Hallo,
ich habe eine kleine Frage zum Verständnis zum Bereitsstellungszins, den wir derzeit kräftig Monat für Monat (ich hoffe aber nicht mehr lange) zahlen.
Wenn ich mir nähere Informationen zu diesem Zins google, dann ist die offizielle Erklärung die, dass die Bank im Regelfall das Geld zu ungünstigeren Zinsen solange anlegen muss, bis der Kredit abgerufen wird. Aus diesem Zinsnachteil im Vergleich zum sofort voll ausgezahlten Kredit begründet sich das Erfordernis eines Bereitstellungszinses.
Jetzt ist ja der Kredit bei Abschluss und die daraus resultierenden Raten in der Annahme berechnet (und die Restsumme nach 10 Jahren) worden, dass das Geld bei Bereitsstellung abgerufen wird.
Es wird jedoch jetzt nicht komplett abgerufen und wir zahlen den Zins. Somit ergibt sich doch eigentlich eine ggf. andere Rate aber sicher eine andere Restsumme nach 10 Jahren (weniger), weil wir eben nicht alles sofort abgerufen haben (und wir ja auch schon vor dem Komplettabruf die BZ gezahlt haben).
Versteht jemand meinen Gedankengang? Anders formuliert. Die Bank kann mir doch nicht zusätzlich Kohle dafür abverlangen, dass ich das Geld nicht sofort abrufe und später den selben Abzahlungsplan und Restsumme präsentieren.
Wenn das so ist wie ich denke? Wird die Rate noch einmal korrigiert oder verändert sich einfach die Restsumme?
Hallo,
die AW hilft mir in sofern nicht weiter, als dass sie meine Frage nicht beantwortet.
Wenn für die Summen, die wir in der Zeit abgerufen haben, Zinsen berechnet werden, dann ist das ja i.O. - stellt sich immer noch die Frage, ob eine neue Berechnung bzw. Änderung der Restsumme nach 10 JAhren stattfindet, denn der mir vorliegende Tilgungsplan geht ja eigentlich von einem Komplettabruf aus, oder - d.h. ich hätte die Summe mit dem Fälligwerden des Kredites komplett abgerufen und später pünktlich die vereinbarten Raten bezahlt. Jetzt verschiebt sich alles, ich rufe nicht alles sofort ab, also erspare ich mir doch einen Teil der Zinsen - ich zahle doch schon jetzt BZ.
Auf den ausgezahlten Betrag bezahlt man in der Regel die Bauzeitzinsen;
und auf den nicht ausgezahlten betrag berechnen viele Banken noch Bereitstellungszinsen.
Ich weiss ja nicht, was genau vereinbart worden ist, aber bis zum vollständigen Abruf wird man wohl Bereitstellungszinsen verlangen;
so dass der eigentliche Tilgungsplan erst bei vollständigem Abruf des Darlehens beginnen würde.
ich habe zwar die Frage nicht zu 100% verstanden, aber versuche dennoch mal Licht ins Dunkle zu bringen.
Die volle Darlehensrate, also Zins und Tilgung, beginnt überlicherweise erst nach Vollauszahlung des Darlehens. Bis dahin ist der Zins für den abgerufenen Darlehensanteil zu zahlen und für den noch nicht abgerufenen Anteil der Bereitstellungszins.
Den Bereitstellungszins rechtfertigen die Banken mit dem Zinsschaden, durch den entgangenen Darlehenszins. Der Darlehenszins ist höher als der Zins, für den die Bank das Geld zwischenzeitlich (ja nur kurz) anlegen kann.
Bis zur Vollauszahlung des Darlehens wird sich die monatliche Belastung laufend ändern. Nach Vollauszahlung steht dann die Rate bis zum Ende der Zinsbindung fest. Der Tilgungsplan verschiebt sich jedoch nach hinten.