Als Hartz4 Empfänger Erbe als Altersvorsorge anlegen?
Hallo,
ich werde bald ca. 8000 Euro erben. Ich bin Hartz 4 Empfänger und wollte mal wissen, ob man das Erbe irgendwie "retten" kann, in Form einer Riester Rente o.ä. Ist das möglich, ohne das die Arge davon Geld bekommt?
Und macht eine Rieserrente Sinn, wenn man lange arbeitslos war/ist?
AW: Als Hartz4 Empfänger Erbe als Altersvorsorge anlegen?
Zitat von Marti
Ich werde bald ca. 8000 Euro erben. Ich bin Hartz 4 Empfänger und wollte mal wissen, ob man das Erbe irgendwie "retten" kann, in Form einer Riester Rente o.ä. Ist das möglich, ohne das die Arge davon Geld bekommt
Mir wäre nicht bekannt, dass das Jobcenter von Privatpersonen Geld bekommt oder es Ihnen abnimmt. Es kann jedoch sein, dass du dann für ein Jahr keine Unterstützung bekommst, weil du dann ja für fast ein Jahr genug Geld hast, dich selbst zu versorgen.
Zitat von Marti
Und macht eine Rieserrente Sinn, wenn man lange arbeitslos war/ist?
LG Marti
Wenn deine staatliche Rente + die daraus resultieren Rente niedriger ist, als das Existenzminimum, dann wirst sich daran nichts ändern, dass du im alter von Hartz 4 leben musst. Deiner Frage nach zu urteilen ist dies wohl der Fall. "Sinn" im sinne von "dann mehr haben" macht es daher eher nicht.
AW: Als Hartz4 Empfänger Erbe als Altersvorsorge anlegen?
Zitat von eichi
Mir wäre nicht bekannt, dass das Jobcenter von Privatpersonen Geld bekommt oder es Ihnen abnimmt. Es kann jedoch sein, dass du dann für ein Jahr keine Unterstützung bekommst, weil du dann ja für fast ein Jahr genug Geld hast, dich selbst zu versorgen.
Ja, das meinte ich auch damit.
Wie wird das dann angerechnet? Muß ich wirklich komplett die 8000 Euro aufbrauchen und steht mir da genausoviel Geld zu, oder vielleicht mehr, als wie ich jetzt bekomme?
AW: Als Hartz4 Empfänger Erbe als Altersvorsorge anlegen?
Es gibt auch für Hartz IV Empfänger Freibeträge, das sog. "Schonvermögen". Sofern Sie nicht noch anderes Vermögen besitzen, können Sie eventuell die gesamte Summe von 8.000 EUR behalten. Das sog. "Schonvermögen" berechnet sich aus Anzahl der Lebensjahre x 150 EUR, maximal 9750 EUR.