ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag. Ist es sinnvoll, diesen zu nutzen und die 801 Euro richtig aufzuteilen?
Ich dachte nämlich, daß das egal sei, da man doch nach der Steuererklärung ohnehin die einbehaltenen Steuern und Abgaben auf Zinserträge in gewisser Form zurückbekommt. Ist das falsch gedacht?
Soll man sich also um Freistellungsaufträge kümmern und falls ja warum genau? Ich hoffe, daß das ein Fachmann hier beantworten kann.