Verliert man die Altersvorsorge bei Kündigung des Arbeitgebers?
Guten Tag,
ich hatte schon fast gar nicht mehr daran gedacht. Mein fünfzigster Geburtstag hat mir aber noch mal in Erinnerung gebracht, dass ich vor vielen Jahren mal für knapp 20 Jahre im Öffentlichen Dienst gearbeitet habe und dort auch einen Anspruch auf eine Zahlung der ZVK Altersvorsorge erworben habe. Zumindest denke ich, dass ich sie erworben habe. Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich mich dann entschlossen, nicht wieder dorthin zurückzugehen. Ich habe aus freien Stücken gekündigt und fortan nicht mehr an die Altersvorsorge gedacht. Es handelt sich ja um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Darum würde ich gerne wissen, ob man den Anspruch darauf verwirkt, wenn man nicht bis zum Rentenalter dort im Dienst bleibt.
AW: Verliert man die Altersvorsorge bei Kündigung des Arbeitgebers?
Hallo Gigi,
ich selbst war auch fast 20 Jahre im ÖD. Meine Anrechte an die ZVK bestehen noch. Damals wurden die Rechte der ZVK(Betriebliche Altersversorgung) nach 15 Jahren Zugehörigkeit an den AN übertragen.
Einfach bei der ZVK unter Angabe der Mitglieds-Nr. anfragen.
AW: Verliert man die Altersvorsorge bei Kündigung des Arbeitgebers?
Um eine Rente aus den ÖD-Zusatzversorgungskassen zu bekommen sind nur 60 Monate Beitragszahlung (durch den Arbeitgeber) nötig. Diese Zeit für die Anwartschafts hast du mehr als übererfüllt.