ich spare seit 1999 in einen „Dispo plus“-Bausparvertrag der BHW. Neben einer Basisverzinsung von 2 % erhalte ich – wenn ich auf das Bauspardarlehen verzichte – mittlerweile auch einen Zinsbonus von 3 %. Und genau diese aktuell sehr gute Verzinsung war von Anfang an mein erklärtes Ziel, nicht eine evtl. Baufinanzierung.
Jetzt komme ich aber leider in die Situation, dass ich alleine durch die Zinsgutschriften (ich zahle schon länger nichts mehr direkt ein) bald mal die Bausparsumme erreiche. Und über die Bausparsumme hinaus erfolgt lt. Aussage der BHW keine Guthaben-Verzinsung mehr.
Meine frühere BHW-Beraterin gab mir vor einiger Zeit für die geschilderte Situation den Tipp, mir einen Teil der Bausparsumme auszahlen zu lassen, um dadurch „Platz zu schaffen“, dass zukünftige Zinsgutschriften auch weiterhin in den Genuss des hohen Zinseszins kommen. Nachdem die aktuell für mich zuständige BHW-Agentur mit diesem Wunsch konfrontiert habe, erhielt ich die Auskunft, dass eine Teilauszahlung nicht möglich ist. Entweder die vollständige Bausparsumme oder gar nichts (und damit keine Verzinsung des die Bausparsumme übersteigenden Betrages mehr).
Hat jemand Erfahrung mit meinem Problemchen? Kann mir die BHW tatsächlich eine Teilauszahlung verweigern?
Besten Dank schon mal im Voraus für jegliche sachdienliche Hilfe.
Es ist wohl schon eine Weile her, daß Du deine Frage hier stelltest; aber ich hoffe nur, es ist noch nicht zu spät mit einer für die Zukunft noch nutzbringenden Antwort.
Zunächst einmal: Herzilichen Glückwunsch, daß Du damals für diesen Tarif noch entscheiden konntest! Denn kurz darauf wurde er "vom Markt genommen". Zutreffend ist nämlich, daß der Tarif 2 Prozent Basisverzinsung in der Sparphase (nur) abwirft, was heutzutage allerdingst auch schon viel sein kann gegn Tagegeldkonten. Denn ein So-Was hast Du nämlich hier. Wußtest Du nicht? Ist aber so. Glaub mir; ich hab' darauf im Hause des Anbieters Ausbildung und den Fachabschluß und zwar genau auf diesen Tarif abgelegt.
Der Tarif funktioniert seinen Tarifbestimmungen (siehe Anlage zu deiner Police>> gelbes Faltblatt mit Skizze der so genannten Staffelverzinsung auf der Seite 1) genau wie ein Sparkonto auch. Du kannst jederzeit über dein Guthaben verfügen; bis zu einem Betrag von 1500 EUR gebührenfrei (jeweils über 6 Monate betrachtet) kosten-/gebührenfrei.
"Zur Zuteilung reif" wird der Vertrag bei einem Guthaben von 50 Prozent der Bausparsumme und sofern die entsprechende Bewertungszahl (BWZ) vorliegt. Das sollte bei einem Vertrag aus 1999 der Fall sein, wenn die andere Bedingung auch erfüllt ist. Nimmst Du das Angebot der Zuteilung nicht an oder lehnst es gar ausdrücklich ab, so wird aus dem Vertragswerk ein so genannter Rendite-Sparvertrag. Näher betrachtet ein TURBO-Verzinser. Der Staffelzins mach nämlich nicht bei 3 Prozent Halt, sondern marschiert weiter auf 5 Prozent ab einem entsprechendem Guthaben. Wenn Du nun sagst, Du sparst schon bei einem Guthaben nahe der BSS (Bausparsumme), so sind unbedingt 5 Prozent angesagt. Und jetzt halt' dich fest: nicht nur auf den Betrag ab Erreichen des dafür erforderlichen Guthabens, sondern rückwirkend bis zum ersten Tag. Das heißt, auch die Sparbeträge davor, die zunächst nur mit 2 Basisprozentpunkten verzienst wurden, sind nachzuversinsen mit dem Differenz-Zinsbetrag (auch auf die mit 3 Prozent und 4 Prozent - siehe Staffelverzinsung auf Seite 1 der hierzu ausgegebenen Bauspar-Vertragsbedingungen).
