ich spare seit 1999 in einen „Dispo plus“-Bausparvertrag der BHW. Neben einer Basisverzinsung von 2 % erhalte ich – wenn ich auf das Bauspardarlehen verzichte – mittlerweile auch einen Zinsbonus von 3 %. Und genau diese aktuell sehr gute Verzinsung war von Anfang an mein erklärtes Ziel, nicht eine evtl. Baufinanzierung.
Jetzt komme ich aber leider in die Situation, dass ich alleine durch die Zinsgutschriften (ich zahle schon länger nichts mehr direkt ein) bald mal die Bausparsumme erreiche. Und über die Bausparsumme hinaus erfolgt lt. Aussage der BHW keine Guthaben-Verzinsung mehr.
Meine frühere BHW-Beraterin gab mir vor einiger Zeit für die geschilderte Situation den Tipp, mir einen Teil der Bausparsumme auszahlen zu lassen, um dadurch „Platz zu schaffen“, dass zukünftige Zinsgutschriften auch weiterhin in den Genuss des hohen Zinseszins kommen. Nachdem die aktuell für mich zuständige BHW-Agentur mit diesem Wunsch konfrontiert habe, erhielt ich die Auskunft, dass eine Teilauszahlung nicht möglich ist. Entweder die vollständige Bausparsumme oder gar nichts (und damit keine Verzinsung des die Bausparsumme übersteigenden Betrages mehr).
Hat jemand Erfahrung mit meinem Problemchen? Kann mir die BHW tatsächlich eine Teilauszahlung verweigern?
Besten Dank schon mal im Voraus für jegliche sachdienliche Hilfe.
das hätte es bereits wenn nicht die "Eigentümer, Aktionäre" usw. seit Jahren auf Ausschüttungen verzichten. U. a. würde es die BHW-Bausparkasse nicht mehr geben, wenn nicht die Deutsche Bank und Postbank im Hintergrund "gerade stehen". Alle großen Bausparkassen sind stark betroffen.
Zitat von Hanomag
Zumal wir als Verbraucher - wie Du in diesem Forum hundertfach lesen kannst - auch alle Register ziehen, um uns aus der Verantwortung - hohe Zinsen gepaart mit langen Laufzeiten - zu stehlen.
s. o.. Der kleine Sparer wird sicher nicht freiwillig auf "Ausschüttungen" verzichten.
Selbstverständlich muss alles rechtlich in Ordnung, nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Aber meine Vermutungen habe ich oben geschrieben.
Zitat von Obelix: Bitte informiere hier bitte weiter. Vor allem wie die Bausparkasse auf den Widerspruch reagiert.
07.01.2015 21:50
mach ich
Zitat von Hanomag: Sei nicht so streng, es ist durchaus legitim, dass die BSK nach Auswegen suchen. Die hohen Zinszahlungen lassen bei geringen Zinseinkünften die Gewinnmarge schwinden. Das wird so mancher BSK das Genick brechen.
Keine Sorge ... ich bin nicht zu streng ... aber ob es den Bausparkassen wirklich so schlecht geht? Nach einer Recherche von N-TV (veröffentlicht in der Online-Ausgabe vom 23. Dezember) "verfügt die BHW derzeit über einen Bestand von ca. 3,6 Millionen Bausparverträgen mit einer Bausparsumme von etwa 109,6 Milliarden Euro. Das Volumen der aktuell betroffenen 25.000 Verträge liegt damit deutlich unter der 1-Prozent-Marke des Bestandes." Geht es um Existenz ... oder um Renditerechtfertigungen vor Vorstand und Aufsichtsräten?
BHW bleibt auf ihrem Standpunkt, hält die Kündigung aufrecht und beruft sich auf das Urteil des Landgerichts Mainz vom 28. Juli 2014 (AZ 5 O 1/14).
Das Urteil ist m. W. noch nicht rechtskräftig und bezieht sich auf einen Fall, wo die Bausparerin keine Spareinlagen mehr getätigt hat.
In dem Urteil hebt der Richter darauf ab, dass ein reines Besparen einem Bausparvertrag zweckfremd ist.
Nicht behandelt wird die Frage, wieso Bausparkassen Verträge vertreiben dürfen, die ihrem eigentlichen Zweck fremd sind. Die Möglichkeit des Darlehensverzichts war für viele Abschlüsse das entscheidende Argument.
Schon der Name DISO Plus sagt alles. Im Vordergrund stand nicht das Bausparen in der klassischen Form. Der entscheidende Charakter dieser Verträge war ihre Flexibilität, nämlich einen Bonus dann zu erhalten, wenn auf das Darlehen verzichtet wird. Mit diesem Anreiz wurden Sparer zu Bausparverträgen überredet. Eine Bauabsicht spielte keine Rolle. Diese Menschen wollten nicht in klassische Bausparverträgen anlegen. M. E. kann jetzt die Bausparkasse sich nicht auf den Zweck des Bausparens berufen.
merken Sie etwas? Die Zeiten bzw. die Marktzinsen haben sich gravierend geändert ... und die Rechtssprechung schließt sich (scheinbar) diesem Umstand an.
Zitat von HpF65
M. E. kann jetzt die Bausparkasse sich nicht auf den Zweck des Bausparens berufen.
meine persönliche Einschätzung sieht - leider - anders aus.