ich bin neu in diesem Forum und möchte mich schon jetzt für die Hilfe bedanken.
Folgendes Problem:
Ich bin als Angestellte seit 1986 bei derselben Gesellschaft privat versichert. Damals habe ich eine Tagegeldversicherung über DM 70,-- / Tag abgeschlossen, die 1990 auf DM 100,-- erhöht wurde, entsprechend € 51,13. 2005 musste ich nach einem Jobwechsel zurück in die GKV. Aufgrund des niedrigeren Einkommens habe ich die Tagegeldversicherung auf € 15,-- / Tag reduziert. Für die restlichen € 36,-- wurde - ebenso wie für die PKV - eine Anwartschaft abgeschlossen. Seit 01.02.2012 bin ich bei derselben Gesellschaft wieder privat versichert, mit einem Tagegeld von € 51,--.
Nun habe ich festgestellt, dass ich im Krankheitsfall nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht nur mein Nettoeinkommen absichern, sondern auch die vollen PKV- und Rentenbeiträge tragen muss. Das mag blöd klingen, aber ich wusste es wirklich nicht. Und mein Versicherungsmakler scheint auch nicht unbedingt der "Crack" zu sein. Damit bin ich im Ernstfall komplett unterversichert, da nach Abzug der o. g. Beiträge gerade noch € 500,-- bleiben, was für Lebenshaltungskosten, Miete, etc. nicht ausreicht. Ich habe daraufhin versucht, die Versicherung auf € 80,-- / Tag zu erhöhen. Dies wurde von der Versicherung abgelehnt, mit folgendem Hinweis: "Die Kosten, die durch die vorhandenen Erkrankungen enstehen würden, können nicht durch einen Beitragszuschlag ausgeglichen werden. Auch eine eindeutige Abgrenzung durch einen Leistungsausschluss ist nicht möglich. Sie bleiben dadurch wie bisher versichert".
Mir sind keine Erkrankungen bekannt. Ich habe lediglich 2010 / 2011 Mittel gegen Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte genommen, die inzwischen aber abgesetzt wurden, da die Werte alle wieder normal sind. Letztes Jahr war ich wegen Rückenschmerzen beim Orthopäden in Behandlung, die ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurde.
Meine Fragen: gibt es keine Möglichkeit, eine Tagegeldversicherung zu erhöhen, obwohl sie über 20 Jahre nicht angepasst wurde? War es immer schon so, dass man als privat Versicherter die vollen PKV und Rentenbeitgräge zahlen muss (vorausgesetzt, man möchte keine Einbußen bei der späteren Rente hinnehmen)? Dann war ich wahrscheinlich die ganze Zeit unterversichert.
Tut mir leid, dass der Beitrag etwas länger geworden ist, aber ich wollte die Situation so genau wie möglich schildern. Schon jetzt vielen Dank für jeden Tipp.
ich bin neu in diesem Forum und möchte mich schon jetzt für die Hilfe bedanken.
Folgendes Problem:
Ich bin als Angestellte seit 1986 bei derselben Gesellschaft privat versichert. Damals habe ich eine Tagegeldversicherung über DM 70,-- / Tag abgeschlossen, die 1990 auf DM 100,-- erhöht wurde, entsprechend € 51,13. 2005 musste ich nach einem Jobwechsel zurück in die GKV. Aufgrund des niedrigeren Einkommens habe ich die Tagegeldversicherung auf € 15,-- / Tag reduziert. Für die restlichen € 36,-- wurde - ebenso wie für die PKV - eine Anwartschaft abgeschlossen. Seit 01.02.2012 bin ich bei derselben Gesellschaft wieder privat versichert, mit einem Tagegeld von € 51,--.
Man kann sich nur PKV versichern kann, wenn man ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze KV hat.
= mtl. Nettoeinkommen + hälftigen KV-Beitrag : 30 = Mindest-Tagegeld von ca 100 €
Nun habe ich festgestellt, dass ich im Krankheitsfall nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht nur mein Nettoeinkommen absichern, sondern auch die vollen PKV- und Rentenbeiträge tragen muss. Das mag blöd klingen, aber ich wusste es wirklich nicht. Und mein Versicherungsmakler scheint auch nicht unbedingt der "Crack" zu sein.
Scheinbar kennt er sich nicht so besonders gut mit der Krankenversicherung aus.
Damit bin ich im Ernstfall komplett unterversichert, da nach Abzug der o. g. Beiträge gerade noch € 500,-- bleiben, was für Lebenshaltungskosten, Miete, etc. nicht ausreicht. Ich habe daraufhin versucht, die Versicherung auf € 80,-- / Tag zu erhöhen. Dies wurde von der Versicherung abgelehnt, mit folgendem Hinweis: "Die Kosten, die durch die vorhandenen Erkrankungen enstehen würden, können nicht durch einen Beitragszuschlag ausgeglichen werden. Auch eine eindeutige Abgrenzung durch einen Leistungsausschluss ist nicht möglich. Sie bleiben dadurch wie bisher versichert".
Der Fehler wurde bei Aktivierung des Versicherungsschutzes gemacht.
Wenn eine Anwartschaftsversicherung bzw. Optionstarif bestand,
kann man den Vertrag bei den meisten Versicherer auf den von mir oben errechneten Mindest-Tagegeld-Satz anpassen.
Mir sind keine Erkrankungen bekannt. Ich habe lediglich 2010 / 2011 Mittel gegen Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte genommen, die inzwischen aber abgesetzt wurden, da die Werte alle wieder normal sind. Letztes Jahr war ich wegen Rückenschmerzen beim Orthopäden in Behandlung, die ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurde.
Allein mit diesen Angaben kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ärzte Ihnen bescheinigen, dass Sie völlig beschwerdefrei und völlig gesund sind.
Viele Arztbesuche vergisst man mit der Zeit.
Allerdings liegen bei Ihrem Versicherer alle Unterlagen über Arztbesuche seit erstmaligen KV-Antrag vor.
Meine Fragen: gibt es keine Möglichkeit, eine Tagegeldversicherung zu erhöhen, obwohl sie über 20 Jahre nicht angepasst wurde? War es immer schon so, dass man als privat Versicherter die vollen PKV und Rentenbeitgräge zahlen muss (vorausgesetzt, man möchte keine Einbußen bei der späteren Rente hinnehmen)? Dann war ich wahrscheinlich die ganze Zeit unterversichert.
Richtig - Sie waren vermutlich von Anfang an falsch versichert.
Ich würde den Makler kontaktieren und ihn darauf aufmerksam machen,
dass beim neuen Antrag (Anfang 2012) das Krankentagegeld zu niedrig gewählt wurde und er soll sich dafür einsetzen, dass dies erhöht wird.
Normalerweise müsste man dies von seinem Berater erwarten dürfen.
Tut mir leid, dass der Beitrag etwas länger geworden ist, aber ich wollte die Situation so genau wie möglich schildern. Schon jetzt vielen Dank für jeden Tipp.
Viele Grüße