Unser Nachbar ist vor einer Weile gestorben und seine Ehefrau hatte mit ihm zusammen mehrere Konten bei der Bank hier ganz in der Nähe. Für Spareinlagen gelten ja unterschiedliche Freibeträge, die natürlich umso höher sind, wenn man verheiratet ist.
Wenn jetzt ein Ehepartner mitten im Jahr verstirbt, wie berechnet die Bank dann die Freibeträge z.B. für Zinseinkünfte? Darf die Ehefrau dann bis zum Ende des Jahres noch den Freibetrag geltend machen, den sie als Verheiratete auch gehabt hätte oder wird das sofort umgestellt und umgerechnet und sie muss bereits ab dem Todestag Abschlagsteuer für Zinseinkünfte zahlen?
Wer heiratet hat ja bei der Steuer auch einen Sonderstatus, gilt das für Hinterbliebene von verstorbenen Ehepartnern auch?