BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

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  1. Avatar von Pfennigfuchser
    Pfennigfuchser ist offline
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    Standard BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Hallo liebes Forum,

    ich spare seit 1999 in einen „Dispo plus“-Bausparvertrag der BHW. Neben einer Basisverzinsung von 2 % erhalte ich – wenn ich auf das Bauspardarlehen verzichte – mittlerweile auch einen Zinsbonus von 3 %. Und genau diese aktuell sehr gute Verzinsung war von Anfang an mein erklärtes Ziel, nicht eine evtl. Baufinanzierung.

    Jetzt komme ich aber leider in die Situation, dass ich alleine durch die Zinsgutschriften (ich zahle schon länger nichts mehr direkt ein) bald mal die Bausparsumme erreiche. Und über die Bausparsumme hinaus erfolgt lt. Aussage der BHW keine Guthaben-Verzinsung mehr.

    Meine frühere BHW-Beraterin gab mir vor einiger Zeit für die geschilderte Situation den Tipp, mir einen Teil der Bausparsumme auszahlen zu lassen, um dadurch „Platz zu schaffen“, dass zukünftige Zinsgutschriften auch weiterhin in den Genuss des hohen Zinseszins kommen. Nachdem die aktuell für mich zuständige BHW-Agentur mit diesem Wunsch konfrontiert habe, erhielt ich die Auskunft, dass eine Teilauszahlung nicht möglich ist. Entweder die vollständige Bausparsumme oder gar nichts (und damit keine Verzinsung des die Bausparsumme übersteigenden Betrages mehr).

    Hat jemand Erfahrung mit meinem Problemchen? Kann mir die BHW tatsächlich eine Teilauszahlung verweigern?

    Besten Dank schon mal im Voraus für jegliche sachdienliche Hilfe.

    Gruß, Pfennigfuchser

  2. Avatar von rattenfaengerin
    rattenfaengerin ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Ich habe auch einen DispoPlus aus 1998. Das ist nur ein "Kleiner" mit 5000 Euro und ruht mit einem Guthaben von ca 4000 Euro seit ein paar Jahren.
    Gestern erhielt ich vom BHW eine Kündigung, da der Vertrag schon 10 Jahre zugeteilt wäre und ich das Darlehen nicht in Anspruch genommen habe. Hat vielleicht jemand ein ähnliches Schreiben erhalten und ist das rechtens?

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von rattenfaengerin
    ist das rechtens?
    ja, ist es.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    @Rattenfängerin, ja das kann die BHW machen wie in dem Kündigungsschreiben steht.

  5. Avatar von Schnullerbacke
    Schnullerbacke ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Hallo,

    ich bin ebenfalls von der Kündigung meines Dispo Plus Vertrages durch die BHW betroffen.

    Ich sehe jedoch keine fundierte Grundlage einer Kündigung, solange der Vertrag nicht überspart ist.
    Ich werde der einseitigen Kündigung widersprechen und einen Antrag Erhöhung der Bausparsumme stellen.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Ja, aber Erhöhung der Bausparssumme bedarf der Zustimmung der Bausparkasse. Und die Zustimmung wird es sicherlich nicht geben.

  7. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von Schnullerbacke
    ich bin ebenfalls von der Kündigung meines Dispo Plus Vertrages durch die BHW betroffen.
    Es gibt - bisher - zwei Gründe, die rechtlich für eine Kündigung abgesichert sind:

    1. Bausparsumme ist überspart

    2. Der Bausparvertrag ist länger als 10 Jahre zugeteilt.


    Trifft einer dieser Gründe zu?

  8. Avatar von Schnullerbacke
    Schnullerbacke ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Kann ich nachvollziehen.
    Eine Ablehnung ist jedoch nur möglich, "wenn bauspartechnische Gründe einer Vertragsänderung entgegenstehen".

    Ob dies der Fall ist, wenn das Produkt am Markt nicht mehr angeboten ist, oder das allgemeine Zinsniveau dies aktuell nicht hergibt wäre zu prüfen.
    Ich bin auf die Argumentation gespannt.

    Gibt es eine rechtsverbindliche Definition für "bauspartechnische Gründe"?

  9. Avatar von Schnullerbacke
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    @Obelix

    Zu der Rechtsgrundlage: "Bausparvertrag ist länger als 10 Jahre zugeteilt" hätte ich gern ein Urteil oder anderweitig fundierte Quelle gewusst.

  10. Avatar von Schnullerbacke
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Ich kann durchaus nachvollziehen, dass insbesondere die Bausparkassen aufgrund des aktuellen Zinsniveaus in Kombination mit den "alten" Hochzinsverträgen ein Interesse daran hat sich dieser Vertäge zu entledigen.

