Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

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  1. Avatar von Rieker3421
    Rieker3421

    Standard Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Tag ihr Lieben,

    meine Frau arbeitet noch in einer Arztpraxis an der Rezeption.

    Dort arbeitet sie mit insgesamt vier anderen Frauen zusammen, die über den Tag verteilt kommen. Der Arzt möchte sich gerne verkleinern und hat meiner Frau deshalb vor zwei Tagen mündlich mitgeteilt, dass die ab übernächsten Monat nicht mehr kommen soll.
    Bis jetzt hat sie auch noch nichts schriftlich erhalten, so dass wir davon ausgehen, dass es bei dieser mündlichen Kündigung bleiben soll.
    Da für uns ohnehin nicht nachvollziehbar ist, wie er die Auswahl getroffen hat und meine Frau auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage einreichen wird, wüssten wir gerne, ob sie das bereits auf eine rein mündliche Kündigung hin tun sollte.
    Oder ist besser zu warten, bis doch noch etwas schriftlich erfolgt?

    Gruss,
    Rieker

  2. Avatar von tequila
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Lass' mal deine Schleichwerbung, ok?
    Glaubst Du ernsthaft,das Recht hättest Du exklusiv?
    Übrigens war ich auch mal bei dieser Firma beschäftigt:
    Genützt hat es offensichtlich nichts,wenn Du mit jedem Deiner Beiträge um Geld für Deine grenzdebilen Projekte betteln musst.

  3. Avatar von tnt
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Zitat Zitat von tequila
    Glaubst Du ernsthaft,das Recht hättest Du exklusiv?
    Glaubt du ernsthaft, dich kann hier einer noch für voll nehmen? Dann wärst du schon lange draußen.

    Übrigens: Der Fall "Dr. Thieler GmbH gegen mich" hat sich 1993 abgespielt.

  4. Avatar von tequila
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Glaubt du ernsthaft, dich kann hier einer noch für voll nehmen? Dann wärst du schon lange draußen.
    Das glaube ich nicht nur,das weiss ich.Was DU glaubst/denkst/meinst,interessiert mich hingegen einen Sch..... .Wie so ziemlich jeden anderen hier auch.Das ist nun einmal die Geschichte Deines Lebens.Hast Du das immer noch nicht begriffen?
    Übrigens: Der Fall "Dr. Thieler GmbH gegen mich" hat sich 1993 abgespielt.
    Jaja.Und selbst wenn das de Fall sein sollte:ES INTERESSIERT SCHLICHT UND ERGREIFEND NIEMANDEN!

  5. Avatar von tnt
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Dir ist echt nicht zu helfen. Und ich Rindvieh versuch's immer wieder.

  6. Avatar von tequila
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Und ich Rindvieh versuch's immer wieder.
    Genau.In nahezu jedem Thread bettelst Du erfolglos um Geld.Da wiederhole ich mich doch gerne: Die Geschichte Deines Lebens

  7. Avatar von tnt
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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Du solltest auch ab und zu mal aufs Thema gucken - wieder nur ein Hilfsangebot von mir.

    https://www.finanz-forum.de/mir_bitte...html#post63807

  8. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Kann der Arbeitgeber die Kündigung einer Stelle mündlich veranlassen?

    Zitat Zitat von tnt
    Lass' mal deine Schleichwerbung, ok?
    Ich bin kein Anwalt und schon gar kein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich tummel mich auf Seiten der betrieblichen Mitbestimmung, sprich Betriebsrat.

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