Müssen Verwaltungen persönliche Schäden am Haus ersetzen?

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  1. Avatar von Diver30
    Diver30

    Standard Müssen Verwaltungen persönliche Schäden am Haus ersetzen?

    Gestern war ich bei meiner Stiefmutter und habe gesehen, dass die Verwaltung ein Gerüst aufgestellt hat, um die Fassade zu streichen. Bei der Aktion sind leider die Blumenkästen meiner Stiefmutter so beschädigt worden, dass man sie nicht mehr benutzen kann und die Blumen darin umgepflanzt werden müssen.

    Das ist insgesamt ganz schön viel Geld und ich wüsste gerne, ob eine Wohnungsverwaltung dafür aufkommen muss oder ob das ein persönliches Risiko ist, das man als Mieter trägt.

    Diver30

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Müssen Verwaltungen persönliche Schäden am Haus ersetzen?

    Wer hat sie denn kaputt gemacht? Die Hausverwaltung doch nicht, oder? Wenn, dann der Gerüstbauer. Und der wird sicherlich gegen solchen Schäden versichert sein.

  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Müssen Verwaltungen persönliche Schäden am Haus ersetzen?

    Hallo Diver,

    bei dieser Schilderung geht einiges durcheinander!

    Zitat Zitat von Diver30
    Gestern war ich bei meiner Stiefmutter und habe gesehen, dass die Verwaltung ein Gerüst aufgestellt hat, um die Fassade zu streichen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwaltung (ich vermute Du meinst die Hausverwaltung) ein Gerüst aufgestellt hat.

    Dafür ist ein Gerüstbau-Unternehmen zuständig.

    Bei der Aktion sind leider die Blumenkästen meiner Stiefmutter so beschädigt worden, dass man sie nicht mehr benutzen kann und die Blumen darin umgepflanzt werden müssen.
    Bei solchen Aktionen informiert normalerweise die Hausverwaltung die Mieter im Vorfeld, mit dem Hinweis Balkone und Fensterbänke abzuräumen.

    Wenn dies geschehen ist, hat Deine Stiefmutter keinen Anspruch auf irgendeine Leistung.

    Gruß

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