Zitat von
Matthiashase
Mit den Einnahmen hat es nichts zu tun, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt oder nicht. Das richtet sich nur danach, ob man seinen Beruf noch zu 50% ausüben kann oder nicht (bzw. irgendeine Arbeit nur zu 50% ausüben kann, je nach Bedingungen).
Wie kommt man nur zu solch einer Antwort ?
Bitte einmal in aller Ruhe nachfolgende Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchlesen:
§ 2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
(1) Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte ver fall, was ärztlich nachzuweisen
ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %
außerstande ist, ihren vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt
ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war, nachzugehen. Bei einem geringeren Grad der Berufs unfähigkeit
besteht kein Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.
(2) Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Er fahrung
und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähig keit vor. Als entsprechend wird dabei nur
eine solche Tätigkeit angese hen, die keine deutlich abweichenden Kenntnisse
und Fähigkeiten er fordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht
spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt.
Unzumutbar ist dabei in der Regel eine Einkommensminderung von 20 % oder
mehr gegenüber dem jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf,
wobei die individuellen Gegebenheiten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung
zu berücksichtigen sind. Im begründeten Einzelfall kann auch eine unter
20 % liegende Einkommensmin derung unzumutbar sein. Auf eine abstrakte Verweisung
wird verzichtet.
(3) Bei einer selbstständig oder freiberuflich tätigen versicherten Person setzt
Berufsunfähigkeit zusätzlich voraus, dass sie außerstande ist, durch zumutbare
Umorganisation ihres Arbeitsplatzes oder ihres Tä tigkeitsbereichs sowie durch
Zuweisung betrieblich anfallender Arbeits abläufe an Mitarbeiter, sich ein Tätigkeitsfeld
zu schaffen, das minde stens 50 %ige Berufsunfähigkeit ausschließt.
Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig ist, vom
Versicherungs nehmer oder der versicherten Person aufgrund ihres maßgeblichen
Einflusses auf die Geschicke des Unternehmens realisiert werden kann, nicht
zu einer auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbuße führt und keinen
erheblichen Kapitalaufwand er fordert. Die Stellung als Betriebsinhaber muss erhalten
bleiben.
Gruß