5000 Euro Abfindung als Entschädigung, steuerpflichtig?
Ich habe Anfang 2011 eine Abfindung von 5000 Euro als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust durch den Arbeitgeber erhalten. Die Abfindung wurde beim Arbeitsgericht "frei" verhandelt. Ich war nur einige Wochen beschäftigt und zwar nur in 2010. Ab 1. Januar 2011 habe ich Arbeitslosengeld 2 bezogen. Dann kam der Zufluss der Abfindung und ich bekam eine Sperre von 4 Monaten beim Arbeitsamt. Dann wieder Arbeitslodengeld 2 bis 31.12.2011. Ich muss jetzt eine Steuererklärung für 2011 machen. Ist die Abfindung steuerpflichtig? Ich musste ja davon leben und hatte keine anderen Einkünfte. Im Abrechnungsbogen des Arbeitgebers steht lediglich die Summe der Abfindung als Bruttobetrag, keine Abzüge. 1/5 Regelung greift bei mir doch auch nicht oder? Vorher in 2010 habe ich selbständig gearbeitet und musste für 2010 keine Steuern zahlen, da ich zu wenig verdient hatte. Wer weiß, wie ich die Steuererklärung machen muss? Danke im Voraus.
AW: 5000 Euro Abfindung als Entschädigung, steuerpflichtig?
Grundsätzlich muss eine Abfindung versteuert werden, aber da du ja sonst keine Einkünfte in 2011 gehabt hast und der Freibetrag bei ca. 8.000€ liegt, musst du dir da keine Sorgen machen.