Zahlt die Autoversicherung bei Einbruch im Parkhaus?
Ihr Lieben.
Gestern Abend wurde das Auto einer Freundin im Parkhaus eines Warenhauses aufgebrochen.
Das Parkhaus hat im Erdgeschoss neben den üblichen Automaten auch einen Wärter, der
sowohl das Geld für die Parkscheine annimmt als auch die Autos zumindest in dieser Etage
hüten soll. Ein Schild, das Aufschluss darüber gibt, dass die Fahrzeughalter hier selber haften,
hat meine Freundin nicht gesehen. Sie hat den Vorfall heute per Internet ihrer Versicherung
mitgeteilt in der Hoffnung, dass diese dann möglichst schnell zahlt. Oder ist in einem solchen
Fall etwa die Versicherung des Parkhauses zuständig für die Erstattung des Schadens?
Wer müsste sich dann an sie wenden?
AW: Zahlt die Autoversicherung bei Einbruch im Parkhaus?
Wichtig ist, dass Sie diesen Vorfall außer Ihrer Versicherung auch polizeilich melden. Über die Zuständigkeiten , oder ob jemand in Regress genommen werden kann, wird sich später klären.
Weiterhin kommt es darauf an, ob und welcher Art Gegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen wurden.
Mein Tip also, warten Sie zunächst auf eine Antwort Ihrer Versicherung.
AW: Zahlt die Autoversicherung bei Einbruch im Parkhaus?
Ich hatte auch mal so einen Fall. Um die Sache zu beschleunigen und zuerst bei der Polizei melden und dann mit der Bestätigung zur Versicherung gehen. Damit wird das ganze schneller bearbeitet. Ob die Versicherung den Schaden übernimmt kann ich dir nicht sagen. Es kommt sicher auf die Deckung an die du hast.
AW: Zahlt die Autoversicherung bei Einbruch im Parkhaus?
Hi,
sehr ärgerlich. :-(
Ich habe in Erinnerung, dass ein Einbruch im Auto auch über eine Hausratversicherung laufen kann. Vielleicht weiß jemand mehr dazu?
AW: Zahlt die Autoversicherung bei Einbruch im Parkhaus?
Zitat von Theo-Retisch
Hi,
sehr ärgerlich. :-(
Ich habe in Erinnerung, dass ein Einbruch im Auto auch über eine Hausratversicherung laufen kann. Vielleicht weiß jemand mehr dazu?
Grüße
Der Schaden, also wie in diesem Fall "einbruch/diebstahl" ist nach meiner Sicht über die Teilkasko abgedeckt! Aber wie meine Vorredner schon richtig sagten, Anzeige bei der Polizei, Schadensmeldung beim Versicherer und dann wird man sehen,wer den Schaden reguliert.
Was du meinst,wegen der Hausratversicherung, ist wenn z.B Hausgegenstände aus dem Kofferraum entwendet wurden, eine Jacke,Schuhe ect. da würde die Hausratversicherung für aufkommen. Wobei ich auch nicht weiß,ob dass von jedem Tarif auf dem Markt gedeckt wird.