Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

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  1. Avatar von Harras
    Harras

    Standard Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Einer meiner Kollegen hat neulich ein Arbeitszeugnis haben wollen, damit er mal etwas Aktuelles in den Händen hat, falls er sich irgendwo neu bewerben muss. Denn dann muss es ja immer sehr schnell gehen und erfahrungsgemäß dauert es ja einige Zeit, bis das Zeugnis dann fertiggestellt ist.
    Unser Chef hat sich aber geweigert, ihm dieses Zeugnis praktisch ohne jeden Grund auszustellen. Er argumentierte damit, dass dann ja jeder Mitarbeiter kommen könnte und das den Rahmen der Verwaltungsmitarbeiter sprengen würde.
    Tatsache ist aber, dass die Erstellung des Zeugnisses in einem anderen Fall beinahe ein halbes Jahr gedauert hat.

    Hat man also ein Recht darauf, sich auch ohne Kündigung ein Zeugnis ausstellen zu lassen?

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Ein Recht auf Arbeitszeugnis gibt es. Das Gesetz sagt, dass man bei Beendigung des Verhältnisses ein Arbeitszegnis erhält. Dass man sich zwischendurch eins machen lässt geht (nach meinem Wissen!) nur aus folgenden Gründen:

    - Positionswechsel innerhalb des Unternehmens mit neuem Arbeitsgebiet
    - Bewerbung auf eine Arbeitsstelle bei einem anderen Unternehmen

    Der zweite Grund ist natürlich ein wenig schwer dem Arbeitgeber zu erklären, da es man hier natürlich sein Verhältnis zum Arbeitgeber leicht stört (erfahrungsgemäß).

    Das sind zumindest die Erfahrungen die ich gemacht habe. Vielleicht hatte ich auch nur einfach nette Arbeitgeber die eins ausgestellt haben, obwohl die Pflicht nicht besteht.

  3. Avatar von Dahut
    Dahut ist offline

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    Standard AW: Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Man kann sich aus verschiedenen Gründen ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, z.B. bei Wechsel des Vorgesetzten, neuen Aufgaben, absolvierten Fortbildungen, etc. Zum Teil reicht auch eine längere Betriebszugehörigkeit als Grund aus.
    Es gibt anscheinend keinen Rechtsanspruch darauf, aber bei berechtigtem Interesse wird dazu geraten, das auszustellen. Auf jeden Fall sollte im Zwischenzeugnis die Begründung stehen, warum es ausgestellt wurde.
    Ich glaube, wenn man dem Arbeitgeber glaubhaft versichert, dass man das Zwischenzeugnis z.B. gerne hätte, weil sich die Aufgaben geändert haben, wird er das auch ausstellen.

  4. Avatar von Frankisar
    Frankisar ist offline

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    Standard AW: Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Kurz gesagt - ja selbstverständlich!
    Ein Arbeitszeugnis ist ja nun mal das Dokument, mit dem man sich auch weiter bewirbt. Es gibt sicherlich einige Arbeitgeber, die es nicht selbst ausstellen oder bloß ein schlecht gemachtes, allgemeines Schreiben verwenden. In diesem Fall rate ich, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben und nur noch unterschreiben zu lassen.
    In Sachen Zwischenzeugnis wurde bereits alles gesagt.

  5. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Kann der Mitarbeiter ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Allerdings kann ein Anspruch aus einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag entstehen. Die Gründe wurden oben schon genannt. Neue Aufgaben, neuer Chef, Betriebsübergang, Vorlage bei Bank, Behörde oder zur Weiterbildung etc.

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