Muss der Name auf der eVB der des späteren Halters sein?
Hallo zusammen,
am Wochenende möchte ich mit meinem Sohn, der gerade den Führerschein gemacht hat,
nach einem Auto Ausschau halten. Dazu habe ich jetzt bei meiner Versicherung angerufen
und mir eine so genannte eVB geben lassen. Habe aber leider vergessen zu fragen, ob der
Name, auf den diese Nummer dort jetzt läuft auch der sein muss, auf den dann später die
Zulassung bzw. die Versicherung lautet. Wir sind uns nämlich noch gar nicht darüber einig,
auf wen das Auto jetzt überhaupt lauten soll und ob die Versicherung schon von unserem
Sohn übernommen wird oder wir das vorläufig noch übernehmen. Bis wann müssen wir das
spätestens entscheiden?
AW: Muss der Name auf der eVB der des späteren Halters sein?
Die Versicherung hinterlegt in der eVB eine der drei Möglichkeiten:
- ein abweichender Halter ist nicht erlaubt
- ein abweichender Halter ist konkret angegeben
- jeder beliebige Halter ist zulässig
Wenn man keine speziellen Angaben bei der Versicherung macht, wird der Name des Versicherungsnehmers hinterlegt, der dann auch der Halter sein muss. Dann kann mit der eVB nur der Versicherungsnehmer das Fahrzeug auf sich zulassen.
Für vom Versicherungsnehmer abweichende Halter wird übrigens meist ein Aufschlag verlangt.
Am günstigsten kommt es, wenn das Auto erstmal als Zweitwagen auf dich angemeldet wird und dein Sohn kann dann die SF-Klasse in ein paar Jahren übernehmen.