Bleibt man bei Arbeitslosigkeit in der Krankenkasse der Wahl?
Meinem Mann droht eventuell ab Herbst die Arbeitslosigkeit, weil der Betrieb, in dem er
beschäftigt ist, dann wohl mangels Aufträgen schließen wird. Im Moment sind wir alle über ihn
familienversichert. Die Krankenkasse haben wir uns damals ausgesucht und sind auch sehr
zufrieden mit ihr. Sollte er jetzt wirklich nicht direkt im Anschluss eine neue Stelle finden,
kann er dann trotzdem mit uns zusammen in der bisherigen Krankenkasse bleiben? Oder ist
man dann über das Arbeitsamt versichert und die geben dann die Krankenkasse vor?
AW: Bleibt man bei Arbeitslosigkeit in der Krankenkasse der Wahl?
das ist natürlich erstmal nicht so schön, dass dein Mann künftig wahrscheinlich in die Arbeitslosigkeit hineinrutscht. Ihr könnt aber alle bei eurer Krankenversicherung bleiben, denn dies macht für die Agentur für Arbeit oder auch für das Jobcenter (im Fall von ALG II) keinen Unterschied.