    Anders herum würde ich jedoch ohne Rechtsgrundlage ein Darlehen bei der Bank auch nicht vorzeitig kündigen können, nur weil das aktuelle Zinsniveau wesentlich attraktiver wäre, oder ich vor einem finanziellen Problem stehe.

    Der Sinn und Zweck von Verträgen besteht darain, dass alle Vertragsparteien sich an die Vereinbarungen, welche zum Vereinbarungszeitpunkt gemeinsam getroffen wurden zu halten haben.

  11. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von Schnullerbacke
    Zu der Rechtsgrundlage: "Bausparvertrag ist länger als 10 Jahre zugeteilt" hätte ich gern ein Urteil oder anderweitig fundierte Quelle gewusst.
    "Bauspareinlagen sind als entgeltliche Darlehen im Sinne des § 488 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu sehen. Einer Bausparkasse steht somit als Darlehensnehmerin ein nach § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abdingbares Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu. Die Bausparkasse kann daher den Bausparvertrag (erstmals) zehn Jahre nach dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife mit einer Frist von sechs Monaten kündigen."

  12. Avatar von Schnullerbacke
    Schnullerbacke ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Nach § 488 ff BGB soweit nachvollziehbar.

    Im Rahmen eines Bausparvertrages sehe ich die Bausparkasse jedoch nicht in der Position einer Darlehensnehmerin im Sinne eines Verbraucherkredits.
    Hilfreich wäre hier wahrscheinlich eine richterliche Beurteilung oder eine Empfehlung im Rahmen eines Ombudsverfahrens.

    Da in meinem Vertrag jedoch die Bausparsumme weit unter 85% liegt, besteht nachwievor die Möglichkeit, das ich das Darlehen in Anspruch nehme.
    Im Rahmen dieser Kündigung wir mir jedoch diese Option genommen.

  13. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von Schnullerbacke
    Hilfreich wäre hier wahrscheinlich eine richterliche Beurteilung oder eine Empfehlung im Rahmen eines Ombudsverfahrens.
    wurde mehrfach geprüft und für rechtens beurteilt.

    Keine Chance.

    Die Quellen bzw. Nachweise kann man sich von seiner Bausparkasse nennen lassen.

    Ich müsste wieder suchen.

  14. Avatar von HpF65
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von obelix
    "Bauspareinlagen sind als entgeltliche Darlehen im Sinne des § 488 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu sehen. Einer Bausparkasse steht somit als Darlehensnehmerin ein nach § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abdingbares Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu. Die Bausparkasse kann daher den Bausparvertrag (erstmals) zehn Jahre nach dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife mit einer Frist von sechs Monaten kündigen."
    Hallo, Obelix,

    sehe das ein bisschen anders. Kündigung besteht m. E. nicht zehn Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife sondern zehn Jahr nach Erreichen der Bausparsumme (bis dahin ist vertraglich das Sparen zugesichert). Erst dann hat die Darlehensnehmerin (die Bausparkasse) den vereinbarten Darlehensbetrag vollständig empfangen.

    Bin auch betroffen und habe damit argumentiert.

    Viel Erfolg allen, die um Ihr Recht kämpfen wollen.

  15. Avatar von HpF65
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Übrigens - zu dem Thema gibt es zwei aktuelle Presseberichte in der Wirtschaftswoche und in der Die Welt. Leider kann ich noch keinen Link hier angeben, weil ich noch zu wenige Beiträge verfasst habe. Die Beiträge sind aber schnell zu finden.

  16. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    deine Aussagen sind falsch.

    Erkundige dich. Ich habe nicht alle zwei Tage Lust die entsprechenden Quellen hier einzustellen.

  17. Avatar von HpF65
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Widerspruch ist eingelegt, jetzt warte ich gespannt auf die Rückantwort. Rechtlich ist aus m. E. alles andere als klar.

    1998 war ich Besitzer eines Eigenheims und mit dem Argument, dass sich der Tarif Dispoplus auch als Kapitalanlage lohnt, habe ich mich, ohne dass Bauabsichten kurz- oder langfristig absehbar waren, zu dem Bausparvertrag überreden lassen. Damals hat sich bei der BHW niemand um ein zweckgebundenes Sparen geschert, es ging lediglich um Vertragsabschlüsse und Provisionen. Und jetzt, wo die Zinsen für die Kasse auf längere Sicht aus dem Ruder laufen, sucht man Rechtsvorschriften anzuwenden, die der Gesetzgeber niemals zu diesem Zweck geschaffen hat.

    Der Schuss mit den Bonuszinsen (bei Darlehensverzicht) ging nach hinten los, und jetzt sucht man nach Lösungen, wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann. Mehr Vertrauen kann man nicht verspielen. Und dass die Kündigungen eine Woche vor Weihnachten verschickt werden ... nun ja ...

