Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

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  1. Avatar von HansHartl
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Hallo,
    bin neu hier,freue mich,dieses tolle Forum gefunden zu haben,denn mich plagt ein Problem und bitte Euch,mir zu helfen,um die richtige Entscheidung treffen zu können.-Danke-
    Wir,d.h.,ich und mein Bruder haben ein Immobilliardarlehen auf eine Eigentumswohnung aufgenommen,2 Darlehen ,insgesamt Euro 70.000.- eine Grundschuld ist zu Gunsten der Bank eingetragen.
    Nun haben wir diese ETW zu einem sehr guten Preis verkauft.Mein zuständiger Betreuer meiner Bank-er ist zugleich Filialleiter-rät mir,das Darlehen gleich,mitsamt der Vorfälligkeitsentschädigung,er schätzt diese zwischen 8 und 9 Tausend Euro zurückzuzahlen,da er meint,dies sei für mich und meinen Bruder die bessere Wahl,als die Darlehen weiterlaufen zu lassen,auf einen anderen Sicherungsgeber,z.B.unser Wohnhaus.
    Wir haben ein Darlehen,gültig ab 14.10.2010 Kreditbetrag Euro 40.000 fest bis 30.09.2015 eff.Jahreszins 2,94 % und ein Darlehen,gültig ab 31.03.2012,Kreditbetrag Euro 30.000 fest bis 31.03.2017,eff.Jahreszins 3,26% laufen.
    Nach meiner persönlichen Einschätzung denke ich,ist es besser,die 2 Darlehen mit einer Grundschuld auf unser Wohnhaus abzusichern und die Darlehen bis zum Zinsfestschreibungstermin weiter zu bedienen und dann den Darlehensbetrag zurückzuzahlen.
    Ich wäre Euch für Tipps und Hilfe sehr dankbar,um entscheiden zu können,was hier am bessten zu tun ist.Für die kurze Zeit der Darlehen inanspruchnahme 8 oder 9000.- Euro zu zahlen,erscheint mir nun doch nicht so ganz sinnvoll,zumal ich und mein Bruder ja noch die Euro 70.000.-
    gewinnbringend anlegen können,bis zur Zeit der Darlehensrückzahlung.Ausserdem denke ich,haben wir diese 2 Darlehen doch zu einem günstigen Zinssatz bekommen,zudem sollen in den nächsten Jahren die Zinsen steigen.
    Danke und Grüße

  2. Avatar von BerndR
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    [QUOTE]
    Ich wäre Euch für Tipps und Hilfe sehr dankbar,um entscheiden zu
    können,was hier am bessten zu tun ist.Für die kurze Zeit der Darlehen inanspruchnahme 8 oder 9000.- Euro zu zahlen,erscheint mir nun doch nicht so ganz sinnvoll,zumal ich und mein Bruder ja noch die Euro 70.000.
    Scheint mir aber auch viel zu hoch sein, alleine wenn man das mal im Kopf überschlägig nachrechnet.

    Was heißt denn jetzt 3,24 % fest?
    Festdarlehen mit 3,24 %
    oder Annuitätendarlehen mit festgeschriebenen Zinsatz von 3,24,
    und die Darlehen sind dann komplett abbezahlt,
    bzw. wie hoch ist die monatl Rate ?

  3. Avatar von HansHartl
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    [quote=BerndR;58294]
    Ich wäre Euch für Tipps und Hilfe sehr dankbar,um entscheiden zu

    Scheint mir aber auch viel zu hoch sein, alleine wenn man das mal im Kopf überschlägig nachrechnet.

