Hallo liebe Experten,
im Jahr 2005 habe ich einen Bausparvertrag mit 130.000€ beim BHW Dispo aufgenommen. Die Finanzierung läuft bis 2015. Der Vertag ist nun soweit, dass er bis zum dritten Quartal 2015 zuteilungsreif ist.
Nun war ich beim Berater um mich zu erkundigen, wie es dann mit einer Anschlussfinanzierung oder anderes aussehen könnte. Er schlägt mir einen Tarifwechsel Dispo maXX (D maXX ab 01.06.2011) vor.
Der alte Vertrag hat eine Zinssatz von 3,90% p.a. /100% Auszahlung fest bis Juni 2015.
MIr wurde erklärt, dass ich mit dem Tarifwechsel mit einen Zinssatz von 3,75% sichere statt 4,25% beim alten Vertrag.
Ich weiß nicht was ich machen soll, denn das klein gedruckte beim neuen Vertrag verunsichert mich.
dort steht:
bei Ernhöhung der Bausparsumme nach §13 der ABB
– erlöschen bei einem zugeteilten Vertrag die Rechte aus der Zuteilung
– kann die erhöhte Bausparsumme frühestens zugeteilt werden, wenn die in
§4 der Bausparbedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind; zu
den Besonderheiten der Wahlzuteilung s. Punkt 3.
– unterliegt auch der ursprüngliche Vertragsteil bauspartechnisch den zum
Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Bausparbedingungen
– sind die für den Erhöhungsbeitrag der Bausparsumme am Tage der
Erhöhung geltenden gesetzlichen Steuer- und Prämienbestimmungen
anzuwenden
– werden alle weiteren Einzahlungen steuerrechtlich zunächst dem erhöhten
Vertragsteil zugerechnet, bis dieser prozentual im gleichen Verhältnis
angespart ist wie der ursprüngliche Vertragsteil
– kann das Bausparguthaben für den ursprünglichen Vertragsteil -
unabhängig von der hierfür evtl. schon vorher abgelaufenen Bindungsfrist -
erst nach Zuteilung der gesamten Bausparsumme ausgezahlt werden.
– ist die rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung ausgeschlossen.
Eine von der Bausparkasse bestätigte Vertragserhöhung kann nicht rück gängig
gemacht werden, auch wenn der Grund für die beantragte Änderung des
Bausparvertrags entfallen sein sollte. Der Vertrag kann nur gemäß §13
der ABB ermäßigt werden.
und weiter:
Zur Tarifumstellung des Bausparvertrages
Durch die Tarifumstellung kommt der Bausparvertrag bauspartechnisch einem
neu abgeschlossenen Vertrag gleich. Die bisher erreichte Bewertungszahl geht
verloren. Nach Tarifumstellung gelten für den Bausparvertrag die derzeit
gültigen ABB, von denen ich ein Exemplar erhalten habe (eff. Jahreszinsen ab
Zuteilung nach der Preisangabenverordnung). Nach der Tarifumstellung ist
eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen
Ich weiß nicht was ich machen soll, ob ich dem Tarifwechsel zustimmen soll, oder ob mein alte Vertrag so gut ist, dass ich es lieber sein lassen soll.
Kann mir das jemand ganz verständlich erklären?
Danke
Carrie
ich würde mir eine schriftliche Zusage von dem Bausparberater geben lassen. Wo drinnen steht, dass bei Umstellung des BSV die Zuteilung zum 01.07.2015 bestehen bleibt und sich der Zins auf 3,75 % reduziert.
Diese schriftliche Zusage würde ich dann ans BHW schicken und um eine Stellungnahme bitten.
bitte beachten: evt. Umstellungen erst nach der Stellungnahme des BHW vornehmen.
Kann mir das jemand ganz verständlich erklären?
Danke
Verständlich erklären kann man das nicht:
Banken und Versicherungen machen über ihre Lobbyisten in der Politik einfach die Gesetze über ihre Produkte selber;
mit dem Ergebnis, dass der Kunde nicht über die effektiven Zinsen und Kosten aufgeklärt werden muss.
Den "Berater" noch um Rat zu fragen, da würde man ja den Bock zum Gärtner machen;
die Berater kennen oft nur die Provisionsliste mit dem entsprechenden Produktnamen;
und dann noch einige auswendiggelernte Verkaufsargumente:
Hallo,
BerndR, das der BHW und die Postbank im Verruf sind, ist allgemein bekannt.Diese Probleme haben aber auch andere Banken.
Ich würde gerne wissen, wie du meine Sache beurteilst und was du mir raten würdest (ohne Gewähr...versteht sich )
Soll ich meinen Vertrag einfach weiterlaufen lassen?
