Ich habe zwei Verfahren mit IMHO glasklarem Sachverhalt geführt und auch andere gleichermaßen glasklare Fälle vor Gericht gesehen, die auch verloren wurden. In einem dritten Verfahren hatte ich zwar Recht zugesprochen bekommen, konnte dieses Recht aber nicht durchsetzen.

Mir hat mein damaliger Rechtsanwalt bereits beim ersten Gespräch eine Geschichte erzählt, deren innnere Weisheit ich nicht hoch genug einschätze:

Der RA Müller läuft mit seinem Kollegen RA Maier die Strasse hinunter. Da rempelt ein Penner Müller an und raunzt den an: "Sie, Herr Müller, Ihr Hund hat mich gebissen. Ich verklage Sie auf Schmerzensgeld!"

Müller zückt seine Brieftasche, zieht einen Hunderter raus, entschuldigt sich demütig und gibt dem erfreuten Penner den Schein, der sich damit verdrückt. Maier ist entsetzt: "Herr Kollege Müller, Sie haben doch gar keinen Hund!" "Das wissen Sie und das weiss ich, Kollege Maier, aber weiss das auch der Richter?"
Und von so einem lässt sich ein Mandant vertreten und bezahlt ihn noch dafür - was da 'rauskam, hätte man ihm vorher sagen können.

Wie aus dem Leben gegriffen, mit zwei kleinen Fehlern: Der wahre Penner war RA Müller, der soll sich seine Studiengebühren wiedergeben lassen.

Nein, die vergeudete Lebenszeit ist teurer...
Wieso? Der kriegt sein Geld von seinen Mandanten, egal ob die ihre Prozesse gewinnen oder verlieren. Dem tut ein Hunderter nicht weh.

Aber so lange ihm keine Schuld bewiesen werden kann, kann er auch zu nichts verurteilt werden.

Wovon träumst Du nachts?
Recht verschieden. Jedenfalls nicht, dass die durch nichts belegbare Aussage eines Asozialen (der dem Gericht sicher auch bekannt ist), der Hund eines zugelassenen Anwalts hätte ihn gebissen, als "beweiskräftiger" gewürdigt werden könnte als die des Anwalts (und eines Zeugen, selber Anwalt).

Außerdem könnte der Penner nicht mal klagen - wie soll er die Prozesskosten aufbringen?

PKH
Die gibt's nur, wenn er die Erfolgsaussichten begründen kann. Aus.