Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

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  1. Avatar von Martins
    Martins

    Standard Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

    Hallo Leute, jetzt ist es mir schon zweimal passiert, dass ich in einem Warenhaus für Elektrogerate/Hifigeräte einen Ratenkauf getätigt habe. Das nötige kleingeld fehlte eben mal gerade und das Angebot war aber so, dass man es kaum ausschlagen konnte. Dann habe ich eben zugeschlagen und die Sachen auf Raten gekauft.

    Erst jetzt beim zweiten Mal ist mir aber so richtig aufgefallen, dass ich beim Antrag auf Ratenkauf auch nach meinem Arbeitgeber gefragt wurde.
    Ich habe ihn natürlich auch mit allen Daten angegeben, denn sonst hätte das mit dem Ratenkauf ja nicht geklappt.
    Wozu muss man aber diese Angaben machen? Wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sein Angestellter gerade einen Ratenkauf getätigt oder einen Kreditr aufgenommen hat?

    Gruß,
    Martins

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

    Sollte eine Rate ausbleiben, werden die mit deinem Arbeitgeber in Verbindung treten um eventuell eine Gehaltspfändung zu ziehen. Was genau in den AGB solcher Verträge steht, kann ich nicht sagen, ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man nun einfach da anruft und mitteilt, dass du auf Pump gekauft hast. Das bringt denen net viel. Ist nur für den Fall der Fälle, dass deine Raten ausbleiben.

    edit:
    Gehalts- oder Lohnpfändung...keine Ahnung was du erhälts
    Nur der Vollständigkeit halber...

  3. Avatar von tequila
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    Standard AW: Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

    Sollte eine Rate ausbleiben, werden die mit deinem Arbeitgeber in Verbindung treten um eventuell eine Gehaltspfändung zu ziehen.
    Und dann überweist der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes an Neckermann??Wohl kaum.Der Gläubiger veranlasst eine Pfändung des Gehaltskontos bei der Bank.Diese muss befriedigt werden,damit die Pfändung aufgehoben wird und Überweisungen und Barabhebungen wieder möglich sind.Das der Arbeitgeber von der Pfändung erfährt,ist mehr als unwahrscheinlich.

  4. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

    Befinde ich mich in Rückstand mit mehreren Raten und der Gläubiger erwirkt einen Schuldtitel gegen mich, welchem ich nicht widerspreche, KANN er meinen Arbeitgeber informieren und diesen Titel geltend machen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, bei der Begleichung dieser Schuld zu unterstützen, selbst wenn es das heisst, dass er die bestellten Schuhe bei Neckermann & Co. zahlt und dafür das Gehalt kürzt.

    Wenn sich der Gläubiger überlegt, mir lieber Wertgegenstände in meiner Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher wegpfänden zu lassen, dann kann er das ebenfalls machen. Die Gehaltspfändung ist neben der Pfändung durch den Vollzieher und der Kontopfändung eine Möglichkeit für den Gläubiger an sein Geld zu kommen.

  5. Avatar von tequila
    tequila ist offline

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    Standard AW: Werden dem Arbeitgeber Informationen über Kredite gegeben?

    Mal abgesehen davon,dass das mit der Frage des TO rein gar nichts mehr zu tun hat,war im ersten Beitrag noch die Rede von einer Rate im Rückstand.
    Jetzt sind wir also schon bei mehreren Raten oder gleich einem vollstreckbaren Titel.Es bleibt dabei:Wenn eine Rate ausbleibt,erfährt der Arbeitgeber davon nichts.

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