Soweit ich weiß gibt es KFZ-Versicherer, die einen neu hinzukommenden Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse einstufen, in der der Erstwagen bereits eingegliedert ist, wobei hier nicht erforderlich ist, dass ein Zweitwagen jemals auf den Vertrag gelaufen ist.
Soweit ich weiß gibt es KFZ-Versicherer, die einen neu hinzukommenden Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse einstufen, in der der Erstwagen bereits eingegliedert ist, wobei hier nicht erforderlich ist, dass ein Zweitwagen jemals auf den Vertrag gelaufen ist.
Diese Regelung ist mir völlig unbekannt.
Bei uns kann man mit passenden Kriterien für den Zweit-Wagen den SF3 oder SF5 erhalten.
danke für die Antwort. Das ist mir auch bei der Victoria bekannt,
aber die von mir beschriebene Regelung gibt es wirklich. Steht sogar im BWV-Buch in Lernbegleitung dabei, habe dort auch nochmal nachgeschaut. Namentlich erwähnt ist aber keine Gesellschaft.
Kann auch nicht viele geben, sowas ist mir noch nie untergekommen.
Wäre für mich privat wissenswert.
Na ja.... nicht jedem ist bekannt zu sein, dass man die Informationen zum Versicherungsrecht besser in den entsprechenden Gesetzen (z.B. BGB, SGB, VVG, EStG usw.) wie auch in den Versicherungsbedingungen suchen sollte.
Ich will mal ein Gesetzbuch finden, welches explizit auf eine Versicherungsgesellschaft verweist. Wenn du es nicht weißt, dann antworte doch einfach nicht?!?
Ich habe die IBAN-Nummer mit Seiten- und Zeilenangabe meiner Frage angegeben. Das Forum hat dies scheinbar einfach in diesen markierten Angebotskram umgewandelt.
Es gibt auch Versicherungen, die stufen den Zweitwagen zwar zunächst einfach in SF1/2 ein. Es gilt dann aber eine spezielle Staffel, die niedrigere Beiträge hat, als die Staffel, die für den Erstwagen gilt.
Bei einem Bekannten ist das wohl so, dass er seinen Zweitwagen bei ener anderen Gesellschaft versichert hat. Hier haben sie ihm aber auch den SFR vom Erstwagen den er bei der anderen Versicherung hat übernommen.
habe es jetzt herausgefunden. Directline bietet das unter bestimmten Vorraussetzungen an.
Es darf beim Zweitwagen keinen Fahrer unter 24 geben und es dürfen im letzten Versicherungsjahr keine Schäden reguliert worden sein. Dann kann z.B. bis zu SF 25 (28%) auf den Zweitwagen projeziert werden.
Hier gibt es womöglich für viele Leute Sparpotenzial.
Es ist nur so, dass es sich da um eine interne Regel der directline handelt. Wenn man also irgendwann dort kündigt, kann man nur den SFR zur neuen Versicherung mitnehmen, den man tatsächlich erfahren hat.
Ich berücksichtige hier mal nur den Preis, nicht die Leistung
Achtung! Bei der Directline wollte ich letztes Jahr meine beiden Autos versichern. Laut Internetangebot sollten beide Autos die gleichen Prozente (30% in meinem Fall) bekommen. Als ich versucht habe, den Vertrag abzuschließen, war das online nicht möglich, am Telefon bekam ich dann einen ganz anderen Tarif für beide Autos, der deutlich teurer war. Mein bisheriger Versicherer hat mir den Zweitwagen für 70% versichert. Der Gesamtbetrag war dann deutlich günstiger als das Angebot, das die Directline mir per Email geschickt hat.
also mir ist diese Regelung auch nicht bekannt, dass die Zweitpolice sofort in der gleichen SF-Klasse eingestuft wird. Ich hatte mal einen sogenannten SF-TAusch bei der Versicherung gemacht. Dort hatte ich eine bereits bestehende Police auf einen anderes Kraftfahrzeug übertragen und dafür auf das alte/andere KFZ eine neue Police beantragt. Mit der neuen Police war ich dann mit SF2 gestartet.