Das BHG Urteil steht noch aus (Verhandlung am 11.9.12), diverse OLG haben schon beschlossen, dass Bearbeitungsgebühren unzulässig ist.
Es existiert ein Musterschreiben, mit welchem man diese Gebühr bei der Bank zurückfordern kann.
Soweit so gut.
Aber ich glaube, die Banken werden sich weigern zu zahlen, auch nach einem verbraucherfreundlichen Urteil und ohne Anwalt hat man eh gar keine Chance.
Ich habe zwei große Kredite bei der Santander und bei der Creditplus Bank. Da ich über die Santander schon soviel negatives gehört habe, wollte ich mit dem Schreiben bis zum 11.9. warten.
An die Creditplus (der Kredit läuft Ende 2013 aus) habe ich das Schreiben geschickt und heute kam die Ablehnung.
Begründung: Es handle sich bei der Gebühr in dem Vertrag um eine "kontrollfreie und zulässige Preisabrede und nicht um eine kontrollfähige und unzulässige Preisnebenabrede. ..... Eine Entscheidung des BGH liegt in dieser Sache noch nicht vor. Eine solche Entscheidung würde jedoch die hiesige Regelung nicht erfassen."
Mit anderen Worten: die werden nie und nimmer das Geld rausrücken.
danke für die schnelle Antwort.
Mein Bauchgefühl sagt mir auch, mich nicht mit der Hälfte abspeisen zu lassen.
Meinst Du denn, ich sollte nochmal selber ein Schreiben aufsetzen und den vollen Betrag verlangen (und rechtliche Schritte ankündigen) oder meinst Du, das bringt nichts?
In meinem ersten Schreiben hatte ich als Frist den 21.12.2012 gesetzt, das waren fast drei Wochen.
Ich habe eine RSV mit 150 Euro SB, und den von Dir genannten Anwalt hatte ich mir auch schon rausgesucht, zumal er nicht so weit weg von mir ist.
Wie ist denn das mit der Selbstbeteiligung (150 €)? Kann ich die dann auch geltend machen?
Die Selbstbeteiligung würde nur fällig, wenn Du einen Vergleich bzw die Angelegenheit vor Gericht unterliegen würde.
Da das bei der Sache aber so gut wie ausgeschlossen ist, da die Rechtsprechung eindeutig ist, hat die Gegenseite Deinen Anwalt zu zahlen.
Du musst Deiner RSV natürlich mitteilen, dass Du ins Klageverfahren gehst.Bei einem Rechtsstreit ist es aber so, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat.
Kleines Beispiel:
Du wendest Dich an einen Anwalt.Dieser schreibt Deine RSV an und bittet um Rechtschutz.Anwalt reicht Klage ein, nachdem er Zusage von der RSV hat.Wenn die Bank einlenken sollte, nur Klagerücknahme nach Erstattung sämtlicher Kosten.Wird der Rechtstreit vor Gericht ausgetragen, wird derjenige zur Kasse gebeten, der die Angelegenheit vor Gericht verliert.Dieser muss dann auch Deine Anwaltsgebühren tragen, so dass für Dich keinerlei Kosten entstehen.
Darum hab ich ja geschrieben, dass kein Vergleich eingegangen werden darf, da dann jede Partei seine Kosten selber trägt.
Ist vergleichbar mit einer Autoversicherung mit SB.Verursachst Du einen Unfall, trägst Du die SB......verursacht jemand anderes den Unfall, trägst Du keine Kosten.
@syvell und Stumpenrudi:
Es gibt einenGrund für diese
Entscheident ist, ob es ein Kredit/Darlehen für die private Nutzung oder ggf. ein geschäftliches Darlehen ist.
Im letzteren Fall (geschäftlich) wird es mit der Rückforderung schwierig!
