Habe fristgerecht meine Steuererklärung abgegeben für 2011, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau von der ich allerdings seit 1.10.2010 getrennt lebe. Ich habe seit dem 1.1.11 Steuerklasse 1.
Scheinbar ist das nicht mit der Zusammenveranlagung möglich. Okay?
Ich habe 3 Kinder 16,15 und 1 Jahr alt.
Die 2 ältesten leben in Vollzeitpflege bei einer Pflegemutter nach §33 SGB VIII
Die Pflegemutter bekommt Geld vom Jugendamt und ich zahle lt. Leistungsbescheid 234.-€ mtl. ans Jugendamt.
Sind diese Beträge absetzbar bei der EST?
Das Kleine lebt bei seiner Mutter und ich zahle Unterhalt, wo ich mir ziemlich sicher bin das diese nicht absetzbar sind oder?
NAch allen Zahlungen bleiben mit letzendlich 950€, deswegen vermeide ich auch einen Steuerberater weils mir einfach zu teuer ist!
Ich hoffe man kann mir hier etwas helfen und mir sagen wo ich in der EST-ERkläungen evt. Angaben machen kann!
Danke im vorraus!