vielen Dank an tequilla.
Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge habe ich durch Entgeldumwandlung?
Bis zu welcher Höhe? Wird der Betrag versteuert und wenn ja, in welcher Form?
Danke
vielen Dank an tequilla.
Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge habe ich durch Entgeldumwandlung?
Bis zu welcher Höhe? Wird der Betrag versteuert und wenn ja, in welcher Form?
Danke
Hallo Frischling62,
bevor man hier wieder endlose Texte schreibt, lesen Sie biite hier:
Was der Text bei Wikipedia leider nicht verrät: Die Zahlungen sind nur bis zur jeweiligen BBG befreit.Wenn Frischling 62 also beispielsweise über der BBG zur Rentenversicherung verdient und dies auch nach Abzug der Beiträge für die Entgeltumwandlung der Fall sein sollte,entfällt die Sozialabgabenfreiheit.
Aus diesem einfachen Grund rentiert sich eine Entgeltumwandlung nicht für jeden gleich sondern ist in hohem Maße auch einkommensabhängig.
In Kombination eines Verdienstes unterhalb der BBG für die Rentenversicherung mit der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung gibt es wohl kaum eine lohnendere Form der Altersvorsorge,wenn wir von einer lebenslangen Leibrente sprechen wollen.
In der Auszahlphase fallen bei einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung ja immerhin bekanntermaßen keine Beiträge zur Krankenversicherung an.
Ein zu benennender Nachteil,der in die Pro-/Contrabetrachtung einbezogen werden sollteurch eine Entgeltumwandlung und die damit verbundene Verringerung des Bruttoeinkommens vermindern sich auch die Ansprüche bei z.B. der Altersrente,da ja weniger Abgaben bezahlt werden.
Guten Abend Mike Spezi,
vielen Dank für den Link, leider sind die 4% der Beitragsbemessungsgrenze schon ausgeschöpft.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Sehen Sie, habe ich mir es doch gedacht. Hat man sich endlosen Redeschwall, wie hier leider oft üblich, erspart.
Ohne nähere Kenntnis Ihre Einkommenssituation und sonstiger Aufstellung, kann man hier kaum Ratschläge erteilen. Ich kann von hier aus nicht beurteilen, wie sich Ihre steueliche Gesamtsituation darstellt. Nutzen Sie auch bereits die Form der Basisrente? Eventuell auch als Einmalzahlung?
zur besonderen Beachtung Textauszug: Wem nutzt die Rürup-Rente?
Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.
Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Hierbei ist einschränkend zu erwähnen, dass das absetzbare Kontingent um den Arbeitnehmer-Anteil sowie den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu kürzen ist und die Beiträge selbst wiederum um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur GRV gekürzt werden (bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur GRV)...........
Sie sehen also, auch hier gibt es wieder Einschränkungen zu beachten.
Haben Sie einen Steuerberater? Wenn ja, lassen Sie sich von diesen Ihre Möglichkeiten zur Ausschöpfung berechnen. Anschleißend kann man darüber nachdenken, ob oder in welches Produkt man zusätzlich fürs Alter Rücklagen schaffen kann.
Wohnungskauf für Sie interressant? Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen???
Man kann solche Dinge, wie sie in Ihrem Fall liegen, in einem Forum nicht klären. Dazu muss man wirklich gemeinsam an einen Tisch. Sicher haben Sie vor Ort eine Person im Finanz / Versicherungsbereich, die Ihr Vertrauen genießt. Mit der sollten Sie als erstes reden.
Hallo Mike Spezi,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Zwecks Steuerabschreibung-Immobilien vorhanden, KLV`s seit Anfang der 90 Jahre vorhanden,betriebliche Altersvorsorge ausgeschöpft,klassische RV vor 2005 abgeschlossen vorhanden. Ich habe die Rürup Rente nie als Alternative betrachtet??
Was meinen Sie mit dem Sonderausgabenbetrag? Kann ich 20T in Rürup einzahlen und steuerlich geltend machen?
theoretisch ja, allerdings wie ich schon sagte,kann man dies von hier aus nicht zielführend beantworten. Deshalb mein Vorschlag, sich mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Seit 2006 wurde hier vom Gestzgeber nachgeregelt, da zuvor ein sogennater steuerlicher Verpuffungseffekt auftrat und sich die Beiträge zur Rürup nicht steuermindernd auswirkten. Deshalb wurde über die Ausschöpfung der Sonderausgaben , oder Vorsorgeaufwendungen hinaus der Wert von 20,000 Euro / verh. 40.000 Euro geschaffen, um den Selbstständigen oder Besserverdiener gleichermaßen steuerlichen Anreiz zu schaffen, wie z.Bsp dem Riestersparer.
Gegenwärtig sind 74% davon steuerlich geltend zu machen. Trotzdem kann es sein, dass dieses Produkt für Sie auch nicht zwingend sinnvoll ist.
Nachdem was Sie hier schreiben, sind Sie finanziell und auch sonst gut aufgestellt. So kann es schon sein, dass Sie als Rentner nicht unbedingt einen sehr geringeren Steuersatz nachweisen, als jetzt im Erwerbsleben. Z. Bsp. spätere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder ähnl.
All diese Produkte sind nachgelagert steurpflichtig und machen eigentlich nur dann Sinn, wenn davon auszugehen ist, dass mein persönlicher Steuesatz später sehr viel geringer ausfällt. Außerdem ist die Basisrente nicht kapitalisierbar und auch sonst aus meiner Sicht ein etwas starres Produkt. Bestenfalls hier eine zusätzliche Alternative den Fiskalrittern etwas Geld zu entziehen.
Dies zu prüfen folgen Sie bitte meiner Empfehlung zum Steuerberater oder kompetenten Makler.