Carrie
Ist mir schon klar, aber weiss ich auch nicht;
dafür sind dien Bedingungen viel zu schwammig.
Da müßte man schon das entsprechende Produkt verkaufen, um alle Eventualitäten zumindestens abschätzen zu können.
beim Berater um mich zu erkundigen, wie es dann mit einer Anschlussfinanzierung oder anderes aussehen könnte. Er schlägt mir einen Tarifwechsel Dispo maXX (D maXX ab 01.06.2011) vor.
Der Berater orientiert sich in erster Linie an seinen Provisonen;
kann sein, dass bei einem Tarifwechsel neue Provisionen anfallen,
weil das als Neuabschluss gilt.
Durch die Tarifumstellung kommt der Bausparvertrag bauspartechnisch einem
neu abgeschlossenen Vertrag gleich
Das wird dann wohl der Grunds sein.
Wenn neue provisionen anfallen, mindert das natürlich schon mal die Ertragskraft des Systems.
Und für die angegebenen Zinssätze kann man sich auch nicht viel kaufen;
da weiss man nie , wodrauf die sich beziehen;
die Bausparkassen sind nicht verplichtet eff. Zinssätze auszuweisen.
Das kann schon Sinn machen, wenn Sie auf jeden Fall das Darlehen benötigen. d.h. Sie sollten das machen wenn Sie zu 100% später das Darlehen aufnehmen.
es wäre zu klären, ob der Tarifwechsel eine Tarifwechselgebühr nach sich zieht. In der Regel sind die alten Verträge mit besseren Guthabenzinsen versehen. Da diese erhöhten Zinsen auf dem Konto im Zinseszinseffekt all die Jahre aufgelaufen sind, zieht man ihnen die Zinsdifferenz zu dem neuen - geringeren - Guthabenzins (die neuen Tarife haben zwar u.a. bessere Darlehenszinsen, aber auch geringere Guthabenzinsen) bei Umstellung ab. Man stellt den neuen Tarif dann so, als hätte es den Tarif damals schon gegeben. Technisch anders ja auch nicht möglich, sonst wäre er ja nicht zuteilungsreif.
Interessant ist das deshalb, da unter Umständen der angebotene Darlehenszins aus dem BSV viel zu hoch ist, hinzu würde eben noch die Reduzierung des Guthabens (das ist ja ihr Tilgungskapital) kommen, somit müsste noch mehr Darlehen aufgenommen werden, als wenn sie das Guthaben aus dem BSV (das bleibt ja erhöht, da kein Tarifwechsel-dadruch keine evtl. Verringerung des Guthabenzinses) nehmen und die fehlende Differenz bei einer anderen Bank anschlussfinanzieren.
Guten Morgen,
ich möchte es nochmal etwas verständlich erklären.
Die BPS-Summe beläuft sich auch im neuen Vertrag auf 130000, die ich real aber nicht mehr benötige, denn mein Vertrag ist zuteilungsreif in 2015 und bis dato zu 40 %befüllt.
Ein bisschen habe ich es schon verstanden...es wäre besser wenn ich warte. Zumal ich die Gesamtsumme von 130.000€ überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen muss, sondern nur noch ungefähr 80.000€. Also warum soll ich den Vertrag auf 130.000€ abschliessen?!
Ich hatte letztes Jahr schon mal so einen Vertragswirrwarr und habe dann alles rückgängig gemacht. Ich könnte es doch auch belassen und den Vertrag bei einer anderen Bausparkasse abschliessen? Bekomme ich dann ebenfalls gute Konditionen?
Ach, es ist MIst.
Carrie
ist nicht leicht zu verstehen, wie die Ausgangsposition aussieht.
Wenn sie nach einer gewissen Zeit 130.000 Euro benötigen, dann muss die Bausparsumme 130.000 Euro betragen und die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben (Ansparung in den BSV, also die indirekte Tilgung) und das Bauspardarlehen zusammen. Mit dem Bausparguthaben, kaufen sie sich über die Ansparzeit (Zinsfestschreibungszeit) das Bausaprdarlehen, Bausparguthaben plus Bauspardarlehen gleich wie gesagt die Bausparsumme. Nach Zuteilung und Ablösung des ursprünglich aufgenommenen Darlehensbetrages brauchen die natürlich nur noch das Bauspardarlehen zurück zahlen.
Wenn sie allerdings das Darlehen nicht aus dem Bausparvertrag zurück zahlen wollen, dann müssen sie von der Ursprungschuld das Bausparguthaben bei Zinsauslauf abziehen (vorher den Bausparvertrag zuteilen lassen mit Darlehensverzicht) und den Rest bei einer anderen Bank (günstiger) anschlussfinanzieren. Das Geld können sie sich bereits heute über ein Forwarddarlehen zu heutigen Zinskonditionen sichern.