Moin,
erfahrungsgemäß hat sich die allgemeine Rechtsprechung der AG. LG und OLG leider noch nicht bis nach Düsseldorf herumgesprochen. Ich selbst habe mir mehrere Verhandlungen angehört. In allen Verhandlungen hatten die Richter/innen entweder überhaupt keine Ahnung von dieser Materie (teilweise haben sie das auch offen zugegeben) oder waren von vorne herein bereits pro Bank eingestellt.
Aber es gibt Hoffnung. Auch das AG und LG Stuttgart hatten bis Ende 2012 ebenfalls ausnahmslos verbraucherunfreundlich geurteilt. Das hat sich aber seit Januar 2013 geändert. U.a. hatte auch Frau RA Dubas von "vertragswertcheck.de" maßgeblichen Anteil an diesen Urteilen.
So wird es, meiner Meinung nach, auch irgendwann in Düsseldorf passieren, dass sich ein/e Richter/in einmal näher mit dem Thema beschäftigt, die "Bankenbrille" absetzt und sich an die deutschen Gesetze, Paragraphen und "höherinstanzlichen" Urteilen orientiert.
In Deutschland ist ein/e Richter/in in der Entscheidungsfreiheit nicht gebunden. Es darf sogar gegen die Rechtsprechung des BGH entschieden werden. Das allerdings ist ein guter Grund für eine Berufung.
Also, auch wenn ein Urteil nicht zugunsten des Kreditnehmers ausfällt loht es sich dennoch weiter zu machen.
Hier streiten sich noch die Geleehrten, ab wann die Verjährungsfrist überhaupt beginnt.
Da der streitgegensächliche Punkt der Kreditgebühr in vielen Fällen auf die Kreditsumme angerechnet, und diese mit der monatlichen Rate abbezahlt wird, gehen Juristen der Verbraucherzentralen davon aus, dass die Frist erst mit Abzahlung der letzten Rate beginnt.Zzt sind mehrere Musterklagen von Verbraucherzentralen in Vorbereitung, um die Rechtsprechung dahingehend zu klären.
Leider hilft das demjenigen, der jetzt davon betroffen ist, relativ wenig.Einzige Lösung dafür ist, die Banken schriftlich auf "aussetzung" der Verjährungsfrist bis zur gerichtlichen Entscheidung zu bitten.
Hallo zusammen,
es gibt mal wieder Neugkeiten. Zunächst zum Zitat von Stumpenrudi.
Mittlerweile gibt es einige Klarheit zum Thema Verjährung. Eine mir bekannte Rechtsanwältin (ich möchte keine Namen nennen sonst wird Stumpenrude böse) hat vor einiger Zeit die Richter der AG und LG Stuttgart davon überzeugen können, dass die Verjährungsfrist bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erst 2011 zu laufen beginnt. Das entscheidende Argument war, dass die veschiedenen OLG erst in den Jahren 2010 und 2011 Ihre Entscheidungen getroffen hatten und davon auszugehen ist, dass die Verjährungsfrist demnach erst beginnt nachdem es eine allgemeine Rechtssicherheit gab.
Dies bedeutet, dass sämtliche Rückforderungsansprüche bezüglich der Bearbeitungsgebühren erst am 31.12.2014 verjähren würden. Eine verbindliche Aussage darüber kann aber nur ein Rechtsanwalt machen.
Dieser Argumentation haben sich bereits auch andere Gerichte angeschlossen. Stuttgart allerdings spielte, wie so oft, die Vorreiterrolle.
Andererseits hat die Credit Plus Bank, unabhängig von dieser Rechtsauffassung, in einem anderen Fall in dem von Verjährung keine Rede war, Revision beim BGH eingelegt.
Hierbei ging es um ca. 600 €, die einer meiner Kunden eingeklagt hatte. AG und LG Stuttgart gaben der Rechtsanwältin (deren Namen ich nicht nenne) Recht und verurteilten die Credit Plus Bank zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren.