Nun wird dir wohl langsam klar, weshalb BHW diesen Tarif "vom Markt" nehmen mußte und unablässig versucht, noch bestehende Verträge zu tilgen.
Kurzum: laß dich nicht beirren, Du hast die Entscheidung getroffen damals! Hastr praktisch ein Sichtgeld-Konto mit einer absoluten TOP-Verzinsung von 5 Prozent, selbst wenn Du Wohnungsbauprämie (WoPrä), Arbeitnehmersparzulage usw. außer Betracht läßt.
Versäumte dein Konto-Geber bislang, dir die 5 Prozent gutzubringen, so besteht Grund zur Berichtigung, meine ich! (Kann ja jeder mal vergessen! Bewußte Unterlassung müßte man ja als Betrug ansehen...)
Die Aussage der Beraterin istzutreffend, daß ein Guthaben nicht über die Bausparsumme hinausragen darf in diesem Tarif (so genannte Übersparung). Mußte ja auch nicht zulassen, holste eben kurz vor'm "Wüstenrot-Tag" (31.12.) ein "paar Mäuse" in deine Geldbörse zurück, wird doch mit fortlaufender 5-Prozent-Verzinsung der beinahe-Bausparsumme rasch wieder eingespielt.
Fazit:
Wer Spaß haben will in diesem Finanzmarkt, sollte die Regeln kennen!:wink:
Hallo gs-k, hallo Finanzforum-Team,
bin gestern auf dieses Forum gestoßen und find es interessant was es da zu lesen gibt.
Wie sich sicher vermuten lässt hab ich auch eine Frage zu einen BHW Dispo Plus Vertrag.
Hier die Fakten:
Bausparsumme 10225,84€
Tarif Dispo Plus
Vertragsbeginn 05.11.1998
BWZ 18,25
Ende der Sperrfrist 05.11.2005
Stand 31.12,2012 3053,66
Meine Frau will diesen BHW Vertrag kündigen, da sie mit diesem Geld den Rest der Autorate bezahlen will. So weit so gut, nachdem ich beim googeln auf diese Seite gestoßen bin bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Nun meine Frage (absoluter Laie)
Wie kündigt man so einen Vertrag, auf was muss ich achten,
Nachdem meine Frau mir sagte sie will dann einen neuen Vertrag abschließen, hab ich mir überlegt, nachdem ich Ihren Beitrag gelesen hab, warum nicht Teilbetrag auszahlen lassen und Vertrag weiter laufen lassen.
Ist das möglich und was muss ich dabei beachten,
kann ich meine VL auch darauf überweisen oder geht das nicht.
den Vertrag nie kündigen, sondern zuteilen lassen, entweder mit Zinsbonus und Darlehensverzicht oder einfach nur mit Darlehensverzicht. Die Zuteilung kann auch über eine Teilung oder Ermäßigung der Bausparsumme herbeigeführt werden, sollte die Zuteilung - aus welchem Grund auch immer, meistens aber das noch nicht vorhandene Mindestsparguhaben welches laut Tarifbedinhgungen erfoderlich ist und durch eine teilung hebreigeführt werden kann - noch nicht erfolgen.
Bei einer Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten, ebenso gehen alle staatlichen Förderungen verloren, das ist unnötig.
Bei einem Zinsbonusanspruch kann eine Vertragsveränderung wie Teilung oder Ermäßigung zu einem Wegfall des evtl. Bonusanspruchs - je nach Bausparkasse - führen.
