Hallo an Alle,
2002 habe ich einen Darlehensvertrag und einen Bausparvertrag (BHW Dispo maXX) abgeschlossen um eine Eigentumswohnung zu erwerben und finanzieren.
Die Zuteilung des Bausparvertrag ist am 01. August 2012 fällig und die ersten zehn Jahre der Finanzierung mit Zinsfestschreibung enden zum 30.09.2012.
Nun möchte ich Darlehen sowie Bausparvertrag ablösen. Entweder durch eine neue Finanzierung oder Verkauf. Die BHW gibt leider keinerlei Auskünfte, wie dies umgesetzt werden kann. Ich habe einen neuen Darlehensvertrag erhalten und MUSS diesen lt. BHW unterschreiben und zurücksenden. Zur Unterzeichnung wäre ich rechtlich verpflichtet. Einer anderweitigen Tilgung des BHW Baudarlehens könne die BHW nicht zustimmen.
Nun weiß ich nicht was ich machen soll, denn ich will weder einen weiteren Bausparvertrag noch ein Darlehen von der BHW. Telefonische oder gar schriftliche Auskünfte der BHW = 0.
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
cs
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#2
noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BHW
Hallo Wellensittig,
wenn die Zinsfestschreibung des endfälligen Darlehens (gehe davon aus, dass es ein vor-, oder zwischenfinanzierter Bausparvertrag war) ausläuft, können sie ablösen wie sie es für richtig halten.
Sie sind nicht verpflichtet das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen bzw. abzunehmen. Selbst wenn sie das wären, schon einen Monat später lässt sich das Bauspardarehen komplett wieder ablösen!
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#3
AV-Planer
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AW: Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BHW
Hallo,
diese Masche verfolgt der BHW schon recht lange. Bei Abschluß des Bausparvertrages und des Hypothekendarlehens wird dem Kunden gesagt, er müsse das spätere Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen und würde ja dann sogar die rückwirkend höhere Guthabenverzinsung in Anspruch nehmen können und würde auch die Abschlußgebühr erstattet bekommen.
Möchte man dann zum Ende der Zinsbindung das Darlehen anderweitig ablösen und auch das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen (so wie du jetzt) sieht der BHW das nun plötzlich völlig anders, als es dem Kunden in der "Beratung" beim Abschluß verkauft wurde. Es wird dann als bedauerlicher Beratungsfehler gesehen und der Mitarbeiter ist im Zweifel sowieso nicht mehr da. Dann ist es plötzlich völlig klar, dass der Kunde natürlich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen müsse, dies sei ja im ursprünglichen Darlehensvertrag so klar geregelt. Leider ist das LG Hannover hier alles andere als verbraucherfreundlich und stellt sich auf die Seite des BHW.
Hintergrund der Vorgehensweise des BHW ist die Vermeidung der Erstattung der höheren Guthabenverzinsung sowie der Abschlussgebühr. Angesichts der seit langem niedrigen Marktzinsen, möchte kaum jemand das Bauspardarlehen nutzen sondern finanziert lieber anderweitig.
Meine Kunden berichten immer wieder davon, wie der BHW-Verkäufer die Flexibilität (wie in den Tarifbedingungen des Dispomaxx beschrieben) heraus gestellt hat und zusätzlich auf die Möglichkeit der Sicherung, des (zur damaligen Zeit niedrigen) Darlehenszins verwiesen.
Ist mir jetzt aber unklar, wieso der Kunde deswegen einen neuen Vertrag unterschreiben muss;
entweder ist das im ursprünglichen Kreditvertrag schon geregelt, dass die 2. Phase der Finanzierung über das Darlehen der Bausparkasse läuft;
andernfalls kann der Kunde doch nicht gezwungen werden einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Danke für alle Nachrichten.
Das ist ja genau mein Problem. Die zehn Jahre sind um, das Objekt wird verkauft, dann sollte doch alles klar sein, dachte ich. Zumal die BHW bereits vor zwei Jahren, als das Objekt ebenfalls zum Verkauf anstand, extrem hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt hat, so dass wir zu dem damaligen Zeitpunkt auf den Verkauf verzichtet haben. Damals war keine Rede davon, dass es nach den 10 Jahren Zinsfestschreibung nicht möglich ist, den Vertrag zu kündigen. Zitat aus dem Vertrag: Ein danach eventuell verbleibender Darlehensbetrag wird durch die restliche Bausparsumme bei Zuteilung, nicht jedoch vor Ablauf einer weiteren Zinsfestschreibung abgelöst.
