Haben Hypothekendarlehen andere Konditionen als eine Grundschuld?
Inzwischen habe ich mitbekommen, dass es scheinbar einen Unterschied gibt bei der Finanzierung von Immobilien. Früher sprach man ja immer nur davon, dass ein Haus mit einer Hypothek belastet ist.
Heutzutage spricht man eher von der Grundschuld, die auf das Haus eingetragen ist.
Worin besteht denn genau der Unterschied? Soweit ich weiß, bleibt eine Grundschuld doch bestehen, während sich eine Hypothek allmählich abbaut.
Hat das dann auch zur Folge, dass eine Hypothek mit günstigeren Zinsen verbunden ist, weil ja das Haus mit der Zeit irgendwann nicht mehr belastet ist?
Obwohl doch auch bei einer Grundschuld das Darlehen nach einer Zeit abbezahlt bzw. nicht mehr so hoch ist.
Was macht deshalb genau den Unterschied?
AW: Haben Hypothekendarlehen andere Konditionen als eine Grundschuld?
Grundschuld:
- ist an keine bestimmte Forderung gebunden
- bleibt bestehen, auch wenn keine Forderung vorliegt
- es besteht eine dingliche Haftung (d.h. es haftet nur das Grundstück nicht der Kreditnehmer)
- das Grundstück kann für beliebige Forderungen als Pfand dienen.
Hypothek:
- gilt nur für eine ganz bestimmte Forderung
- besteht nur solange wie die Forderung noch nicht voll getilgt ist
- es besteht eine persönliche Haftung (d.h. es haftet der Kreditnehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen)
- das Grundstück dient nur für diese bestimmte Forderung als Pfand
Die Grundschuld wird als dingliches Recht an einem Grundstück in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen.