Können Halter während der Finanzierung das Auto verkaufen?
Vor einem Jahr haben wir für meine Frau ein Auto gekauft, das wir über den Händler haben
finanzieren lassen. Die Raten sind schön niedrig und alles lief bisher perfekt.
Jetzt kann meine Frau aber das Auto ihres Vater übernehmen, der nicht mehr fahren möchte.
Deshalb würden wir das Auto gerne verkaufen. Der Brief liegt ja bei der finanzierenden Bank,
was aber ja eigentlich kein Problem sein dürfte.
Kann der Händler oder die Bank trotzdem darauf bestehen, dass wir das Auto behalten und
weiterhin die monatlichen Raten zahlen? Mit dem Erlös aus dem Verkauf könnten wir ja den
noch offenen Finanzierungsbetrag ablösen.
Welche Rechte haben wir in dem Fall?
AW: Können Halter während der Finanzierung das Auto verkaufen?
Hey,
der Brief vom Auto liegt ja nicht aus Spaß bei der Bank und ohne diesen Brief in deinen / euren Händen, ist ein Verkauf legal nicht möglich.
Auch gibt im Normalfall die Bank den Brief nicht an dich raus, bevor der Betrag nicht ausgeglichen ist.
Möglichkeiten gibt es da aber dennoch... wenn ihr den Betrag auf einmal ausgleicht (falls das euer Finanzierungs Kreditvertrag zu lässt), dann erhaltet ihr auch den Brief. Viele Banken helfen bei so einem Weiterverkauf auch, dass heißt, dass der Käufer sich an die Bank wenden muss und diese teilt dem Käufer eine Bankverbindung mit wo er den offenen Kredit ausgleichen muss/kann. Wenn er dann den Betrag ausgleicht, wird der Fahrzeugbrief direkt dem Käufer ausgehändigt und nicht mehr euch.
Sollte der Kaufpreis des Autos jetzt unter dem offenen Kreditbetrag bei der Bank liegen, dann müsst ihr die Differenz Bezahlen, sonst gibt es kein Fahrzeugbrief. Sollte der Kaufbetrag höher sein als der offene Kredit, dann kann der Käufer einen Teil an die Bank überweisen (bis zur Höhe um den Kredit auszugleichen) und den anderen Teil an euch.