Der neue Tilgungsplan hat einen Sollzinssatz von 4,75%....
Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich da raus komme. Weder mein Berater (der antwortet seit Wochen nicht mehr auf meine Mails) noch die Zentrale geht auf meine Schreiben ein.
Mir rennt die Zeit davon.
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#6
C. Andreas
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C. Andreas
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AW: Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BHW
Zitat von Wellensittich
Danke für alle Nachrichten.
Das ist ja genau mein Problem. Die zehn Jahre sind um, das Objekt wird verkauft, dann sollte doch alles klar sein, dachte ich. Zumal die BHW bereits vor zwei Jahren, als das Objekt ebenfalls zum Verkauf anstand, extrem hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt hat, so dass wir zu dem damaligen Zeitpunkt auf den Verkauf verzichtet haben. Damals war keine Rede davon, dass es nach den 10 Jahren Zinsfestschreibung nicht möglich ist, den Vertrag zu kündigen. Zitat aus dem Vertrag: Ein danach eventuell verbleibender Darlehensbetrag wird durch die restliche Bausparsumme bei Zuteilung, nicht jedoch vor Ablauf einer weiteren Zinsfestschreibung abgelöst.
Der neue Tilgungsplan hat einen Sollzinssatz von 4,75%....
Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich da raus komme. Weder mein Berater (der antwortet seit Wochen nicht mehr auf meine Mails) noch die Zentrale geht auf meine Schreiben ein.
Mir rennt die Zeit davon.
Hallo,
wenn man auf das Bauspardarlehen verzichtet kann man bei der BHW nach 7 Jahren Laufzeit den Bonus beantragen. Stellt sich die BHW jetzt quer, dann würde ich im ersten Schritt den Ombudsmann Bausparen kontaktieren. Eine Hilfestellung ist kostenlos. bausparkassen.de: Informationen
Wenn das Darlehen zu 4,75 aufgenommen werden muss, dann ist das jetzt auch kein Beinbruch, da man jederzeit im Bauspardarlehen komplett ablösen kann. D.h. Bauspardarlehen aufnehmen, einen neuen Kreditgeber suchen und damit das Bauspardarlehen ablösen mit den Zinsen von heute.
Hallo Herr Andreas,
danke für die Information. Wir möchten nicht neu finanzieren, sondern durch den Verkauf alles ablösen. Wenn wir jetzt ein weiteres Bauspardarlehen unterschreiben, tappen wir doch genau in die Falle, wie von Herrn Leuschner beschrieben, oder?
Alles ist geregelt, die Unterlagen liegen bereits beim Notar. Nur was ist, wenn die BHW sich bezüglich der Eintragung im Grundbuch querstellt? Den Ombusmann haben wir ebenfalls eingeschaltet - auch hier bis jetzt keine Reaktion.
Herr Andreas (wie auch ich in meinem frühen Beitrag oben) haben doch ganz klar verdeutlicht, wie das zu handhaben ist. Bauspardarlehen können jederzeit teilweise oder komplett zurück geführt werden. Somit nimmt man nach Zinsfestschreibung die Zuteilung an - so man denn dazu gezwungen wird, was nach meiner Meinung nicht der Fall sein wird und sein darf - und löst dann einen Monat die Restvaluta/Bauspardarlehen aus dem Verkaufserlös wieder ab!
Es wird ja keine neue Grundschuld eingetragen, die alte valutiert weiter, insofern geht das reibungslos ineinander über.
Bei den zwischen-, und vorfinanzierten Bausparfinanzierungssofortvarianten - wir sprechen hier von einem Kombiprodukt (Konstantdarlehen/TA Darlehen) - war bei Zuteilung die Bonus -, und AG Rückerstattungsoption immer per Vertrag ausgeschlossen.
wenn man auf das Bauspardarlehen verzichtet kann man bei der BHW nach 7 Jahren Laufzeit den Bonus beantragen.
