Die von Ihnen vertretende Rechtsauffassung teilen wir nicht. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass die von Ihnen zitierte Rechtsprechung bisher nicht durch eine höchstrichterliche Entscheidung bestätigt wurde. Vielmehr ist nach wie vor mit dem BGH (Az. III ZR 219/87) davon auszugehen, dass es sich um eine zulässige Preisabrede handelt, die nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegt.
Uns ist bewusst, dass Ihnen das Thema ein besonderes Anliegen ist. Im Interesse einer zeitnahen gütlichen Einigung bieten wir Ihnen daher an, das Bearbeitungsnetgelt anteilig in Höhe von 345,00 € zu erstatten. Eine Anerkennung einer Rechtspflicht ist mit dieser Kulanzentscheidung nicht verbunden.
Zum Zeichen Ihres Einverständnisses und der Bestätigung, dass damit Ihre Ansprüche erledigt sind, bitten wir Sie, uns das Schreiben gegengezeichnet zurückzusenden.
Wir werden den Betrag nach Erhalt durch die Portigon AG (vormals readybank ag) an Sie auf das angegebene Konto überweisen. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.