Mein Vater hat 2 BSV mit dem Tarif Dispo maXX. Aufgrund eines massiven Vertrauensverlustes gegenüber unserer BHW-Beraterin, wende ich mich nun an Sie als Forums-Community:
Wir sind uns im Klaren darüber, dass wie die Verträge nicht bis zur Zuteilungsreife weiterführen wollen und können. Stattdessen möchten wir die beiden Verträge so bald wie möglich auflösen und an unser eingezahltes Guthaben gelangen, natürlich mit möglichst wenig Verlusten.
1. Vertrag: Am 30.01.2013 ist die 7-Jahres-Frist abgelaufen. Um nicht auf die angesammelte Wohnungsbauprämie verzichten zu müssen, würden wir den Vertrag bis dahin gerne noch weiterfühen und dann kündigen.
Frage 1: ist es möglich die Sparrate bis dahin auf den max. geförderten Betrag anzupassen also auf 1.024,- pro Jahr, damit wir wenigstens fürs letzte Jahr max. Förderprämie erhalten?
Zur Zeit zahlen wir 600,- pro Jahr ein.
Frage 2: gibt es bei diesem Vertrag eine Möglichkeit, die Abschlussgebühr zurückgezahlt zu bekommen?
2. Vertrag Die 7-Jahres-Frist ist erst Ende 2014 erreicht. Wir wollen ihn nicht bis dahin führen, sondern so schnell wie möglich kündigen.
Frage 3: bei diesem Vertrag hat sich auch eine Wohnungsbauprämie angesammelt. Gibt es eine Möglichkeit diese Prämie irendwie auf den 1. Vertrag zu übertragen, damit sie nicht verloren geht?
Frage 4: es ist irgendwie möglich die Abschlussgebühr wiederzubekommen?
Was würden Sie uns sonst noch empfehlen?
Für alle Antworten und Tipps danke ich im Voraus!
Am besten rufen Sie bei der BHW direkt an und schildern ihre Fragen.
zu 1.) reduzieren geht immer
zu 2.) das kommt auf das Jahr des Abschlusses an, bei Altverträgen ging das noch
Sie müssen auch nicht explizit die 7 Jahre durchhalten. Durch eine Reduzierung/Teilung der Bausparsumme können Sie die erforderliche Bewertungszahl erreichen und der Vertrag kommt in die Zuteilung.
Der Bonus für den Darlehensverzicht ist dann allerdings weg.
zu 3.) Zusammenlegen und dann teilen. Allerdings ist der Bonus dann weg.
wie C.Andreas schon sagt, Zentrale anrufen und gezielt nach den Möglichkeiten fragen, wie eine Bonuszuteilung bei Darlehensverzicht erwirkt werden kann.
Anders gesagt, wie viel dürfen sie maximal einzahlen, um durch erhöhte Sparleistungen (ob monatlich und/oder einmalig) die Mindestansparung für die Zuteilung "Bonuszuteilung bei Darlehensverzicht" zu erreichen, denn diese ist eins der wichtigsten Kriterien, ohne Erreichen der Mindestansparung keine Zuteilung.
Kündigen ist auch das falsche Wort, bzw. das falsche Vorhaben, es muss immer um eine Zuteilung gehen, will man sämtliche Optionen wie Erhalt der Wohnungsbauprämie, Bonuszahlung (rückwirkende Höherverzinsung der Spargelder) und eine evtl. Rückerstattung der Abschlussgebühr erwirken.
Vielen Dank für Ihre Beiträge und den vielen Tipps. Ja, ich werde mich an BHW direkt wenden.
Das Problem ist, dass es uns aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, die Ansparsumme durch Einzahlungen zu erreichen. Deshalb ist wohl die einzige Lösung, die Reduzierung der Bausparsumme. Ich hoffe das ist möglich.
Eine andere Idee ist noch, dass wir den einen Bausparvertrag kündigen, damit wir mit dem Geld wenigstens beim anderen Vertrag die Ansparsumme erreichen können.
Frage: was bekommt der Sparer bei Kündigung zurück? Nur das eingezahlte Guthaben oder auch die bisherige Verzinsung des Guthabens?
Die Wohnungsbauprämie ist doch auch nicht an die Zuteilungsreife gebunden, oder doch?
Wenn der Vertrag in die Zuteilung kommt, dann werden die bis dato erworbenen Guthabenszinsen und das Guthaben plus Wohnungsbauprämie (bei Anspruch und jährlicher Abgabe des Prämienantrages) gutgeschrieben
Wenn ein Vertrag gekündigt werden soll, damit der andere aufgefüllt werden kann, gibt es im Vorfeld aufgrund evtl. unterschiedlicher Tarifbedingungen folgendes zu berücksichtigen/beachten, bzw. sollten folgende Fragestellungen anstehen:
- schauen in welchem Vertrag der Verlust durch evtl. Wegfall der WOP Prämie undn/oder Kündigungsabzug (in Abhängigkeit von dem Sparguthaben), am geringsten ist
- schauen welcher Vertrag evtl. einen Bonus bzw. die AG Rückerstattung noch in seinen Bedingungen hat
- schauen ob eine Einmalzahlung überhaupt möglich/zulässig ist, insbesondere wenn dadurch eine Bonuszuteilung erwirkt werden soll.
Aus den Antworten dieser Fragem muss dann die "Quersumme" für die bestmögliche Lösung gefunden werden.
Der Kündigungsabzug liegt in der Regel bei 1-2 % des Sparguthabens, also durchaus zu verkraften.