Das ist eigentlich richtig. Das Problem ist, beim vorausfinanzierten BSV lässt sich der BHW im Darlehensvertrag die Klausel (siehe Zitat aus dem Vertrag von Wellensittich) einbauen. So muß man eben das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, kann dies zwar natürlich sofort tilgen, verliert aber sämtliche Zinsboni oder Erstattungen.
Hallo zusammen,
lange ist es her dass ich im Forum war, denn ich dachte mit dem Verkauf der Immobilie und dem Verzicht der Bonizahlung hat sich nun alles erledigt.
Aber weit gefehlt. Bei der BHW weiß die rechte Hand nicht was die linke tut. Also nach erfolgreichem Verkauf und auch entsprechender Grundbuchlöschung wurde mir einfach ein willkürlicher Betrag (673,-)abgebucht. Über die Hotline bei BHW anzurufen ist sinnlos (1/2 Stunde Wartezeit ist das Minimum und dann hat man jemand inkompetenten am Apparat, der/die einen wieder in die Warteschleife setzen). Auch die Durchwahlen der Mitarbeiter bringen nichts, denn wenn nach langer Besetztzeit jemand an das Telefon geht, dann ist es ein anderer Mitarbeiter und der Mitarbeiter auf meinem Schreiben ist "unbekannt".
Also habe ich mal wieder geschrieben und um Erklärung bzw. Auflistung des Betrages gebeten, der mir abgebucht wurde. Leider kam keine Reaktion und so habe ich nach über zwei Wochen den Einzug rückbuchen lassen.
Nun (nach ca. 1 Woche) hat BHW wieder einfach einen Betrag abgebucht diesmal sind es 499,00 Euro. Natürlich auch hier wieder ohne Buchungstext.
Obwohl mir die BHW in einem ihrer Schreiben mitteilte, dass sie nun die Lastschriften eingestellt haben und ich alle Einzugsermächtigungen gekündigt habe, bucht BHW weiterhin ab.
Was soll ich tun??? Den Betrag wieder rückbuchen lassen? Warten bis vielleicht irgendwann ein Schreiben kommt?
hallo wellensittich,
ich kann die kaum helfen, da ich es ende 2013 selbst mit deinem ursprunglichem problem zu tun bekommen werde. ich stelle jetzt fest, dass bhw mir die damals (2003) geltenden bausparbedingungen nur als auszug zur verfügung gestellt hat und ich in wesentlicher hinsicht im dunkeln tappe. der o. a. auszug trägt die fassung "15.09.2003", evtl. würde mir aber auch die 1 jahr ältere fassung weiterhelfen. könntest du mir eine kopie überlassen? beim bhw will ich keine schlafenden hunde wecken. danke für die mühe. (pherrlich@arcor.de)
auch ich war in dieser misslichen Lage mit BHW und habe per 01.01.2013 per Forwarddarlehen umgeschuldet.
Man sollte sich gründlich informieren (hab ich 5 Jahre im voraus schon getan), einfach spätestens 6 Monate vor Ablauf das Kündigungsformular der BHW anfordern (!), ausfüllen und hinschicken und dann klappt es auch. Hab mir hier fachkundige Unterstützung im Forum dazu gesucht!!
Man muss natürlich auch dann Geduld haben, eine Kündigungsbestätigung mehrfach anfordern, auch die Ablösesumme genau prüfen. Aber das kennen ja die meisten, die bei BHW gelandet sind.
Am besten alles online im Kundencenter oder per Schreiben.
Hotline, kann man sich schenken.
Aber allen kann ich nur beipflichten, BHW - nie wieder.
Bin froh, dass ich das nach 10 Jahren nun bald hinter mir habe.
Ach ja, abbuchen tun sie auch noch, trotz widerrufener Einzugsermächtigung. Diesmal nur die Tilgung, aber trotzdem falsch!
