Meine Eltern besitzen keine Reichtümer und das, was sie haben, haben sie sich im Laufe der
Zeit wirklich hart erarbeitet. Wir sind drei Kinder und hätten ja rein theoretisch einen
Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil des Erbes, wenn unsere Eltern sterben. Was aber
passiert, wenn sie beide entscheiden, dass das Haus und einige Aktien ausschließlich an eine
Stiftung vermacht werden sollen und wir Kinder überhaupt nichts bekommen?
Es geht uns gar nicht so sehr um uns und das Geld, sondern vielmehr darum, dass zum
Beispiel das Haus erhalten bleiben soll und es sogar einer von uns übernehmen könnte.
AW: Können Eltern nach dem Tod das Erbe verschenken?
Zitat von Birgit
Jeder kann selbst entscheiden,wer sein Vermögen erben soll. (Testament)
Kinder haben aber immer Anspruch auf den Pflichtteil.
Das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbanspruch.
Selbst einen Pflichtteil kann man jemand entziehen z.B. wenn der Erbe min. eine Haftstrafe von 1 Jahr bekommen hat und dabei spielt es keine Rolle ob auf Bewährung oder nicht.
Weitere Möglichkeiten sind, wenn Straftaten (in jeder Form auch immer) gegen den der vererbt von dem der erbt vollzogen wurden.
Gleiches zählt auch, wenn jemand Psychische Probleme hat und z.B. in einer Psychiatrie sitzt.
Auch gibt es die Möglichkeit, wenn man nachweist, dass der Erbe nicht mit Geld umgehen kann oder gar Schulden hat, dass erst das Kind des Erbenden dieses Erbe erhält.
usw. usw.
Außerdem gibt es noch viele andere Optionen... Vermögen vorher abtreten, jemand den Pflichtteil einfach entziehen und somit muss der Erbe nach dem Ableben dieses Einklagen usw.
Fazit: Wenn man jemand wirklich unbedingt vom Pflichtteil enterben möchte, lässt sich das mit einem Anwalt sicherlich irgendwie drehen und hin bekommen bzw. verursacht für den Erben enorm viel Arbeit und Stress.
AW: Können Eltern nach dem Tod das Erbe verschenken?
Wenn deine Eltern dies in ein Thestament schreiben, dann ja. Dann steht dir zwar ein Pflichteil zu aber das Haus etc. würde dann an die Stiftung veerbt werden.