Ob des Sinn macht den Vertrag zu Teilen und den Rest weiter zu besparen wage ich zu bezweifeln, denn der Restvertrag wird aller Vorraussicht nach schlechte Bedingungen gegenüber den derzeitigen Tarifen am Markt haben, insofern kann der Neuabschluss z.B. wenn kein Darlehen gewünscht wird trotz einer erneuten Abschlussgebühr Sinn machen, insbesondere wenn man bedenkt dass es Tarife gibt am Markt, die 4 % Guthabenzins zahlen, denn das wird der abgeteilte nicht mehr nach sich ziehen, da aller Vorraussicht nach die Teilung zu einnem Verzicht des Bonus führt, so er denn in dem Ursprungsvertrag mal zugesichert wurde.
Wer wird ein Konto schließen lassen (nichts anderes ist ein Bausparkonto, wenngleich zu besonderen Bedingungen), wenn er sich doch damit Vorteile abschneidet? Freilich, man sollte dabei schon wissen, welche Vorteile damit "untergehen".
Kündigung eines Bausparkontos beispielsweise, das nach Guthaben und Bewertungszahl (aus Laufzeit) formell noch nicht zugeteilt wurde, bedeutet den Verlust der Abschlußgebühr - beim Tarif DISPO PLUS immerhin 1,6 Promille damals! Diese Gebühr wird nach diesem Tarif nämlich erstattet (mit ausbezahlt) bei Zuteilung und Abrechnung des Vertrages bei Nichtinanspruchnahme des "zinsgünstigen" Darlehens.
Die Vertragsverwaltung ist dem Tarif nach kosten(gebühren)-frei. Eine Gebühr fällt nur für den Fall an, da der Bausparer (Konteninhaber) aus seinem Guthaben einen Betrag i.H.v. größer 1.500 EUR sofort abruft. Alle 6 Monate ist die Abrufung eines solchen Betrages ebenfalls gebührenfrei bzw. mit dieser Anmeldefrist könnte auch ein größerer Betrag im Rahmen des Guthabens abgerufen werden - völlig gebühren(kosten)-frei!
Das ist schon einmal ein gravierender Unterschied zum Bankkonto; mehr aber noch der VORTEIL ÜBER DIE GESAMTE LAUFZEIT DES DISPO-PLUS-KONTOS: Verzinsung des einstehenden Guthabens (praktisch taggenau!!) zu 5 (in Worten FÜNF) Prozent (vor Steuern). Dies allein ist heute der RENNER, würde ich meinen.
Diese Betrachtung ergibt sich aus der Tatsache, daß vertragsgegenständlich wohl eine Basisverzinsung von 2 (ZWEI) Prozent ist, es aber einen so gewannten Staffelzins hier gibt. Über die Guthabenshöhe und Laufzeit des Vertrages nämlich wächst der Zins zu FÜNF Prozent auf. Und nicht nur das, das vorhergehend mit 2, 3, 4 Prozent (nach Staffelkonditionsdurchlauf) verzinste Guthaben wird rückwirkend zu dann insgesamt 5 Prozent nachverzinst.
Wer weiß - oder sofern einmal im Verkaufsgespräch gehört vor vielen Jahren - erinnert so etwas???
Kurzum:
Diesen Vertrag zuletzt kündigen! Es kann bei einer Vorhaltezeit von 6 Monaten jeder Betrag des Guthabens völlig gebührenfrei beansprucht, aufs Giro-Konto beordert werden, der Vertrag kann hiernach wieder aufgefüllt, weiterbespart ... werden. Und dies läßt sich fortsetzen auf unbestimmte Zeit, ist jedenfalls dem Tarifwerk nach vertragsrechtlich nicht begrenzt. Wenngleich es den Anbieter, die Bausparkasse heute "juckt". Deshalb versucht sie ja - nach allen Regeln der Kunst (leider auch unlauteren, nämlich fehlerhafter Beratung) diese Vertragswerke zu schließen, diese Konten gegenüber den inhabern abzurechnen. Ich habe lange genug als Makler gearbeitet, um hinreichend Kunden getroffen zu haben, die genau mit diesem Thema konfrontiert wurden - ihre Verträge hier "verloren" haben. Sie haben jetzt andere, den Konditionen nach deutlich schlechtere.
