Darf der Arbeitgeber eine feste Vorgabe der Urlaubszeiten machen?
Liebe User. In unserem Betrieb gibt es feste Schließungszeiten, weil in dieser Zeit der Arbeitsanfall sehr gering ist. Das ist ja auch hinzunehmen, alles andere wäre ja nicht im Sinne des Betriebs. Allerdings ist es in den letzten Jahren immer mal wieder vogekommen, dass der Arbeitgeber weitere Zeiten festgelegt hat, die nicht in die üblichen Schließungszeiten fielen. Bei uns gibt es keinen Betriebsrat oder etwas Ähnliches, was sich darum kümmern könnte. Darum müssen wir selber sehen, wo unsere Rechte liegen. Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, mehr als drei Wochen Urlaub pro Jahr festzulegen, ohne die Mitarbeiter mit einzubeziehen?
Und ansonsten, sofern ein BR für euch möglich ist, Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen, informieren, mit Kollegen zusammentun und einen Betriebsrat wählen.
AW: Darf der Arbeitgeber eine feste Vorgabe der Urlaubszeiten machen?
Habe nochmal in meiner BR Software nachgelesen: Der AG darf nicht nur auf Grund von betrieblichen Tatbeständen entscheiden, vielmehr muss er die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Auch ohne BR. Mit BR gibt es ein Mitbestimmungsrech nach §87 BetrVG. Hier wäre eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erzwingbar.