In welchem Zeitraum muss die BU-Versicherung Bescheid erteilen
Eine Bekannte hat bei ihrer privaten BU-Versicherung einen Antrag auf Rente gestellt, weil sie
bedingt durch ihr starkes Rückenleiden ihren Beruf als Heilpädagogin nicht mehr ausüben kann.
Das war auch der Grund, weshalb sie die Versicherung überhaupt abgeschlossen hat. Jetzt
lässt sich die BU-Versicherung jede Menge Zeit, ihre Daten und alle Fakten zu überprüfen. Der
Arzt hat ihr aber schon längst bescheinigt, dass sie so arbeitsunfähig ist und bleibt. Wielange
kann sich die BU-Versicherung Zeit lassen?
AW: In welchem Zeitraum muss die BU-Versicherung Bescheid erteilen
Hallo Arne,
wie Sie selbst schreiben, hat der Arzt eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.
Dies hat definitiv mit Berufsunfähigkeit überhaupt nichts zu tun.
Wenn man arbeitsunfähig ist, erhält man Krankengeld.