    Was heißt denn jetzt 3,24 % fest?
    Festdarlehen mit 3,24 %
    oder Annuitätendarlehen mit festgeschriebenen Zinsatz von 3,24,
    und die Darlehen sind dann komplett abbezahlt,
    bzw. wie hoch ist die monatl Rate ?
    Hallo,

    bei meinem letzten Treffen mit meinem Banker sagt dieser mir,er hätte sich mit den 8-9000.-Euro auf die schnelle, überschlägig geschätzt vertan,da er bei einem Darlehen von einer längeren Laufzeit von 1,5 Jahren ausgegangen ist.Er sagt,er hätte es im Internet vorab ausgerechnet,es wären Entschädigungskosten in Höhe von max. 6000.-Euro.
    Sobald Ihn der Notar wegen der Löschungsbewilligung anschreibt,will er genaue Zahlen auf den Tisch legen.Er rät mir immer wieder erneut,die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen,weil dies für uns die bessere Möglichkeit sei.
    Es handelt sich bei beiden Darlehen um Annuitätendarlehen.Es wurde so vereinbart,daß 5 Jahre lang , bei Darlehen mit 30.000.-Euro,der Sollzinssatz gebunden ist mit 3,21 %,effekt.Jahrerszins 3,26 %.Erster Sollzinszahlungstermin: 31.03.2012,Sollzinssatz gebunden bis zum 31.03.2017.
    Beim 2.Darlehen über Euro 40.000.- ist der Sollzinssatz 2,9 %,fest bis 30.09.2015,der Termin der ersten Rate war am 30.11.2010,der effekt.Jahreszins beträgt 2,94 %,Sondertilgungsmöglichkeit keine.
    Bei dem Darlehen von 30.000.- beträgt die mtl. Tilgung 49,65,die Zinsen 80,25.Bei dem Darlehen von 40.000.- beträgt die mtl. Tilgung 34,90,die Zinsen 95,10.-Es war so geplant,daß beide Darlehen nach der fünfjährigen Zinsfestschreibung zurückbezahlt werden.
    Ich und mein Bruder hatten nicht damit gerechnet,daß wir die ETW zu so einem super Preis so schnell verkaufen können.
    Jetzt hat ja noch die EZB den Leitzins gesenkt,bravo-wirds noch teurer?
    In anbetracht der Tatsache,daß die Zinsen ja so und so gezahlt werden müssen,und daß derzeit bei Geldanlagen keine lukrativen Zinsen eingefahren werden können,noch Zinssteuern zu zahlen sind,bei Umschreibung der Grundschuld auf unser Wohnhaus Kosten von ca.Euro 600.-entstehen,denken wir,daß es wahrscheinlich doch der cleverere Weg wäre,die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen und aus der Sache raus zu sein.Andererseits sind wir uns wiederum nicht sicher,ob die Entscheidung tatsächlich richtig ist.Deswegen würde ich mich sehr um Meinungen und Empfehlungen freuen,um hier richtig entscheiden zu können.
    Ich möchte mich jetzt schon für alle bisherigen Antworten ganz herzlich bedanken .

    Gute Nacht und viele Grüße

  4. Avatar von Klaus Wehrt
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Sehr geehrter Herr Hartl,

    im Streitgespräch mit Herrn BerndR ist offensichtlich die wesentliche Information untergegangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für Sie zwar im Betrag hoch, aber risikofrei, denn künftig erwarten Sie keine unsicheren Zahlungen mehr. Alles ist erledigt. Für die Bank ist die Vorfälligkeitsentschädigung auch risikofrei, weil sie bei bspw. 5 Jahren Restlaufzeit und monatlicher Bedienung des Darlehens 60 Wiederanlagegeschäfte abschließt, die heute gezeichnet genau die Monatsraten des Darlehens ausschütten und das Restkapital am Ende der Laufzeit.

    Wenn Sie das Darlehen weiterlaufen lassen möchten und ebenfalls risikofrei wieder anlegen möchten, so haben Sie auch ebenso genau diese 60 Geschäfte abzuschließen. Diese werden für Sie aber teurer sein als für Ihre Bank, denn es fallen für jedes Geschäft zumindest Gebühren an - ganz zu schweigen von der zeitlichen Belastung für den Abschluss. Von dieser Position her ist das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung günstiger.