    Ich vermute: 20.000 Kündigungen, 18.000 akzeptieren, 2.000 wehren sich, die Bausparkasse gewinnt also auch dann, wenn ihre Rechtsposition abenteuerlich ist.

    Das verrückte ist, dass ich inzwischen in Miete lebe und wieder nach einer Eigentumswohnung ausschau halte. Dennoch wird mir unterstellt, dass ich keine Bauabsicht habe.

    Solange ich noch keine geeignete Immobilie gefunden habe und die Bausparsumme nicht erreicht ist (der Darlehensnehmer noch nicht die komplette Darlehenssumme empfangen hat), passt §489 hinten und vorne nicht (dazu muss man kein Jurist) sein.

    Die Begründung "10 Jahre Zuteilungsreife" = komplette Darlehenssume ist ein Kunstgriff ... und Gerichte können sich täuschen, weshalb Urteile von höherer Instanzen überprüft werden (m. W. ist das Urteil des Mainzer Landgerichts noch nicht rechtskräftig und auch noch nicht veröffentlicht).

    Ich plane weiter den Kauf einer Eigentumswohnung und solange die Bausparsumme nicht erreicht ist, möchte ich weiter "Bau sparen".

  18. Avatar von obelix
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Deiner Argumentation kann ich grundsätzlich folgen und vor allem den "Ärger" verstehen.

    Persönlich glaube ich nicht, dass die jetzigen Regelungen

    a) Bausparsumme erreicht und
    b) Vertrag seit zehn Jahren zugeteilt

    von höheren gerichtlichen Instanzen gekippt werden. Sollte die Niedrigzinsphase weiterhin anhalten, erwarte ich eher noch mehr (gesetzliche) Möglichkeiten, die den Bausparkassen eine Auflösung der Hochzinstarife ermöglicht. Dies ist aber nur meine persönliche Vermutung!



    Zitat Zitat von HpF65
    ..., möchte ich weiter "Bau sparen".
    glaube ich dir, aber niemals mit dem jetzigen Tarif. Dass jemand freiwillig höhere Darlehenszinsen zahlt als der freie Markt anbietet, wäre absurd. Selbst wenn ich ein Finanzierung in der Zukunft plane würde ich jetzt, wenn überhaupt, einen BSV mit niedrigen Darlehenszinsen abschließen. Aber das ist nicht das Hauptthema in diesem Beitrag.



    Bitte informiere hier bitte weiter. Vor allem wie die Bausparkasse auf den Widerspruch reagiert.

  19. Avatar von Schnullerbacke
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Nach einige Recherchen bin ich fündig geworden.
    § 489 I BGB
    ist entsprechend eines Urteils des LG Frankfurt am Main auf die Kündigung eines Bausparvertrages nicht anwendbar.
    Auch wenn in dem streitgegenständlichen Verfahren vom Bausparer § 489 I BGB lediglich anführte wurde, um eine Wirksamkeit der Kündigung nach § 489 III abzuwenden, sollte die Begründung durchaus auch im vorliegenden Fall statthaft sein.

    Quelle:
    LG Frankfurt am Main · Urteil vom 22. Februar 2013 · Az. 2-21 O 69/12

  20. Avatar von Schnullerbacke
    Schnullerbacke ist offline

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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Ich habe übrigens der Kündigung ebenfalls widersprochen und den Rückschein des Einschreibens heute erhalten.
    Parallel habe ich die Erhöhung der Bausparsumme beantragt.
    Ob dies überhaupt erfolgversprechend ist wage ich zu bezweifeln, biete jedoch der Bausparkasse hiermit Verhandlungsmasse an, und ermögliche Ihnen den "Schaden" auf lange Sicht (weitere 15 Jahre) gering zu halten.

  21. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: BHW "Dispo plus" - Teilauszahlung Bausparsumme

    Zitat Zitat von HpF65
    Damals hat sich bei der BHW niemand um ein zweckgebundenes Sparen geschert, es ging lediglich um Vertragsabschlüsse und Provisionen. Und jetzt, wo die Zinsen für die Kasse auf längere Sicht aus dem Ruder laufen, sucht man Rechtsvorschriften anzuwenden, die der Gesetzgeber niemals zu diesem Zweck geschaffen hat.

    Der Schuss mit den Bonuszinsen (bei Darlehensverzicht) ging nach hinten los, und jetzt sucht man nach Lösungen, wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann.
    Sei nicht so streng, es ist durchaus legitim, dass die BSK nach Auswegen suchen. Die hohen Zinszahlungen lassen bei geringen Zinseinkünften die Gewinnmarge schwinden. Das wird so mancher BSK das Genick brechen.

    Zumal wir als Verbraucher - wie Du in diesem Forum hundertfach lesen kannst - auch alle Register ziehen, um uns aus der Verantwortung - hohe Zinsen gepaart mit langen Laufzeiten - zu stehlen.

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