Ein Versicherungsvertrag z.B. eine Privathaftpflicht läuft bis zum 30. November. Heute bekommt der Versicherer eine Kündigung zu einem falschen Termin (z.B. ...hiermit kündige ich sofort oder hiermit kündige ich zum 31.08.2012).
Antwort des Versicherers:....Kündigung zum falschen Termin, daher unwirksam. Bitte neue Kündigung zusenden.
Ich habe bewusst versucht das Beispiel allgemein zu halten.
Handelt der Versicherer hier richtig? Muss man eine Kündigung zum falschen Termin wirklich neu zusenden oder muss der Versicherer die Kündigung nicht automatisch zum richtigen Termin bestätigen?
Danke für die schnelle Antwort. Wenn ich noch weiterfragen darf, warum ist das so? Ich will jetzt keine Haarspalterei betreiben da man das Problem ja durch eine einfache Formulierung (wie von Ihnen beschrieben) umgehen kann. Dennoch halte ich das Vorgehen nicht gerade als sehr kundenorientiert.
Habe das Schreiben bei einem Bekannten gesehen und muss sagen dass ich solche Antworten auf Kündigen bei Handyverträgen,Sky etc. bisher noch nicht gesehen habe.