    Sie können natürlich auch lediglich 5 Geschäfte abschließen, die über ein Jahr, zwei Jahre, ...., 5 Jahre laufen. Diese Geschäfte müssen dann genau die Summe der Jahresraten ausgleichen und am Ende der Zinsbindungsfrist das planmäßige Restkapital. Das Risiko ist dann wegen des Jahres- statt des Monatsbezugs der Geschäfte zwar gegeben, aber gering. Nur - und das ist das Wesentliche - sie zahlen sich dabei, die Vorfälligkeitsentschädigung selbst, denn der notwendige Betrag zum Abschluss dieser Pfandbriefgeschäfte ist wegen der gesunkenen Zinsen höher als das heute durch den Verkauf der Immobilie verfügbar gewordene Darlehensrestkapital. Rechnen Sie doch mal nach.

    Was bleibt, ist, die banklichen Abrechnungen zu kontrollieren. Dazu finden Sie im Internet reichlich Hilfe. Verwenden Sie aber bitte nur solche VFE-Rechner, die ganz klar die BGH-Vorgaben einhalten. Viele sind nur implementiert worden, um Kunden für Umfinanzierungen zu locken. Sie werfen die Vorfälligkeitsentschädigung deshalb häufig zu niedrig aus. Stellen Sie bei Ihren Berechnungen auch nicht nur die bankliche Abrechnung nach, sondern werten Sie selbst Ihre Verträge aus und ermitteln Sie selbst Ihre Berechnungsvorgaben. Nicht die banklichen Berechnungsprogramme sind falsch, sondern häufig die banklichen Eingaben in die korrekt rechnenden Programme. Kommen Sie selbst nicht mit der Überprüfung klar, so ziehen unabhänige Dritte hinzu.

    So, dann hoffe ich, dass Sie jetzt doch Klarheit haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. rer. pol. habil. K. Wehrt
    Diplom-Volkswirt

    mail(at)wehrt.de

  5. Avatar von BerndR
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für Sie zwar im Betrag hoch, aber risikofrei, denn künftig erwarten Sie keine unsicheren Zahlungen mehr. Alles ist erledigt.
    Das stimmt aus zwei Gründen schon mal nicht.

    Zum ersten gibt es auf einem realen unvollkommenen Kapitalmarkt unter Unsicherheit grundsätzlich keine risikolosen Geldgeschäfte.

    Zum anderen kann man eine Investition nicht allgemein isoliert bertrachten,
    sondern die bewertung hängt immer ab von den Alternativen.

    Für die Bank ist die Vorfälligkeitsentschädigung auch risikofrei, weil sie bei bspw. 5 Jahren Restlaufzeit und monatlicher Bedienung des Darlehens 60 Wiederanlagegeschäfte abschließt, die heute gezeichnet genau die Monatsraten des Darlehens ausschütten und das Restkapital am Ende der Laufzeit.
    Das interessiert den Kreditnehmer überhaupt nicht,
    Für den kreditnehmer sind nur seine eigenen Alternativkosten massgebend
    sowie die juristische Bewertung.

    Wenn Sie das Darlehen weiterlaufen lassen möchten und ebenfalls risikofrei wieder anlegen möchten, so haben Sie auch ebenso genau diese 60 Geschäfte abzuschließen. Diese werden für Sie aber teurer sein als für Ihre Bank, denn es fallen für jedes Geschäft zumindest Gebühren an - ganz zu schweigen von der zeitlichen Belastung für den Abschluss. Von dieser Position her ist das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung günstiger.
    Bei zwei Darlehen wären das wahrscheinlich schon 120 Geschäfte.
    Absolut lächerlich sowas für einen privaten Dahrlehensnehmer.

    Da braucht man nicht weiter zu diskutieren über das Ergebnis dieser sehr merkwürdigen Verknüpfung des Arbritagegewinns auf einem unvollkommenen Kapitalmarkt mit risikolosen Geldgeschäften auf einem theoretisch idealen vollkommenen Kapitalmarkt unter Sicherheit.

    Herr Wehrt bastelt sich seine Kapitalmarktmodelle zusammen , wie er gerade lustig ist;
    mal nimmt er den vollkommenen Kapitalmarkt, mal nimmt er den unvollkommenen Kapitalmarkt.

    Eine praktisch vollig unbrauchbare Alternative zur Bewertung der vorfälligkeit ist hier der Preis für die kostenlose beratung durch Herrn Wehrt.

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    im Streitgespräch mit Herrn BerndR ist offensichtlich die wesentliche Information untergegangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für Sie zwar im Betrag hoch, aber risikofrei, denn künftig erwarten Sie keine unsicheren Zahlungen mehr. Alles ist erledigt. Für die Bank ist die Vorfälligkeitsentschädigung auch risikofrei, weil sie bei bspw. 5 Jahren Restlaufzeit und monatlicher Bedienung des Darlehens 60 Wiederanlagegeschäfte abschließt, die heute gezeichnet genau die Monatsraten des Darlehens ausschütten und das Restkapital am Ende der Laufzeit.
    Wenn die Vorfälligkeit zu hoch ist, ist sie alleine schon deswegen nicht risikofrei;
    weil die Alternative die korrekte Berechnung der Vorfälligigkeit ist.

    Ich habe selten so ein dummes Zeugs gehört, egal wie hoch die Vorfälligkeit ist, hauptsache die Ausübung der Vorfälligkeit ist risikolos.

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Er sagt,er hätte es im Internet vorab ausgerechnet,es wären Entschädigungskosten in Höhe von max. 6000.-Euro.
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird bei der vorfälligkeit der vertraglich vereinbarte zahlungsstrom mit dem Zins der entsprechenden Pfandbriefe bewertet.

    Bei einem Zinssatz von ca. 1,5% kommt bei mir eine Vorfälligkeit von ca. 2000- 3000 Euro raus.

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Zitat Zitat von BerndR
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird bei der vorfälligkeit der vertraglich vereinbarte zahlungsstrom mit dem Zins der entsprechenden Pfandbriefe bewertet.

    Bei einem Zinssatz von ca. 1,5% kommt bei mir eine Vorfälligkeit von ca. 2000- 3000 Euro raus.
    Hallo,
    nach einem heutigen Anruf meines Bankers sagte er mir,daß Ihn jetzt der Notar wegen der Löschungsbewilligung angeschrieben hätte,und nun die Vorfälligkeitsentschädigung ausgerechnet worden sei und ein Betrag in Höhe von EURO 49oo.- und paar zerquetschte rausgekommen sind.
    Ich hab mich dann für die Ablösung und Zahlung der Vorfälligkeit entschieden,werde aber die Auswertung der Vorfälligkeit nachprüfen und diese unter Vorbehalt der Nachprüfung auf dessen Richtigkeit bezahlen.
    Ich hoffe nur,somit richtig entschieden zu haben,aber unter der Prämisse,daß die Zinsen ja so oder so bezahlt werden müssen,denke ich,daß es auch nicht schaden kann,aus der Sache ausgestiegen zu sein.
    Danke für die Hilfe und Tipps und ich hoffe,Ihr hättet es an meiner Stelle auch so entschieden.

    Grüße


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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Ist mir ehrlich gesagt egal.

    Ich habe die Verluste nicht zu tragen.

    Genau so wenig , wie ich einen gewinn mache, wie eventuell Herr und Frau Wehrt,
    wenn es zu Streitigkeiten mit der Bank kommt.

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll?

    Kein Wunder, dass die Bank eine Ablösung empfohlen hat, dass sind ja aus Sicht des Kreditnehmers ca. 2500 Euro zu viel;
    so dass er indifferent wäre zur Nichtablöse.

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