Ein Guthaben aus Ablaufleistung einer LV kann hier selbstverständlich einfließen in diesen Tarif, wäre doch optimal. LV's hatten dereinst einen Zinsfuß (Basisverzinsung) von deutlich über VIER Prozent. Wäre doch nur passend, die Ablaufleistung oder einen Teil davon (bis zur Höhe der Bausparsumme = Kontenrahmen, weil sonst "Übersparung" des Bausparvertrages) auf rentable 5-Prozent-Verzinsungs-Konto zu transferieren.
Wenn es weitere Fragen gibt ... immer wieder gerne! :wink:
Hallo,
toll dass man hier auf kompetente Spezialisten für Bausparverträge treffen kann!
Auch ich habe einen BHW DispoPlus Bausparvertrag im Jahr 1997 auf Drängen meines Vaters bei meinem Berufsstart abgeschlossen.
Anfangs fand ich ihn ja langweilig, aber mittlerweile freue ich mich über jede jährliche Mitteilung. Nur die jahrelangen Anrufe der BHW-Mitarbeiter nervten, wenn sie meinen "Altvertrag" mal wieder dringend umwandeln wollten.
Mein Vertrag ist jetzt (31.12.2012) - inklusive des jährlichen Basiszinses von 2% - zu 92% der gesamten Bausparsumme angespart. Der Bonuszins von 3% wird m. E. erst bei Auszahlung des Bausparvertrages fällig und rückwirkend berechnet.
Da ich das Geld gerade nicht brauche, habe ich wohl zwei Optionen:
a) Weiter monatlich meinen Beitrag leisten, dann habe ich in etwa 1 Jahr die 100% erreicht und die BHW wird mir kündigen und alles rückwirkend mit 5% verzinsen.
b) ich stelle sofort meine monatliche Einzahlungen ein, dann werde ich erst in etwa 4 Jahren bedingt durch den Basiszins von 2% die 100% Marke erreichen und die BHW kann mich erst dann kündigen und entsprechend länger die 5% gutschreiben müssen.
Ist das so richtig gedacht?
Was muss ich genau tun, um in Option b) meine monatlichen Zahlungen einzustellen, ohne das die BHW dies als Anlass nimmt, mir sofort zu kündigen?
Gibt es noch weitere Möglichkeiten meine maximale Vertragslaufzeit über die beschriebenen 4 Jahre hinaus zu verlängern? Schließlich möchte ich diesen lukrativen Bausparvertrag ja möglichst lange genießen.
Die Vertragsverwaltung ist dem Tarif nach kosten(gebühren)-frei. Eine Gebühr fällt nur für den Fall an, da der Bausparer (Konteninhaber) aus seinem Guthaben einen Betrag i.H.v. größer 1.500 EUR sofort abruft. Alle 6 Monate ist die Abrufung eines solchen Betrages ebenfalls gebührenfrei bzw. mit dieser Anmeldefrist könnte auch ein größerer Betrag im Rahmen des Guthabens abgerufen werden - völlig gebühren(kosten)-frei!
Heißt das, ich kann in meiner Situation einen kleinen Teil der Bausparsumme abrufen und weiter meine monatlichen Einzahlungen tätigen ohne meinen Bonuszins für Vergangenheit und zukunft zu gefährden?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Grüße
Stuebbel
So bleibt das mtl. Kapital frei für eine neue Anlage zu 4%! Zu dem erwirken sie mit dem neuen BSV eine Verkürzung der Wartezeit, denn wenn in 3-4 Jahren der alte zuteilungsreif wird, hat der neue nur noch eine Restlaufzeit von 4-3 Jahren. Die 7 Jahre sind Bedingung, um die Höherverzinsung zu beanspruchen, das war bei vielen Altverträgen auch eine der Voraussetzungen, aber ja auch locker jetzt schon erfüllt!
So erreicht man, dass hochverzinsliche Anlagen alle 3-4 Jahre zur Aususgkung kommen, auch führt das "2 Kontenmodell" dazu, das man bei Geldbedarf u.U. nicht alles kaputt macht, zumindest aber dazu, nicht wieder 7 Jahre Wartezeit bei einen Neuabschluss entsteht, geht man davon aus, wir reden ausschließlich über die Anlageform Bausparen!
