Das BHG Urteil steht noch aus (Verhandlung am 11.9.12), diverse OLG haben schon beschlossen, dass Bearbeitungsgebühren unzulässig ist.
Es existiert ein Musterschreiben, mit welchem man diese Gebühr bei der Bank zurückfordern kann.
Soweit so gut.
Aber ich glaube, die Banken werden sich weigern zu zahlen, auch nach einem verbraucherfreundlichen Urteil und ohne Anwalt hat man eh gar keine Chance.
Ich habe zwei große Kredite bei der Santander und bei der Creditplus Bank. Da ich über die Santander schon soviel negatives gehört habe, wollte ich mit dem Schreiben bis zum 11.9. warten.
An die Creditplus (der Kredit läuft Ende 2013 aus) habe ich das Schreiben geschickt und heute kam die Ablehnung.
Begründung: Es handle sich bei der Gebühr in dem Vertrag um eine "kontrollfreie und zulässige Preisabrede und nicht um eine kontrollfähige und unzulässige Preisnebenabrede. ..... Eine Entscheidung des BGH liegt in dieser Sache noch nicht vor. Eine solche Entscheidung würde jedoch die hiesige Regelung nicht erfassen."
Mit anderen Worten: die werden nie und nimmer das Geld rausrücken.
Mion,
völliger Quatsch was die Bank da schreibt. Die haben übrigens ihren Sitz in Stutgart. Frag doch mal bei der Bank nach wie das OLG Stuttgart die Sache sieht.
Ich würde in dieser Sache auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und die Bank verklagen. Ich glaube dann würde sich die Meinung der Bank ganz schnell ändern.
Es war ja klar, dass die Banken nie freiwillig zahlen werden. Komisch ist ja nur, das die Creditplus Bank jetzt KEINE Bearbeitungsgebühr bei Krediten mehr erhebt. Warum wohl??
Moin,
ist doch klar, nach diesen Urteilen. Man muss den Banken eben nur "Feuer unter dem Hintern" machen damit sie zahlen. Bei einem Kunden von mir war es genauso. Dabei ging es um die Readybank. Die haben es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Die Rechtsanwältin von "vertragswertcheck" hat den Termin beim AG Nürnberg wahrgenommen. Die Richterin war der Meinung, dass es hier keine zwei Meinungen geben könne und die Bearbeitungsgeühren von der Bank zu erstatten seien.
Wegen der Verjährungsfrist, die teilweise bereits eingetreten ist, hat sie einen Vergleich vorgeschlagen. Die Bank ließ den Termin zu Zustimmung verstreichen und hat dann letztendlich den Kürzeren gezogen.
Anstatt der, von der Richterin vorgeschlagenen 750 ,€ muss die Bank nun 1.300 € zahlen.
Verhandlungstermin betreffend eine “Bearbeitungsgebühr” bei Darlehen aufgehoben
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine “Bearbeitungsgebühr” bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – “…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %” – unwirksam ist, rechtskräftig.
Ganz Aktuell......Rechtstipp vom 28.08.2012
Targobank erklärt Anerkenntnis vor Amtsgericht Düsseldorf - Bearbeitungsgebühren werden erstattet. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat die Beklagte Targobank am 27.08.2012 anerkannt, dass Sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag verpflichtet ist.
Die Targobank versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von immerhin 9 Oberlandesgerichten als auf ihre Verträge nicht anwendbar darzustellen, jedoch glaubte sie wohl aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Sie erkannte die Kundenforderung daher an.
Die 9 OLGs hatten entschieden, dass die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
Angenommen man hatte bei einer Bank im Laufe der Jahre mehrere Darlehen, wobei alte von neuen abgelöst wurden bzw.aufgestockt wurden. Eine Bearbeitungsgebühr wurde bei jeweils alle Verträge fällig.
Könnte man die per Musterbrief anteilig (wenn ja: wieviel) zurückfordern oder gilt nur die Bearbeitungsgebühr aus dem aktuell laufenden Vertrag?
