meine Empfehlung damit es gar nicht soweit kommt. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank.
Das schlechteste, was man in dieser Situation machen kann, ist den Kopf in den Sand stecken. Wenn das Verfahren schon eingeleitet ist, sollte der Schuldner kooperativ sein. Wenn z. B. der Gerichtsgutachter nicht in das Haus gelassen wird, weil der Schuldner glaubt, so die Versteigerung verhindern zu können, geht der Schuss nach hinten los. Der Gutachter hat nämlich kein Recht die Immobilien betreten zu dürfen, er wird sie dann vielmehr nach den äußeren Umständen eher schlechter einschätzen, was zur Folge hat, dass der Verkehrswert zu niedrig angesetzt wird und es leichter zu einer Verschleuderung kommen kann. Wird bei der Versteigerung durch den richtigen Verkehrswert ein höherer Preis erzielt, kommt dies dem Schuldner dadurch zu Gute, dass er weniger Restschulden hat.