Ich hatte es bereits zu erklären versucht, mich aber vielleicht nicht eineindeutig ausgedrückt. T'schuldigung!
Der Bau-Sparvertrag BHW DISPO_PLUS funktioniert knapp ausgedrückt so:
Besparung hinreichend für eine Zuteilung des Darlehens (sofern gewünscht) bei 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme;
hinzu kommt, daß für eine Zuteilung nach Bewertungszahl erfolgt; das ist der Kennwert, der gebildet bzw. fortgeschrieben wird aus Betrachtung aller Einzahlungen bei der Bausparkasse (Stichwort "Wüstenrot-Tag")
die Abschlußgebühr (immerhin bei größeren Bausparsummen erheblich) erhält der Bauspar-Konteninhaber zurück, wenn der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird > das ist ab ZUTEILUNG hinreichend gegeben
Entnahmen aus dem Bausparhguthaben sind jederzeit bis 1.500 EUR und betrachtet auf einen Zeitraum von 6 Monaten gebührenfrei möglich (das heißt einfach Auszahlungs-/Überweisungsauftrag an Bausparkasse senden und das Geld steht auf dem Giro-Konto bereit); wird ein größerer Betrag aus dem Guthaben benötigt und wird diese Auszahlung auf Termin gelegt und erst nach frühestens 6 Monaten beauftragt, so ist auch dieser Transfer gebührenfrei
gelangt man mit der Besparung aus Guthaben und Verzinsung in die Nähe der vertragsgegenständlichen Bausparsumme, kann man auch (wie jederzeit auch sonst zuvor) Teilauszahlungen üben; damit passen die Zinsen dann wieder in den Rahnen der Bausparsumme
Eine Teilrückzahlung wäre für mich evtl. auch interessant. In dem Formular dafür habe ich jedoch folgenden Hinweis gefunden:
Die beantragte Auszahlung führt bei den Tarifen D Plus und D maXX zu einer Kürzung der Gesamtverzinsung nach § 3 Abs. 2 ABB: Die bis zum Auszahlungstermin rechnerisch ermittelte Differenz zwischen höherer Gesamtverzinsung und Basiszins (§ 3 Abs.1 ABB) wird im Verhältnis des Auszahlungsbetrags zum erreichten Guthaben gekürzt. Der Anspruch auf eine höhere Verzinsung besteht also nur für das auf dem fortzuführenden Vertrag verbleibende Guthaben.
Geht mir dadurch nicht ein Teil des Bonuszinses verloren? So richtig verstehe ich die Berechnungsmethode bei Teilauszahlung nicht.
... wie gut, daß Du das anfragst; ich kann dadurch trefflich ergänzen dazu, wie der Produkt-Anbieter hier vehement versucht, "nach allen Regeln der Kunst" (soll heute heißen: mal seh'n, ob's klappt... der Kunde etwas bemerkt) diese Konten "abzuwickeln".
Dies ist geltendem Recht & Gesetzen nach freilich unzulässig - Stichwort "Rückwirkungsverbot". Das heißt: Der Vertrag (zum Bausparkonto hier) wurde zu ganz konkreten Konditionen geschlossen; diese behalten vollinhaltlich Gültigkeit bis zur Beendigung dieses Vertragsverhältnisse resp. gegenseitig vereinbarter und in Schriftform nachgesetzter Änderungen.
Und genau das wird (beiläufig und hoffentlich dem Kunden nicht auffallend) gerade versucht, indem mit geschickt und unauffällig eingebundenen Erklärungen auf Form-Vordrucken des Hauses, die der Kunde im Umgang mit seinem Konto (z.B. Guthabensverfügungen) zwangsläufig mit unterschreibt, die Vertragsbedingungen aufgeweicht und sukzessive aufgehoben werden sollen.
Wer's gleich bemerkt: mit Formularänderung 2oo9 konnte man die Verzinsungsbeschränkungs-Klausel feststellen, mit neuerem druckstück 2o11 wird dem Kunden gar die Abschmelzung des Kontenrahmens übergeholfen.