Moin,
Du solltest erst einmal prüfen (lassen) ob Deine "Vorverträge" mit einer RSV ausgestattet sind und nicht sogar komplett widerrufen werden können. Im Falle eines Widerrufs kannst Du die Bearbeitungsgebühr sowieso zurück verlangen.
Ansonsten kommt es auf das Datum des Vertragsabschlusses an. Das AG Nürnberg ist der Meinung dass der "nicht verjährte Anteil" zurück gefordert werden kann.
Ist aber eine komplizierte Rechnung und auch eine nicht ganz klare Rechtslage. Die meisten Richter/innen haben von der Materie keine Ahnung.
Wenn Du es genauer wissen willst, dann frag mal bei Rechtsanwältin Dubas in Essen nach. Die kennt sich da aus. Die hat übrigens auch die Kläger bei der Verhandlung in Nürnberg vertreten.
Der Bankenschreck
Ich werde das noch mal genau mit meinem Anwalt besprechen. Ich blicke da nämlich selber nicht mehr durch, welche Beträge wann und wie zugrundegelegt wurden. Ich weiß nur, dass bei allen Verträgen eine Bearbeitungsgebühr genannt wurde und in den meisten Fällen auch die RSV.
Also, ich rede jetzt von verschiedenen Krediten bei der gleichen Bank, die immer intern abgelöst bzw. aufgestockt wurden.
@ syvell, ich habe heute auch Rückantwort von der CreditPlus bekommen, der gleiche Passus (dein Auszug), also alles wieder mal Standardantworten von den Banken
@ syvell, ich habe heute auch Rückantwort von der CreditPlus bekommen, der gleiche Passus (dein Auszug), also alles wieder mal Standardantworten von den Banken
die DKB Berlin gibt folgende Antwort (Kurzfassung):
- das die oberlandesgerichtlichen Entscheidungen nicht einschlägig sind
- in den Fällen zugrunde lag, dass das jeweilige Kreditinstitut die Bearbeitungsgebühren in ihr Preis- u. Leistungsverzeichnis aufgenommen hatten
- bei mir wurde es eben als konkreter Leistungsparameter ausdrücklich und individuell vereinbart
- § 305b BGB und §§ 307ff ......
- das BGH wäre bisher stets von der Zuverlässigkeit eines Bearbeitungsentgeltes ausgegangen ist (BGH NJW 1981, 2181; NJW-RR 2000, 1431) und die rechtliche Zulässigkeit grundsätzlich unbeanstandet gelassen hat
- XI. Zivilsenat Urteil vom 20.06.200 - XI ZR 237/99 .... sei weder ungewöhnlich noch unklar
So, das war die Kurzfassung ;-) ... achso, ich solle bitte Verständnis haben das sie meinem Wunsch nicht entsprechen können ....
Die Antwort der Bank ist bei genauerem hinsehen leider nachvollziehbar und rechtens.
Das Urteil umfasst nur bestimmte Kreditverträge und soweit die Gebühr erwähnt ist (alein schon in den AGBs reicht es) darf diese weiterhin eingefordert werden.
Tja natürlich ärgern sich die Banken und sträuben sich mit aller Macht dagegen. Wenn das erst mal die Runde unter den Kreditnehmern gemacht hat, dann kommen da erhebliche Kosten zusammen! Ich glaub bis jetzt sind vielleicht 5% der Kreditnehmer über dieses Urteil informiert und wissen, dass sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern können.
Hab nen Artikel gelesen, wo ich ganz lustig fand, dass die Banken nun schon am heulen sind, weil sie sagen der Kredit wäre jetzt unverhältnismäßig billig, da sie Sollzins und Bearbeitungsgebühr zusammenrechnen und daraus der Effektivzins wird. (Verbraucherkredite: Gebühr unzulässig | News FinanceScout24)
Ich denk die Sache wird sich noch weiter ziehen, denn nun werden die Banken ihre teuren Anwälte konsultieren und das ganze vor den obersten Gerichtshof zerren. Zuletzt werden dann die Banken wohl gewinnen - wie immer!
Also schnell Bearbeitungsgebühr zurückfordern, zumindest probieren