Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenkasse

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  1. Avatar von Sterntaler
    Sterntaler

    Standard Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenkasse

    Guten Morgen.

    In letzter Zeit habe ich öfter darüber nachgedacht, von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse zu wechseln. Der Zusatzbeitrag macht es mir eigentlich noch leichter.

    Die gesetzliche wird immer teurer, die Leistungen bleiben aber maximal gleich. Ich verdiene derzeit 3600 Euro brutto, liege also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

    Kann ich trotzdem bei einer privaten Krankenkasse einen Aufnahmeantrag stellen oder muss ich dafür ein höheres Einkommen haben?

    Danke, Sterntaler

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenkasse

    Zitat Zitat von Sterntaler
    Guten Morgen.

    In letzter Zeit habe ich öfter darüber nachgedacht, von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse zu wechseln. Der Zusatzbeitrag macht es mir eigentlich noch leichter.

    Die gesetzliche wird immer teurer, die Leistungen bleiben aber maximal gleich. Ich verdiene derzeit 3600 Euro brutto, liege also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

    Kann ich trotzdem bei einer privaten Krankenkasse einen Aufnahmeantrag stellen oder muss ich dafür ein höheres Einkommen haben?

    Danke, Sterntaler

    Hallo Sterntaler,

    leider nicht!
    Stelle Dir mal einen älteren Beitrag von mir ein.
    Da ist alles genau beschrieben.

    Anfrage kam damals von Roland

    https://www.finanz-forum.de/gesetzlic...ung_t3360.html

    AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
    Hallo Roland,

    zunächst einmal möchte ich Ihnen zu Ihrer Vorstellungskraft gratulieren. Nur wird Ihnen diese leider überhauptnichts nützen! Es sei denn, Sie können Ihren Arbeitgeber überzeugen Ihnen entsprechend mehr Gehalt zu zahlen.

    Wie schon geschrieben wurde, müssen Sie heute nachweisen 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. ( früher nur 1Jahr)
    Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV!
    Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen "zwangsversichert" werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind!
    Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 Euro ist für 2010 schon die nächste Erhöhung fällig auf 49.950 Euro, dies sind 4162,50 Euro monatl.! Haben Sie es also geschafft dieses Jahr den alten Wert zu wuppen, hat man schon dafür gesorgt, dass Sie dies im nächsten Jahr nicht schaffen:sad: und somit auch weiterhin in der GKV zwangsversichert bleiben. Wie lange dieser kranke Unsinn noch weiterbetrieben werden kann steht in den Sternen! Es lebe das Solidaritätsprinzip! Ist doch wirklich ein beruhigendes Gefühl, dass man mit fast 600 Euro monatl. GKV - Beitrag genauso schlechte Leistungen in Anspruch nehmen darf, wie der mit 50 Euro monatl. Beitrag!

    Was der Lautrer schreibt ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings macht die Versicherung einer Anwartschaft nur dann Sinn, wenn ich absehen kann in naher Zukunft versicherungsfrei zu werden, oder es war und versicherungspflichtig werde und damit meine Gesundheitsdaten aufrecht erhalte.

    Da Sie aber nun in der Situation sind sich auch weiterhin "solidarisch" verhalten zu müssen:wink: , ist der vorgeschlagene Abschluß von Ergänzungs / Zusatztarifen zur bestehenden GKV wirklich empfehlenswert. Zahnersatz und stationäre Leistungen zum Beispiel. Dies müssen Sie individuell entscheiden und Ihre eigenen Prioritäten setzen.

    Was der Tiger schreibt ist natürlich wieder mal großer Käse oder er hat sich falsch ausgedrückt! Gerade wenn man ernsthaft erkrankt, ist eine private Krankenversicherung von Vorteil!!
    Mann sollte hier nicht immer nur den Spareffekt in den Vordergrund stellen.

    Ein letzter Punkt noch:
    Ein kleiner Widerspruch von mir zum Folgeverdienst nach Erfüllung der 3 Jahre zur Versicherungspflichtgrenze.
    Bin ich als Angestellter/ Arbeitnehmer privatversichert und würde im Folgejahr mit meinem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bin ich zwar wieder versicherungspflichtig in der GKV, es besteht jedoch die Möglichkeit mich einmalig von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um in der PKV zu bleiben! Dann ist allerdings eine Rückkehr in die GKV für die Zukunft auszuschließen. Der Befreiungsantrag muß jeweils bis zum 31. März des zutreffenden Jahres bei der GKV vorliegen.

    Von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig vom Einkommen, sind auch Privat- krankenvollversicherte, die jeweils zum 01.01. des Jahres das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ein Befreiungsantrag ist in diesen Fällen nicht notwendig.

    mfg
    Mike

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