Das ist schon starker Tobak! Aber wo kein Kläger, da kein Richter - das heißt: wenn's regulär nicht geht, wird's eben auf die laue Art probiert.
Hier gibt's nur eine Empfehlung vom Spezialisten:
Einrede (widerspruch) anmelden und, wer's drauf hat: Anfechtung in der Vergangenheit hierzu irrtümlich bereits abgegebener Erklärungen üben
Da die meisten Betroffenen nicht so ein Insiderwissen haben, ist es schon schwierig, wenn nicht unmöglich, sein Recht durchzusetzen.
Mein Berater riet mir, die Zuteilung zu beantragen und den Kontostand nicht auszureizen.
Ich las von Fällen in anderen Foren, wo die BHW einfach mal versucht, die Vertragsklauseln zu ihren Gunsten zu ändern. Klappt es, ist der Kunde der Dumme. Die wenigsten werden sich auf einen langen und teuren Rechtsstreit einlassen.
Hallo gs-k, zunächst herzlichen Dank für die kompetenten Ausführungen. Ich habe dir privat eine Nachricht zukommen lassen, da dies meine erster Afutritt in einem Forum ist. mfg Ruhekissen
Hallo "Ruhekissen", habe dir auf anderem wege schon geantwortet und hoffe, Du konntrest dazu gerade eben von mir eingegebene Text auch lesen.. wenn nicht, melde dich nochmal. Bin nämlich auch neu hier. FG
Herzlichen Dank zunächst, um aber auf jeden Fall den -Vertrag unkompliziert zu retten, wollte ich jetzt zusätzlich zur regulären Abhebung von 1500 € weitere 1500 € ohne den BHW Vordruck veranlassen, sozusagen hilfsweise. Ist dies ein gangbarer Weg? Den will ich als ersten Schritt vornehmen, um dann ein paar Tage später der jetzt von der BHW praktizierten Bausparsummenreduzierung zu widersprechen. mfg ruhekissen
Den uneingeschränkt fortgeltenden Vertragbedingungen aus dem Zeitpunkt des Abschlusses nach, kannst Du jeweils im Zeitraum von 6 Monaten über bis zu 1.500 EUR aus deinen Guthaben verfügen. Und zwar völlig gebühren- bzw. kostenfrei. Darüber hinausgehende Beträge (aus vorhandenem Guthaben) werden mit einer Gebühr von 0,5 % belegt.
Die Bausparsumme (der Kontenrahmen) ist nach Teilung (für die Bereitstellung der Auszahlung) den Vertragsbedingungen nach wieder auf die BSS vor Teilung anzupassen.
@gs-k
vielen Dank für deine extrem kompetente Hilfe!
Auch ich werde 1500,- abheben und ansonsten den Vertrag weiter besparen bis er wieder fast voll ist, um danach die nächsten 1500,- abzuheben.
So halte ich den Vertrag bis zu meiner Rente. Super!
Hallo, möchte kurz ergänzen - aus aktueller Erfahrung mit einem Mandanten: das Unternehmen BHW hat offenbar interne Arbeitsrichtlinie, daß die Bauspar-Kontenverträge, nachdem die Offensive mit der Empfehlung zur Abrechnung an Kunden nicht zufriedenstellend verlaufen sein könnte, nunmehr sukzessive zurückgebaut (abgeschmolzen) werden sollen: mit jeder Entnahme (die dem Tarifwerk nach problemlos, soll heißen ohne - nachteilige - Auswirkung auf die Konteneckpunkte, möglich sein muß) soll die Bausparsumme (de Kontenrahmen) um diesen Betrag erniedrigt werden, bis dann bei einer BSS unter 1.500 EUR der Vertrag einfach aufgelöst (abgerechnet) werden soll. Nun sind wir hier nicht bei WÜNSCH DIR WAS, sondern im Vertragsrecht zu Hause; hier gibt es das eherne Rechtsprinzip des Rückwirkungsverbotes, das heißt im Nachgang des Vertragsschlusses kann ein Vertragspartner Änderungswünsche ausschließlich durch erneute, und zwar ausdrückliche Einigung zur Anwendung bringen. Nun wird hier fleißig untergelegt und nicht - wie bei Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile - explizit ausgewiesen, nämlich unbedingt mit einem entsprechenden Anschreiben zur beabsichtigten Änderung wesentlicher Vertragsbezüge, was eine regelrechte Klagewelle wohl herhorgerufen hätte. Eine unmerkliche Unterlegung vermittels allein - explizit unerwähnt und nicht erläutert - geänderter Fiormularkauseln bei so-wie-so zu verwendenden Konto-Bedienunge-Formularen jedenfalls kann hier keine Rechtskraft erlangen, zumindest dann nicht, wenn's der Kunde bemerkt und diesen Änderungen ausdrücklich widerspricht (EINREDE DAZU EINLEGT), ggf. auch im Wege einer Anfechtung evtl. bereits zuvor abgegebener inhaltsirrtümlicher Erklärungen mit solchen unzulässig verfälschten Formularen.
