Muss sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen
Bei uns in der Firma ist es so, dass wir für bestimmte Tätigkeiten im Außenbereich eine
besonders dicke Kleidung benötigen. Der Arbeitgeber hat aus diesem Grund im letzten Winter
Jacken und Stiefel angeschafft, die man benutzen kann. Man darf diese Sachen auch mit
nach Hause nehmen und in der Freizeit auch anziehen. Das ist sehr großzügig, aber für mich
total nutzlos, weil ich diese Kleidung in meinem Privatleben niemals tragen würde. Der
Arbeitgeber möchte von uns dafür aber jetzt eine Beteiligung an den Kosten haben. Ob wir
die Kleidung privat nutzen oder nicht, wäre ja uns überlassen. Kann er sich da auf eine
Rechtsgrundlage berufen oder habe ich auch das Recht, die Beteiligung an den Kosten zu
verweigern?
AW: Muss sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen
1. Frag euren Betriebsrat
2. Werbung auf der Kleidung?
3. Gibt es Vorschriften für die Kleidung? Arbeitssicherheit z.B.
4. In welchem Interesse ist das Tragen der Kleidung? Schützt der Arbeitgeber ein Produkt vor Verschmutzung durch euch oder werden ihr vor irgendwelchen Einflüssen während der Arbeit geschützt? Aber auch wenn es in eurem Interesse ist, hätte das vorher geklärt werden müssen. Erst anschaffen und dann Kosten reinholen wollen geht nicht. Es sei denn, es war von Anfang an klar, dass er Kleidung einkauft und euch zu Sonderkonditionen zum Kauf anbietet.
AW: Muss sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen
Bei mir wollte der Arbeitgeber 50€ Leihgebür haben. Er meinte das die Jacken 80€ kostete. Wenn ich bei Beendigung die Jacke zurückgebe bekomme ich sie zurück. Fand das auch nicht okay zumal der Firmenname drauf steht
AW: Muss sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen
Zitat von platinx
Bei mir wollte der Arbeitgeber 50€ Leihgebür haben. Er meinte das die Jacken 80€ kostete. Wenn ich bei Beendigung die Jacke zurückgebe bekomme ich sie zurück. Fand das auch nicht okay zumal der Firmenname drauf steht
Auch hier ist der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner. Hört sich für mich erstmal nicht richtig an, müsste aber zu tief in die Literatur einsteigen, um das professionell bewerten zu können.
AW: Muss sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen
Was ist aus der Geschichte geworden?
Grundsätzlich gilt: Kleidung, die der Arbeitnehmer aus Eigeninteresse trägt, um seine Privatkleidung zu schützen, muss er selber finanzieren.
Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vorschreibt, kann man durch den Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, etc.) vereinbaren, dass der Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligt, wenn man die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeiten tragen kann. Allerdings darf der finanzielle Aufwand nicht im krassen Gegensatz zum Gehalt stehen.
Man unterscheidet generell auch zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung. In Deinem Fall handelt es sich um Schutzkleidung, also Kleidung, die Schutz vor der Kälte bietet, die muss der Arbeitgeber bereitstellen. Du bist versicherungstechnisch und arbeitsrechtlich dazu verpflichtet diese Schutzkleidung zu tragen.
Wir haben bei uns im Betrieb kürzlich sämtliche Säulen mit einem Säulenschutz ausgestattet, damit Kollisionen für Mensch und Maschine möglichst glimpflich ablaufen. Das gehört auch zur Arbeitssicherheit und die Kosten wurden vom Arbeitgeber übernommen.
Wie schon erwähnt ist der Betriebsrat (wenn vorhanden) ein guter Ansprechpartner, dem steht nämlich ein Mitbestimmungsrecht zu.