Dürfen Arbeitgeber das Gehalt schon drei Wochen früher überweisen?
Ich kann es selber kaum glauben, aber es ist wohl wahr und darum frage ich jetzt hier im Finanz-Forum mal nach, ob das wohl so rechtens ist.
Die kaufmännische Chefin in unserer Firma weist jeden Monat unsere Gehälter an und zwar immer so um den 25. So ist es auch im Juni geschehen, das Gehalt war am 26. Juli auf dem Girokonto.
Als ich heute meinen Kontostand online abgefragt habe, musste ich mich doch sehr wundern, denn der war plötzlich traumhaft. Bei näherer Betrachtung der Umsätze sah ich, dass ich schon wieder eine Gehaltsüberweisung erhalten habe und zwar das Gehalt für den Monat Juli. Da wir erst Anfang Juli haben, bedeutet das, dass ich bis Ende August nun kein weiteres Geld mehr bekomme. Darf die Chefin das Geld jetzt schon anweisen, nur weil sie dann in Urlaub geht? Das kann man doch auch anders regeln.
AW: Dürfen Arbeitgeber das Gehalt schon drei Wochen früher überweisen?
Andere Frage: wo ist dein Problem?
Ist doch optimal!
Rauf auf Tagesgeldkonto und Zinsen kassieren, dann am Monatsende auf dein Giro zurück und den üblichen Monatsablauf fortsetzen.
Sonst: i.d.R. steht im Vertrag, bis wann das Geld an dich ausgezahlt werden muss, "ab wann" wäre mir neu. Aber wie gesagt, mach das beste draus.
Solltest du 1500€ Gehalt bekommen, sind es beim Tagesgeldkonto von moneyou mit Zinsen 1503€ die du (theoretisch) dann hast. Zinsauszahlung jedoch quartalsweise.
AW: Dürfen Arbeitgeber das Gehalt schon drei Wochen früher überweisen?
Zitat von Steph5
Ich kann es selber kaum glauben, aber es ist wohl wahr und darum frage ich jetzt hier im Finanz-Forum mal nach, ob das wohl so rechtens ist.
Die kaufmännische Chefin in unserer Firma weist jeden Monat unsere Gehälter an und zwar immer so um den 25. So ist es auch im Juni geschehen, das Gehalt war am 26. Juli auf dem Girokonto.
Als ich heute meinen Kontostand online abgefragt habe, musste ich mich doch sehr wundern, denn der war plötzlich traumhaft. Bei näherer Betrachtung der Umsätze sah ich, dass ich schon wieder eine Gehaltsüberweisung erhalten habe und zwar das Gehalt für den Monat Juli.
Ist es denn wirklich so, wie Du es schilderst ?
Angestelltengehälter werden am Ende des Monats für den laufenden Monat gezahlt und nie im voraus.
AW: Dürfen Arbeitgeber das Gehalt schon drei Wochen früher überweisen?
Ich hab nochmal nachgeschaut, im BGB heißt es:
§ 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.