Zitat von
Schwertlilie
Hallo,
ich muß sagen, ich verstehe nicht, was für eine Bescheinigung sie hat, wenn sie keine Hilfe hat. Hat sie eine Pflegestufe? Dann wäre auch etwas Geld für zeitweise Hilfe da (Pflegedienst).
Sind Angelegenheiten wie General - und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geregelt? Wenn nicht (Entschuldigung, der Verdacht kommt bei mir auf, wenn Sie mit der Schwiegermutter noch nichtmal über ihre Finanzen geredet haben!), dann sollte das Ihr Mann schnellstmöglichst tun zusammen mit seinen Geschwistern wenn er welche hat oder ggf mit Ihnen.
Sonst ist für Ihre Schwiegermutter bald ein amtlicher Betreuer vom Amtsgericht zuständig, zumal Sie anscheinend nicht in der Nähe wohnen. Der kann je nachdem über Aufenthaltsort und Finanzen Ihrer Schwiegermutter entscheiden. Meistens versucht ein Amtsgericht, einen fähigen Betreuer in der Familie zu finden, aber wenn Sie weit weg sind, ist das wieder möglicherweise fraglich....Da berufliche Betreuer oft überlastet sind oder deren Kontrolle auch mal versagt, gibt es auch vereinzelten Mißbrauch, im Spiegel kam dieses Jahr mal ein Artikel darüber, z.B. wurden alte Menschen von einzelnen Betreuern abgezockt (z.B. Grundstück!), in einem anderen Fall hat ein Betreuer Abzocke durch einen Heimbetreiber aufgedeckt,der hatte Reizwäsche für seine Frau auf Kosten von Heimbewohnern bestellt . Wenn Sie bzw Ihr Mann keine General - und Vorsorgevollmacht haben, haben Sie es viel schwerer, sich um die Schwiegermutter in ihrem Sinne zu kümmern.
Das sehe ich als die Angelegenheit an, die schleunigst geregelt gehört, sonst handeln Sie sich /Ihrer Schwiegermutter womöglich massive Scherereien ein! Ich hoffe ich schieße hier nicht übers Ziel hinaus, aber da Sie noch nichtmal über die Finanzen der Schwiegermutter Bescheid wissen und sich schon Gedanken über eine Kreditaufnahme für eine Immobilie machen, habe ich mir Sorgen gemacht, daß Sie das mit Abstand Wichtigste nicht vergessen.
mfg Schwertlilie