Diese will nun eine BGH Entscheidung herbeiführen. Sollte es wirklich dazu kommen, was ich persönlich stark bezweifle, hätten wir endlich eine Rechtssicherheit.
vielleicht wurde es schon einmal in dieser Runde angeschnitten finde dazu aber bisher keinen Beitrag.
Wir haben im November eine Immobilie erworben und einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen. Haben nun aufgrund des neuen Gesetzentscheides unseren Vertrag nocheinmal zur Hand genommen und unter dem Punkt "sonstigen Kosten" ausschließlich einen Satz: Gebühren für Sondertilgung 0,5 % der Darlehenssumme.
Meine Fragen ist nun, ob diese Gebühren, die wir einmalig entrichtet haben, unzulässig waren oder ob die Bank diese erheben durfte.
Hallo Stefan87,
bei Deiner Frage kann ich nur spekulieren. Wenn in Deinem Vertrag die Möglichkeit der Sondertilgung eingeräumt ist kann die Bank eigentlich keine Gebühren verlangen.
Meistens geht es bei der Sondertilgungsklausel um einen besimmten Betrag oder einen Prozentsatz vom Ursprungsdarlehn den der Kunde pro Jahr kostenfrei sondertilgen kann.
Sollte Dein Vertrag eine solche Klausel nicht beinhalten kann es wohl sein, dass die Bank dafür eine Gebühr berechnet. Das müsste aber alles aus Deinem Vertrag hervorgehen. Möglicherweise ist das auch im Preisaushang der Bank nachzulesen.
von der Postbank kam jetzt zumindest mal kein ablehnender Brief. Wegen der hohen Anzahl Briefe, welche sie jetzt nach dem Urteil bekommen, möge man sich mit der Bearbeitung ein wenig gedulden ..... bin mal gespannt wie lange
Hallo zusammen,
ich bin relativ zufällig bei der Suche über Google über dieses Forum gestolpert.
Ich hoffe, ich darf auch als Neuling sofort eine Frage stellen.
Erstmal vielleicht kurz zu meinem Sachverhalt. Ich habe Anfang 2012 ein Studentendarlehen refinanziert, da ich mit dem Studium fertig war und dann eben refinanziert wurde. Bei dieser Refinanzierung bei der Deutschen Bank wurde mir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% bzw. 780€ in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wurde auf die Anzahl der Rückführungsmonate verteilt, was jeden Monat 5€ entspricht laut Tilgungsplan.
Ich habe bereits die Gebühren zurückgefordert als klar war, dass es ein letztinstanzliches Urteil gibt.
Nun, ca. 4 Wochen später schaue ich auf mein Konto und sehe eine Erstattung der Deutschen Bank in Höhe von rund 171€. Es gab keinerlei Ankündigung. Nur ein Schreiben, dass mich um Geduld bei der Bearbeitung bat.
Müsste ich nicht die 780€ zurückbekommen? Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht so ganz.
Könnt Ihr mir vielleicht helfen, Licht ins dunkel zu bringen? Ist die Erstattung korrekt?
Ich habe nur ein einziges Schreiben bekommen, in dem mir bestätigt wurde, dass meine Anfrage eingegangen sei, aber dass ich mich gedulden sollte, da die DB aufgrund des Urteils sehr viele Schreiben erhalten habe.
Wochen später habe ich dann jetzt einfach diesen Betrag als Gutschrift auf mein Girokonto bekommen. Kein Schreiben, nichts.
@Student
und in dem ersten Schreiben der Deutschen Bank haben die die EUR 171 erwähnt oder nicht? Das ist ja wichtig.
Denn ich glaube nicht dass die Deutsche Bank Geld überweist ohne irgendwie den Betrag zu erwähnen.
@Bankkaufmann:
Doch, genau so ist es aber. Ich habe keinerlei Ankündigung über diesen Betrag erhalten. Er wurde einfach mit der Referenz auf die Kontonummer des Kreditkontos auf mein Girokonto gebucht.