Wenn der Konzern hier zu weit geht, bekommt er hier doch noch sein "Donnerwetter" in den Medien, was ihm einen Schaden deutlich höher einbringen wird, als wenn er diese Verträge einfach hätte auslaufen lassen (biologisch sozusagen). :wink:
Da ich nun drauf und dran bin -statt, wie ursprünglich geplant meine Einzahlungen einfach einzustellen - eine Teilauszahlung meines Guthabens zu beantragen, kämpfe ich mich gerade nochmal durch die Bausparbedingungen der BHW (Version von 10.96).
Wahrscheinlich bin ich blind oder ich verstehe die Vertragsformulierungen nicht, aber ich finde dort nirgends den Vertragspunkt, der beschreibt, wonach ich "jeweils im Zeitraum von 6 Monaten über bis zu 1.500 EUR aus dem Guthaben verfügen" kann.
Kannst Du mir sagen, in welchen Abschnitt der ABBs die Teilauszahlung von Guthaben beschrieben ist?
Du hast Recht, die Entnahmen aus Bausparkonten-Guthaben ist freilich in eine Klausel gebettet, die unbedingt verhindern muß, hier in reines, zudem gebührenfreies Tagesgeld-Konto herauszulesen. Dies gibt des Bausparkassengesetz auf, das der Bausparkasse reine Bankgeschäfte untersagt. Zum Tarif Dispo_Plus findet sich die Entnahmen aus Bausparguthaben betreffende Klausel unter:
"§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,
Rückzahlung des Bausparguthabens
(1 ) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er
kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs
Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge
mit Guthaben von nicht mehr als 3.000,- DM bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes unverzüglich.":wink:
Hallo ,
bin auch neu hier und habe mal zum Dispo plus eine Frage.
Ich habe den Vertrag 1999 abgeschlossen weil wir ein Bauvorhaben
durchgeführt haben.
Zu diesem Zweck wurde der Bausparvertrag als Ansparunterlage für ein
Fremddarlehen einer Genossenschaftsbank - nicht BHW- benutzt.
Sinn und Zweck,sollte die Zuteilung einer Teilbausparsumme nach
10 Jahren sein,um einen Teil der Hypothek abzulösen.
Das hat natürlich nicht so geklappt,da sich das BHW nicht gemeldet hat und ich mein eigenes Geld nicht zwischenfinanzieren wollte.
Ich bin dann auf eine Bankhypothek umgestiegen und habe diesen Bausparvertrag einfach bis heute weiterlaufen lassen.
Die Grundschuld die mit diesem Vertrag verbunden war,wurde auf den neuen Darlehensgeber umgeschrieben.
Der Vertrag wurde bis heute nur angespart und in keinster Weise belastet.
An meiner Guthabenverzinsung hat sich bis heute nichts verändert (2%)
Diesen Zinsbonus bekommt man automatisch oder erst am Ende der
Laufzeit??
Oder bekomme ich den garnicht,da der Vertrag mal als Ansparbasis gedient
hat.
Wer hat da Erfahrung,bevor ich etwas falsches mache??