Zahlen Autoversicherungen bei Schäden mit falscher Kleidung?

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  1. Avatar von Oskar
    Oskar

    Standard Zahlen Autoversicherungen bei Schäden mit falscher Kleidung?

    Hört sich zwar sehr witzig an, aber mir ist tatsächlich zu Ohren gekommen, dass es Autoversicherungen geben soll, die ihren Kunden bei einem Unfall keine Zahlungen gewährt haben. Grund dafür war angeblich, dass sie entweder die falsche Kleidung oder aber falsche Schuhe getragen haben sollen, als es zu dem Unfall kam. So haben wohl Leute kein Geld von der Versicherung bekommen, weil sie mit Flip Flops Auto gefahren sind und es zu einem Auffahrunfall kam.
    Muss das dem Kunden nicht von vorneherein mitgeteilt werden, wenn es für die Schadensregulierung auch solche Voraussetzungen gibt? In meinem Vertrag steht davon nämlich nichts.

  2. Avatar von eichi
    eichi ist offline

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    Standard AW: Zahlen Autoversicherungen bei Schäden mit falscher Kleidung?

    Keine Vorschrift für richtiges Schuhwerk beim Autofahren das hab ich dazu gefunden.
    Hört sich nach einer Neuzeitlegende an.
    Jedoch ging so ein Fall wohl mal vor Gericht:
    Geldbuße/Ordnungswidrigkeit wegen Auto fahren ohne Schuhe bzw. geeignetes Schuhwerk? | Verkehrsrecht

    Dabei ging es darum, ob ungeeignetes Schuhwerk eine Missachtung der Straßenverkehrsordnung ist. Wäre das mit "ja" entschieden worden, hätten Versicherungen ggf. die Möglichkeit, die Zahlung abzuwenden, da sich der Fahrer nicht an die StVO gehalten hat.
    Ist aber wohl nicht der Fall.

  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Zahlen Autoversicherungen bei Schäden mit falscher Kleidung?

    Zitat Zitat von Oskar
    Hört sich zwar sehr witzig an, aber mir ist tatsächlich zu Ohren gekommen, dass es Autoversicherungen geben soll, die ihren Kunden bei einem Unfall keine Zahlungen gewährt haben. Grund dafür war angeblich, dass sie entweder die falsche Kleidung oder aber falsche Schuhe getragen haben sollen, als es zu dem Unfall kam.

    hm... kommt wohl auf den Einzelfall an.

    Beispiel: Fahrer trägt eine Kaputze wo die Augenschlitzen vergessen wurden. Also eine Blindfahrt.
    Na... die Antwort auf deine Frage darfst Du dir selbst geben.

    So haben wohl Leute kein Geld von der Versicherung bekommen, weil sie mit Flip Flops Auto gefahren sind und es zu einem Auffahrunfall kam.
    Muss das dem Kunden nicht von vorneherein mitgeteilt werden, wenn es für die Schadensregulierung auch solche Voraussetzungen gibt? In meinem Vertrag steht davon nämlich nichts.
    ....................................

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