die Grundschuld bestellt nicht die Bank, sondern du. Die Grundschuld wird zugunsten der Bank eingetragen.
Die Dauer der Eintragung hängt vom Grundbuchamt ab, sollte das länger dauern kann man mit einer Notarbestätigung (Rangattest/Rangbescheinigung) die Sicherheit vor Eintragung (z.B. für für die beschleunigte Auszahlung) bereitstellen.