Ich hab noch offen, ob ich zurückbuche, hatte die Hotline angerufen, jaja, ein Versuch...warte nun noch 1 Woche....
und dann ist hoffentlich der Spuk BHW vorbei und ich bin bei meiner neuen Bank.
ich habe im Juni 2006 einen Bausparvertrag mit der BHW geschlossen, um den Bau eines Eigenheimes zu finanzierenen. Ich will hier die Schwierigkeiten nicht genau ausbreiten, der Bau missglückte nach dem Provision und Grundstück bezahlt waren. Da es nicht möglich war, das Grundstück in absehbarer Zeit zu bebauen, habe ich versucht irgend wie aus der Sache herauszukommen, indem ich der BHW ein bereits bebautes Grundstück für die Restsumme als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, in dem ich seit dem Lebe und fleißig meine Raten abzahle. Der Vertag wurde 2008 geteilt und mir wurde mehrfach mitgeteilt (mündlich), dass die BHW keine unbebauten Grundstücke finanziert und ich dieses veräußern soll. Nachdem nun nach Jahren mit einem neuen Bebauungsplan, das Grundstück veräußer bar ist. Habe ich mich in diesem Jahr, dass erste Mal im Juni an die BHW gewandt, mit der Anfrage ob ich verkaufen kann. Ja, ich müsste nur den Bausparvertrag kündigen. Es kam erst im Oktober 14 zum Verkauf, ich kündigte das Darlehen mit dem Zusatz, sobald wie möglich.
Das erste Schreiben der BHW setzt mir zur Abnahme eine Frist bis Monatsende und einer Summe im 4stelligen Bereich, ohne weitere Erklärungen, wie sich diese Zusammensetzt. Der zuständige Berater vor Ort bekommt keine Einsicht in den Fall und man droht mir mit weiteren Kosten, wenn ich und andere Beteiligte nicht binnen 7 Tage schriftlich erklären, der Bausparkasse den Schaden zu ersetzen. Sollte ich das Schreiben nicht bis nächsten Donnerstag zurückschicken und den Betrag nicht bis zum Stichtag knapp 4 Wochen überwiesen haben. Wird die Ablösung nicht Anerkannt, da ich das Grundstück laut §§ 489 f.BGB n.F. nicht vorzeitig ablösen kann.
Meine Fragen: Soll ich das Schreiben mit der Schuldanerkenntnis so zurückschicken?
Soll ich die Entschädigung zahlen, bevor die Kaufsumme eingegangen ist?
Zitat aus dem Anschreiben, nachdem ich eine Berechnung eingefordert hatte:
" Im Darlehensvertrag vom ..... wurde vereinbart, dass eine Rückzahlung vor dem ..." also nach 10 Jahren "ausgeschlossen ist. Bitte beachten Sie daher die Darlehensbedingungen und die §§ 489 f. BGB n.F. die das Kündigungsrecht regeln. Einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens stimmen wir zu, wenn mit uns ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Bitte verwenden Sie den vorbereiteten Vertrag und senden Sie ihn uns innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Schreibens zurück."
Ich hab somit noch bis Mittwoch Zeit! In diesem Schreiben wird von den Beteiligten meiner Familie eine Unterschrift eingefordert. Ich habe mich vorhin im Jahr vertan es war Juni 2007!
Ich zitiere:
"Anderung des Darlehensvertrages/ Ausfertigung vom ...
Zinsbindung bis 2017"
"Zwischen uns und der oben genannten Bausparkasse wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:"
"Wegen einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung über .... bis zum" noch knapp 4 Wochen" .... entsteht der Bausparkasse ein Schaden von .... €.
Bei der Berechnung dieses Schadens wurde ein ggf. anteilig zu erstattener DISAGIO berücksichtigt. Der Gesamtbetrag von .. wird bis zum o.g. Rückzahlungstag von uns erbracht. "
Sollte der Betrag nicht bzw. nicht innerhalb des genannten Termines zurück gezahlt werden, bleibt es bei der Beibehaltung des geschlossenen Darlehensvertrages, es sei denn, die Bausparkasse erklärt sich innerhalb von 14 Tagen nach Geldeingang mit der verspäteten Rückzahlung einverstanden."
Meine Sorge ist, dass ich jetzt die Entschädigung zahle und der Käufer des Grundstückes, auf Grund fehlender Unterlagen z.B. Verzicht der Gemeinde auf das Vorverkaufsrecht, den Kaufpreis nicht rechtzeitig an die BHW überweist. Bin ich dann die Summe an die BHW los und habe noch etliche zusätzliche Gebühren zu zahlen Notar, Mackler usw. und zahle meinen Vertrag weiter! Ich sehe schon allein, die knappen Zeiträume als bedrohlich.