicht 1zu1 übernommen wurde, dadurch sich keine Schutzwirkung oder gar Übergangsfrist bei Verwendung eines alten Mustertextes nicht entfalten kann...

    ich würde so vorgehen:

    - VORHER Anschlussfinanzierung sicher stellen, zumindest Angebote machen lassen. Mit offenen Karten spielen, also angeben dass man einen Widerruf erklären möchte...

    - Bank anschreiben und Widerruf SELBST erklären. Alles andere ist vorher Zeitverschwendung. Der Widerruf kann ja ohne Angabe von Gründen erfolgen. oder Mustertext von test.de angepasst auf Deinen Wortlaut und das BGH Urteil nehmen.

    => Bank wird zu 100% ablehnen.

    => Rechtsanwalt einschalten, da dann die Bank im Verzug ist. Wenn der RA nämlich vorher den Widerruf für Dich erklärt bzw. für Dich sofort tätig wird wird man im Falle einer Urteilssprechung diese Kosten nicht auf die Bank abwälzen können. Das kann dann je nach Streitwert schon mal was kosten...
    Wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptiert und Du danach zum RA gehst und es über eine Klage gehen sollte und obsiegst Du, bleibst Du nicht auf diesen Kosten sitzen...

    - Außer es besteht eine RSV, die auch eintreten müsste (grob gesagt, kein Neubau und selbst genutzt, aber hierzu braucht man einen Anwalt).

    Es kann aber sein, dass diese einen Schadensfall erst dann sieht, wenn der Widerruf abgelehnt wurde...und somit die Beratungskosten und Kosten für einen Widerruf durch den Anwalt ebenfalls für Dich zu tragen wären...

  15. Avatar von Teufelskerl
    Teufelskerl ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,
    bin jetzt schon einige Zeit eifriger Leser in diesem Forum.Hab jetzt auch mal den Mut gefasst und hab jetzt selber auch mal eine Frage zum Widerruf.
    Hab 2 Darlehen der Debeka Bausparkasse aus 2004/2005. Anbei mein Widerrufpassus aus dem Vertrag:
    ------------------------------------------------
    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    Debeka Bausparkasse AG, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56054 Koblenz
    Telefax: (0261) 9434-699 E-Mail: bausparservice@ debeka.de

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.[/i]
    ---------------------------------------------------------------
    Ich hoffe/denke mal dass der Widerruf fehlerhaft ist, aber welche Gerichtsurteile kommen da zur Anwendung?
    Über eine Info würde ich mich seeeehr freuen.
    DANKE
    Grüße Teufelskerl

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Teufelskerl
    Hallo zusammen,
    bin jetzt schon einige Zeit eifriger Leser in diesem Forum.Hab jetzt auch mal den Mut gefasst und hab jetzt selber auch mal eine Frage zum Widerruf.
    Hab 2 Darlehen der Debeka Bausparkasse aus 2004/2005. Anbei mein Widerrufpassus aus dem Vertrag:
    ------------------------------------------------
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    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    Debeka Bausparkasse AG, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56054 Koblenz
    Telefax: (0261) 9434-699 E-Mail: bausparservice@ debeka.de

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.[/i]
    ---------------------------------------------------------------
    Ich hoffe/denke mal dass der Widerruf fehlerhaft ist, aber welche Gerichtsurteile kommen da zur Anwendung?
    Über eine Info würde ich mich seeeehr freuen.
    DANKE
    Grüße Teufelskerl
    Moin,

    1. es reicht, wenn man die Frage in einem Thread stellt. In dem anderen geht es um "Erfahrungen"

    2. Hier https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4719374/ werden Anwälte aufgeführt, die mit der Debeka außergerichtliche Einigungen erzielen konnten. Die anrufen und löchern inwieweit sie bei Deiner WRB Erfolg hatten...

    3. Sind Deine Angaben zu wenig. Sind das Bauspar- oder TA/Voraus-Darlehen? Also wurde vorher ein Bausparer angespart oder wird zeitgleich ein Bausparer angespart?

    4. Auch für Deinen Fall gilt, dass man das genaue Vertragsdatum braucht. Ende 2004 wurde die WRB geändert.

    5. Fest steht, dass nicht der Mustertext 1zu1 übernommen wurde. => keine Schutzwirkung!

    6. Der Passus "Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben."
    wird der Hauptpunkt sein, der zu prüfen ist...

    klingt erstmal schlüssig. Der DN weiß, die Frist beginnt wenn er den unterschriebenen Vertrag (nicht Angebot=Antrag) und die WRB zurück schickt.

    Was ist aber, wenn er nur den unterschriebenen Vertrag zurück schickt?

    => irreführend, meiner Meinung nach...


    googel bringt über den Passus

    Debeka Bausparkasse AG | TREWIUS - Die Rechtsanwaltskanzlei

    Debeka Bausparkasse AG

    einfach mal googeln....und ggf. diese Anwälte anrufen...

  17. Avatar von abdrop
    abdrop ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    wir haben im Jahr 2007 über die DSL-Bank finanziert. Die Widerrufsbelehrung ist nach Prüfung durch den Anwalt fehlerhaft. Die Bank hat auf unseren Widerruf in mehreren Schreiben mit fadenscheinigen Gründen reagiert und teilweise auf Gerichtsurteile verwiesen, die mit unserem Fall überhaupt nichts zu tun hatten.

    Wir haben mittlerweile Klage eingereicht. Wenn gewünscht, kann ich über den weiteren Verlauf gerne berichten.

    Viel Erfolg an alle, die ebenfalls den Weg über die Anwälte und Gerichte gehen.

  18. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Na immer gerne doch!
    Ist ja sicher für alle interessant!
    Wurde Ihnen ein Angebot unterbreitet bzw haben Sie dannach gefragt?
    Oder wollen sie auf jeden Fall widerrufen?

  19. Avatar von abdrop
    abdrop ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Uns wurde kein Angebot unterbreitet. Wir haben daraufhin ein Angebot abgegeben, aber darauf wurde von der Bank mit keiner Silbe eingegangen.

    In unserem Fall haben wir aufgrund einer Veräußerung der in 2007 finanzierten Immobilie den Kredit vorzeitig zurück gezahlt. Die DSL Bank hat sich, statt auf unser Angebot einzugehen, auf Urteile berufen, bei denen zwischen Kreditrückzahlung und anschließendem Widerruf mehr 10 Jahre vergangen waren. Hier hatte das Gericht ausdrücklich auf die lange Zeit zwischen Rückzahlung und Widerruf abgestellt - was in unserem Fall überhaupt nicht zutrifft.

    Da ich vom Verhalten der Bank mehr als enttäuscht bin, weiß ich nicht, ob ich derzeit überhaupt noch auf ein Angebot der Bank eingehen möchte, oder ob ich nicht unsere volle Forderung in Höhe der VVE zzgl. des Zinsschadens (was nochmal ca. 50% der VVE ausmacht) einklagen möchte.

  20. Avatar von Reset14
    Reset14 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,

    wir sind ja im Moment gerade dabei, eine neue Finanzierung auszuhandeln um anschließend den Widerruf durchzuziehen.

    Wenn ich es richtig verstehe, zahlen wir an die alte Bank die ursprüngliche Finanzierungssumme zurück und bekommen aber von der Bank unsere bisherige Tilgung erstattet.
    Was aber passiert mit den gezahlten Zinsen ?

    Grüße

  21. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Reset14,

    wie wollen sie denn eine neue Finanzierung aushandeln, wenn sie die Ablösesumme gar nicht kennen?

    Gibt es eine Ablösebestätigung des derzeiten, abzulösenden Kreditinstitutes?

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