Müssen Österreicher in Deutschland Steuern zahlen?

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  1. Avatar von Hippi
    Hippi

    Standard Müssen Österreicher in Deutschland Steuern zahlen?

    Ich habe seit zwei Jahren einen Kollegen, der aus Tirol kommt und hier lebt und arbeitet. Es ist auch nicht sicher, ob er hierbleiben wird, aber zur Zeit verdient er eben sein Geld hier. Automatisch wird ja von unserem Arbeitgeber die Steuer an das Finanzamt abgeführt. Ist er überhaupt dazu verpflichtet, die hier zu zahlen oder kann er als österreichischer Staatsbürger seine Steuern auch an den österreichischen Staat abführen? Wie sieht es außerdem mit der Sozialversicherung aus? Er bekommt doch später auch mal Rente in und aus Österreich.
    Muss er trotzdem hier in die Rentenkasse einzahlen?

  2. Avatar von DayTrading
    DayTrading ist offline

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    Standard AW: Müssen Österreicher in Deutschland Steuern zahlen?

    Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gemäß § 1 Einkommensteuergesetz

    Alle natürlichen Personen (auch Kinder mit entsprechend hohem Einkommen), die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, alle deutschen Auslandsbediensteten, einschließlich ihrer Angehörigen, die aus einer öffentlichen Kasse entlohnt werden,
    Auf Antrag werden auch natürliche Personen, die zwar nicht in Deutschland leben, aber deren Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag (2011: 8.004 €) liegen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt.

    Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt das gesamte Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht. Im Fall einer Doppelbesteuerung sieht § 34 c Abs. 1 EStG vor, dass die ausländische Steuer unter den dort genannten Voraussetzungen auf die deutsche Steuerschuld angerechnet wird, soweit die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert wird.

    Allgemein beschränkt steuerpflichtig ist, wer weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus dem Katalog der inländischen Einkünfte (§ 49 EStG) erzielt. Nur die in diesem Katalog (nicht enthalten sind zum Beispiel Zinsen aus einem Sparbuch) enthaltenen Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer, sofern sie aus dem Inland stammen. Auch hier sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

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