Sparerpauschbetrag bei Tagesgeldkonten

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  1. Avatar von eichi
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    Standard Sparerpauschbetrag bei Tagesgeldkonten

    Hallo!

    Ich versuche gerade, den Sparerpauschalbetrag zu verstehen und mich ggf. um Freistellungsaufträge zu kümmern.

    Angenommen man führt 2 Tagesgeldkonten bei 2 verschiedenen Banken.
    Eines wird "ausschließlich" (temporär) befüllt,
    ein anderer ist für kurzfristigere Ansparungen.

    Sollte man dann, bzw. ist es notwendig hier z.b. 2 Freistellungsaufträge mit einem Teilbetrag zu stellen? Auch wenn die Zinserträge ggf. vorerst nur zweistellig sind?

    Gilt das ganze ebenso für Sparbücher, bei denen der Zinsertrag generell und explizit bei Kleinstbeträgen ja schon total vernachlässigbar ist.
    Bekommt man das als Kind/Jugendlicher einfach gar nicht mit, dass von den 2 Euro Zinserträgen 20% abgezogen worden sind?

    Wie verhält sich das denn bei einem sich oft wechselnden Tagesgeldkontobetrag.
    Da muss die Bank immer akribisch mitrechnen?
    (Naja, deren Software und sonst haben sie ja auch nicht all zu viel zu tun )

  2. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Cool AW: Sparerpauschbetrag bei Tagesgeldkonten

    Hallo Eichi,

    Du kannst Deinen Sparerpauschbetrag per Freistellungsaufträge auf die Banken in der Höhe so aufteilen, wie Du das für sinnvoll hältst.

    Das hat den Zweck, weil so keine Steuervorwegabzüge (Abgeltungssteuer etc.) auf Deine Zinserträge, Dividenden, Ausschüttung etc. bei der Bank stattfinden, die Du sonst wieder über Deine Steuererklärung zurückholen müsstest.

    Gesamthöhe: EUR 801 steuerfrei bei Ledige; EUR 1.602 bei Verheiratete, die zusammen veranlagt werden

    Grüße

  3. Avatar von petethefarmer
    petethefarmer ist offline

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    Standard AW: Sparerpauschbetrag bei Tagesgeldkonten

    Grundsätzlich kannst du den Pauschbetrag von 801 EUR (Single) beliebig auf alle Konten verteilen, die dir Kapitalerträge (hier primär Zinsen) bringen. Das Ganze kann natürlich recht relativ aufwendig sein, wenn du mehrere Konten mit nur jeweils geringen Guthaben hast. Zudem kannst du dir die ganze "Freistellungsauftragereri" sowieso sparen, wenn du so wenig verdienst (z.B. Student mit Hiwi-Job), dass du am Ende des Jahres in der Regel sowieso alle Steuern zurück bekommst. Dann lass lieber die Bank die ca. 25% abziehen und hol sie dir in der Steuererklären am Anfang des nächsten Jahres wieder. Das ist meiner Meinung nach weniger Aufwand als ständig überwachen zu müssen, ob die Freistellungsaufträge noch reichen, hängt aber natürlich von deiner persönlichen Situation ab!

  4. Avatar von eichi
    eichi ist offline
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    Standard AW: Sparerpauschbetrag bei Tagesgeldkonten

    Danke für den Tipp. Da die meisten Banken den Freistellungsauftrag auch online annehmen (mit TAN Bestätigung) und meine Zinseinkünfte als Student noch relativ gering sind, konnte ich die 801€ jetzt ganz gut auf die verschiedenen Institute verteilen.

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